Hallo Nicnac,
nach § 102 Absatz 2 Satz 5 SGB VI werden Renten, auf die ein Anspruch unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage besteht, unbefristet geleistet, wenn unwahrscheinlich ist, dass die Minderung der Erwerbsfähigkeit behoben werden kann; hiervon ist nach einer Gesamtdauer der Befristung von neun Jahren auszugehen.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Bei Renten allein aus medizinischen Gründen ist es ein MUSS. Bei Arbeitsmarktrenten gilt die 9-Jahres-Regelung nicht.
Wie viele Renten entfristet werden?
100% von allen, die zu entfristen sind.
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