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Experten-Antwort

Enschädigung Kinder der Wochengrippe 1965 bis....

von Anja20.01.2026 | 18:28
343 Ansichten
10 Antworten
Ich war 3 Jahre in der Wochenkrippe. Kann ich einen Antrag auf Entschädigung stellen?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 22.01.2026 | 08:38

Hallo Anja, 

 

nein, bei der Deutschen Rentenversicherung gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf Entschädigungsleistungen für Kinder, welche in der Wochenkrippe untergebracht waren.


 

9 Antworten

Nicht hieram 20.01.2026 | 18:44
Nicht bei der Rentenversicherung
Du meine Güteam 20.01.2026 | 19:00
Na klar, aber was soll das bringen?
Oh Mannam 20.01.2026 | 19:56
Die Rentenversicherung zahlt keine Entschädigung für Kinder von Wochenkrippen. Geben Sie das Wort „Wochenkrippe“ in eine Suchmaschine ein und Sie erhalten viele Beiträge. Von Entschädigungen ist allerdings nirgendwo die Rede.
Brille Fielmannam 20.01.2026 | 21:01
Oh Mann schrieb

Die Rentenversicherung zahlt keine Entschädigung für Kinder von Wochenkrippen. Geben Sie das Wort „Wochenkrippe“ in eine Suchmaschine ein und Sie erhalten viele Beiträge. Von Entschädigungen ist allerdings nirgendwo die Rede.

Die Rentenversicherung ist nur für Entschädigungen zuständig, wenn es sich um die Anrechnung für Kindererziehungszeiten handelt, nicht aber für die Entschädigung von Heimkindern. Das strafrechtliche Rehabilitierungsgesetz sieht Opferrenten vor, allerdings sind dafür die Landesverwaltungsämter zuständig. Es muss aber eine explizite Schädigung nachgewiesen werden oder Folgen von zwangsweiser Einweisung. Einfach nur dort gewesen zu sein, reicht nicht aus.
Icham 21.01.2026 | 07:21
Ich war auch in einem Kindergarten mehrere Jahre. Kann ich auch so einen Antrag stellen? Das war aber in der freiheitlichen amerikanischen Zone der BRD.
Dam 21.01.2026 | 10:13
Ich schrieb

Ich war auch in einem Kindergarten mehrere Jahre.

Kann ich auch so einen Antrag stellen?

Das war aber in der freiheitlichen amerikanischen Zone der BRD.

Natürlich kam es in Heimen und ähnlichen Einrichtungen zu Übergriffen auf Kinder und Jugendliche, ist ja längst kein Geheimnis mehr. Aber wer sich so alles als Trittbrettfahrer in die Opferrolle schlüpfen möchte, nur weil man einfach in so einer Einrichtung war, dass ist auch nicht normal.
Corneliusam 21.01.2026 | 12:03
Was genau soll denn da entschädigt werden? Also welchen Schaden haben Sie erlitten, dass er nur in Geld aufgewogen werden kann?
Christianam 27.01.2026 | 09:08
Der Verein Wochenkinder e.V. (gegründet von Wochenkindern) setzt sich mit Aufklärungsmaßnahmen, einer Vernetzung mit der Wissenschaft und Politik und der Organisation von Selbsthilfegruppen für eine Entschädigung der Betroffenen ein. Inzwischen ist es wissenschaftlich bewiesen, dass psychische Erkrankungen bei ehemaligen Wochenkrippen-Kindern signifikant höher ist, als in den Vergleichsgruppen (Tageskrippen oder zu Hause betreuten Kindern). Siehe auch: https://www.wochenkinder.de/faq#faq_Entschädigung…
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