Der britische Militärdienst ist eine Zeit, die unter die sogenannten EU-Verordnungen fällt. Die Zeiten sind unter Ziffer 7.6 im Witwenrentenantrag R0500 anzugeben. Die für Großbritannien zuständige Verbindungsstelle der Deutschen Rentenversicherung leitet das Rentenverfahren in Großbritannien ein. Die Witwe muss also nicht selbst die Witwenrente in Großbritannien beantragen. Der zuständige britische Versicherungsträger entscheidet dann über den Witwenrentenanspruch aus den britischen Zeiten.