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Experten-Antwort

Englische Rente

von Rita Westhoff26.02.2014 | 16:28
1784 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Werden die englischen Beitragszeiten auf die Arbeitsjahre in Deutschland angerechnet, wenn man z.b. Nach dem evt neuen Rentenrecht mit 63 in Rente gehen kann? Rentenantrag wird in Deutschland gestellt.

Antworten vom Expertenteam

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte (45 Jahre Pflichtbeiträge) gibt es doch bereits ab dem 01.01.2012. Auf die Wartezeit von 45 Jahren sind nach Art. 6 VO (EG) Nr. 883/2004 auch Versicherungszeiten (Pflichtbeitragszeiten) anzurechnen, die in anderen EU-Mitgliedsstaaten (z. B. England) zurückgelegt wurden. Diese Rechtsprechung gibt es also bereits und deshalb wird sich daran auch nichts ändern.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Rita, ergänzend noch ein paar Erläuterungen zur engl. Rentenzahlung. Jeder EU-Staat zahlt unter unterschiedlichen Voraussetzungen eine Rente. Um aber die Wartezeit (=Mindestversicherungszeit) zu erfüllen, können Versicherungszeiten, die Sie in anderen EU-Staaten zurückgelegt haben, mit Ihren deutschen Versicherungszeiten zusammengerechnet werden. Umgekehrt geht das genauso. Diese Versicherungszeiten zählen aber nur für die Anspruchsprüfung, sie beeinflussen nicht die Rentenhöhe. Das heißt, jeder EU-Staat zahlt später aus den dort zurückgelegten Versicherungszeiten eine eigene Rente. Sie erhalten also zu gegebener Zeit eine Rente aus Deutschland und auch aus England.

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6 Antworten

KSCam 26.02.2014 | 17:59
Das steht m.E. außer Zweifel, weil dies "europäisch" geregelt ist. Sollten EU Arbeitszeiten bei den 45 Jahren nicht mitzählen, müsste der Deutsche Bundestag beschließen, die entsprechenden Verträge zu kündigen. Deutschland müsste quasi aus der EU austreten. Und das sollte außerhalb jeglicher Diskussion stehen - wir sind ja keine Schweizer :) . Folge: wenn das Gesetz kommt, ist in meinen Augen klar, dass Arbeitszeiten in einem anderen EU Staat bei den 45 Jahren mitzählen.
Rita Westhoffam 27.02.2014 | 13:28
Ganz herzlichen Dank, es ist leider so, dass der Rentenberater der deutschen Rentenversicherung bei dem wir waren diese Information nicht hatte und uns gebeten hat in Hamburg, die für England und Irland zuständig sind schriftlich nachzufragen!
KSCam 27.02.2014 | 14:45
M.E. Können Sie sich momentan schriftliche Anfragen zum neuen Gesetz sparen. Solange das Gesetz noch nicht da ist, bekommen Sie auch keine Auskunft. Die Anfrage liegt somit erst einmal 3-4 Monate rum und Mülltonne irgendein Aktenfach zu. Sie könnten Sich, falls noch nicht geschehen einen Kontoauszug der britischen SV besorgen, damit dann, wenn das Gesetz vorliegt zumindest die Zeiten in GB geklärt sind.
Rita Westhoffam 27.02.2014 | 19:06
Danke Experte. Die Frage an den Herrn der Rentenversicherung war: werden die Versicherungsjahre aus England mit angerechnet. Darauf wusste er nicht die Antwort! Er meinte nur, dass eben die Zeiten in Deutschland nicht ausreichen um vorzeitig also mit 65 Rente zu bekommen und das würde dann auch für die evt. neue Rente gelten.
Rita Westhoffam 27.02.2014 | 19:06
Danke Experte. Die Frage an den Herrn der Rentenversicherung war: werden die Versicherungsjahre aus England mit angerechnet. Darauf wusste er nicht die Antwort! Er meinte nur, dass eben die Zeiten in Deutschland nicht ausreichen um vorzeitig also mit 65 Rente zu bekommen und das würde dann auch für die evt. neue Rente gelten.
Willi Winzigam 07.08.2015 | 20:33
Zitat von Rita Westhoff anzeigenausblenden
Hallo, ich lebe seit ziemlich genau 5 Jahren in England, werde in Kürze 65 und habe vor, demnächst wieder nach Deutschland zurückzukehren. Da ich fast zeitlebens selbständig war, habe ich nur wenig Rente (ca. 780 €) in D erreicht. In GB war ich besagte 5 Jahre ebenfalls freiberuflich tätig, jedoch Geringverdiener, nicht steuerpflichtig. Nun habe ich zu meiner Überraschung ein Schreiben in GB erhalten mit dem Hinweis, daß ich in Kürze das Rentenalter erreichen würde und wohl auch Rentenansprüche in England erworben hätte. Besteht nach 5 Jahren tatsächlich auch ein (zusätzlicher) Rentenanspruch in England ab meinem 65. Geburtstag, auch wenn ich keine Einkommensteuer zu zahlen hatte, und wie verhalte ich mich am sinnvollsten? Wende ich mich an einen regionalen Rentenberater in D bei der Gemeinde-/Stadtverwaltung zur Klärung bzw. Beratung, oder ist es sinnvoll, dies in England zu hinterfragen? Danke vorab. Willi Winzig
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