Hallo Peter,
während der 5-wöchigen Rehamaßnahme zahlt die Transfergesellschaft Ihr Gehalt weiter, da Sie bisher nicht krank waren und Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall haben. Erst wenn Sie länger als 6 Wochen am Stück arbeitsunfähig wären, also auch bei Verlängerung der Rehamaßnahme, würde die Deutsche Rentenversicherung mit Übergangsgeld einspringen. Dieses beträgt 68 % ( mit Kind 75 % ) vom letzten Netto. In diesem Fall sollten Sie dann das Übergangsgeld schnellstmöglich über die Klinik, bzw. den dortigen Sozialdienst bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen. Das Übergangsgeld wird bei weiterer Arbeitsunfähigkeit ab dem Tag gezahlt, ab dem die Lohnfortzahlung endet.
Ihre Krankmeldung müssen Sie der Transfergesellschaft mitteilen, die Mitteilung an Ihre Krankenkasse müsste durch die krankschreibende Arztpraxis, bzw. bei Verlängerung der Reha-Maßnahme ,durch die Klinik automatisch erfolgen.
Für weitergehende Fragen können Sie auch einen persönlichen Beratungstermin bei Ihrem nächstgelegenen Rentenversicherungsträger vereinbaren, um Ihre individuelle Situation zu klären.
Mit freundlichen Grüßen
das Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung