Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte (45 Jahre Pflichtbeiträge) gibt es doch bereits ab dem 01.01.2012. Auf die Wartezeit von 45 Jahren sind nach Art. 6 VO (EG) Nr. 883/2004 auch Versicherungszeiten (Pflichtbeitragszeiten) anzurechnen, die in anderen EU-Mitgliedsstaaten (z. B. England) zurückgelegt wurden. Diese Rechtsprechung gibt es also bereits und deshalb wird sich daran auch nichts ändern.