Hallo Sam56,
mit dem Weiterzahlungsantrag wird nun nochmal geprüft werden, ob Erwerbsminderung weiter vorliegt (wobei ich nicht sagen kann, ob und welche medizinischen Ermittlungen dafür nötig sind - das entscheidet der Sozialmedizinische Dienst individuell). Ist dies der Fall, erfolgt die weitere Zahlung der Rente dann unbefristet.
Nur als Hinweis: Dies schließt zwar nicht aus, dass der Arzt auch dann noch einen konkreten Nachuntersuchungstermin festlegt, also der Anspruch auch in Zukunft noch mal überprüft wird. Allerdings müsste der RV-Träger dann einen konkreten "Besserungsnachweis" erbringen, um die Rente wieder entziehen zu können und das ist bei gleichbleibend schlechtem Gesundheitszustand nicht möglich.