Hallo Anja,
nein, bei der Deutschen Rentenversicherung gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf Entschädigungsleistungen für Kinder, welche in der Wochenkrippe untergebracht waren.
Die Rentenversicherung zahlt keine Entschädigung für Kinder von Wochenkrippen. Geben Sie das Wort „Wochenkrippe“ in eine Suchmaschine ein und Sie erhalten viele Beiträge. Von Entschädigungen ist allerdings nirgendwo die Rede.
Ich war auch in einem Kindergarten mehrere Jahre.
Kann ich auch so einen Antrag stellen?
Das war aber in der freiheitlichen amerikanischen Zone der BRD.
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