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Experten-Antwort

englische Zeiten

von Kurt01.07.2016 | 09:12
1212 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Von einer Bekannten ist der Ehemann, geb. 1966, verstorben. Er ist britischer Staatsangehöriger und ist 1984 nach Deutschland gekommen. Bevor er eine Beschäftigung in Deutschland aufgenommen hat, war er davor 7 Jahre beim britischen Militär. Wahrscheinlich bekommt die Witwe daher eine Rente von der britischen Regierung. Müssen diese Zeiten im Antrag auf Witwenrente bei der Deutschen Rentenversicherung mit angegeben werden? Falls ja, wo ist der entsprechende Eintrag im Antrag zu machen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Der britische Militärdienst ist eine Zeit, die unter die sogenannten EU-Verordnungen fällt. Die Zeiten sind unter Ziffer 7.6 im Witwenrentenantrag R0500 anzugeben. Die für Großbritannien zuständige Verbindungsstelle der Deutschen Rentenversicherung leitet das Rentenverfahren in Großbritannien ein. Die Witwe muss also nicht selbst die Witwenrente in Großbritannien beantragen. Der zuständige britische Versicherungsträger entscheidet dann über den Witwenrentenanspruch aus den britischen Zeiten.

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2 Antworten

****am 01.07.2016 | 09:52
Frage 7 im R0500
aqam 01.07.2016 | 10:50
Nicht die britische Regierung zahlt die Rente, sondern der 'Pension Service'
Deutsche Rentenversicherung
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