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Experten-Antwort

Entgeldfortzahlung

von Peter01.07.2025 | 15:16
376 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, seid Mai 2025 bin ich in einer Transfergesellschaft beschäftigt. Ich wurde wegen Insolvenz in meiner alten Firma gekündigt. In der Transfergesellschaft war ich noch nicht krank und habe Anspruch auf 6 Wochen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall . Nun steht im September eine seit langem bewilligte Reha -Kur-Psychosomatisch für 5 Wochen an. Wer bezahlt mich in den 5 Wochen ? Die Transfergesellschaft im Krankengeld oder die DRV ? Was muss ich nun wem melden ? Mit freundlichen Grüßen Peter

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Peter,

 

während der 5-wöchigen Rehamaßnahme zahlt die Transfergesellschaft Ihr Gehalt weiter, da Sie bisher nicht krank waren und Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall haben. Erst wenn Sie länger als 6 Wochen am Stück arbeitsunfähig wären, also auch bei Verlängerung der Rehamaßnahme, würde die Deutsche Rentenversicherung mit Übergangsgeld einspringen. Dieses beträgt 68 % ( mit Kind 75 % ) vom letzten Netto. In diesem Fall sollten Sie dann das Übergangsgeld schnellstmöglich über die Klinik, bzw. den dortigen Sozialdienst bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen. Das Übergangsgeld wird bei weiterer Arbeitsunfähigkeit ab dem Tag gezahlt, ab dem die Lohnfortzahlung endet.

 

Ihre Krankmeldung müssen Sie der Transfergesellschaft mitteilen, die Mitteilung an Ihre Krankenkasse müsste durch die krankschreibende Arztpraxis, bzw. bei Verlängerung der Reha-Maßnahme ,durch die Klinik automatisch erfolgen.

 

Für weitergehende Fragen können Sie auch einen persönlichen Beratungstermin bei Ihrem nächstgelegenen Rentenversicherungsträger vereinbaren, um Ihre individuelle Situation zu klären.

 

Mit freundlichen Grüßen

das Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Rehaam 01.07.2025 | 15:44
Solange Sie Anspruch auf Krankengeld haben, bekommen Sie Krankengeld, sonst Übergangsgeld von der Rentenversicherung. Die Dauer des Anspruchs auf Krankengeld erfahren Sie bei Ihrer Krankenkasse. Sie bekommen bezüglich des Anspruchs während der Reha Antragsunterlagen von der Rentenversicherung zugesandt.
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