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Experten-Antwort

Entfristung Erwerbsminderungsrente

von Sam5615.01.2017 | 16:11
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3 Antworten

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Liebe Forenteilnehmer, ich habe heute eine Frage zum besseren Verständnis der Situation. Mein Mann bezieht seit 2008 eine befristete Erwerbsminderungsrente, die aus rein gesundheitlichen Gründen gezahlt wird. Es wurde beim Erstantrag sowie bei den zwei bereits erfolgen Verlängerungen jeweils 3 Jahre zugesprochen. Nun ist der nächste Verlängerungsantrag fällig und wenn ich es richtig verstehe, wird nach einer Gesamtbezugsdauer von 9 Jahren davon ausgegangen, das die Erwerbsminderung nicht mehr behoben werden kann. Diese 9 Jahre sind mit Ablauf der jetzigen Befristung erfüllt. Daher stelle ich mir jetzt die Frage, ob nun automatisch die unbefristete Rente gewährt wird oder ob das Procedere das gleiche ist, wie bei den zwei Verlängerungsanträgen vorher. Vielleicht kann mir dazu jemand eine Antwort geben. Ich bedanke mich und wünsche allen noch einen schönen Restsonntag Sam

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Sam56,

mit dem Weiterzahlungsantrag wird nun nochmal geprüft werden, ob Erwerbsminderung weiter vorliegt (wobei ich nicht sagen kann, ob und welche medizinischen Ermittlungen dafür nötig sind - das entscheidet der Sozialmedizinische Dienst individuell). Ist dies der Fall, erfolgt die weitere Zahlung der Rente dann unbefristet.

Nur als Hinweis: Dies schließt zwar nicht aus, dass der Arzt auch dann noch einen konkreten Nachuntersuchungstermin festlegt, also der Anspruch auch in Zukunft noch mal überprüft wird. Allerdings müsste der RV-Träger dann einen konkreten "Besserungsnachweis" erbringen, um die Rente wieder entziehen zu können und das ist bei gleichbleibend schlechtem Gesundheitszustand nicht möglich.

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2 Antworten

Schorscham 15.01.2017 | 16:32
Zunächst einmal kann die DRV einen Nachweis dafür verlangen, dass sich der Gesundheitszustand Ihres Mannes seit dem letzten Weilterbewilligunszeitraum nicht wesentlich verbessert hat. Erst dann ist die 9-Jahresfrist um. MfG
Rechtsbeistandam 16.01.2017 | 12:05
Was aber sehr wohl möglich ist und was ich in der Praxis auch schon mal erlebt habe ist, dass die medizinischen Befundberichte von verschiedenen Gutachtern unterschiedlich interpretiert und bewertet werden. Wenn Gutachter "B" im Gegensatz zu seinem Kollegen "A" bei einer Nachprüfung keine rentenrelevante Erwerbsminderung erkennen kann oder will, ist dieser "Besserungsnachweis" zunächst einmal bereits erbracht, auch wenn es in der Praxis nur sehr selten vorkommt.
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