Hallo Mauerblümchen,
die Entgeltpunkte für beitragsfreie Zeiten werden über die Gesamtleistungsbewertung ermittelt.
Der Gesamtleistungswert ist der Durchschnitt aus allen Entgeltpunkten, die während des belegungsfähigen Gesamtzeitraumes erzielt wurden.
Der belegungfähige Gesamtzeitraum beginnt mit dem ersten Beitrag zur Rentenversicherung bzw. mit dem 17. Geburtstag und endet mit Ablauf des Monats, in dem die Rentenzahlung beginnt.
Um den Gesamtleistungswert zu ermitteln, werden vom Gesamtleitsungszeitraum alle beitragsfreien Zeiten abgezogen. Die in den Beitragszeiten erzielten Entgeltpunkte werden durch die Summer der Monate mit Beitragszeiten und der Monate mit nicht belegten Zeiten geteilt. Der sich daraus ergebende Gesamtleistungswert wird mit den beitragsfreien Zeiten multipliziert. Hieraus ergeben sich damit die Entgeltpunkte für beitragsfreie Zeiten.
Nachdem bei Ihnen zweimal eine neue Rentenart (Wechsel von teilweiser in voller Erwerbsminderung und anschließend Wechsel in die Altersrente) festgestellt wurde, hat sich auch jedes mal der belegungsfähige Gesamtzeitraum geändert, so dass es zu einer unterschiedlicher Bewertung der beitragsfreien Zeiten kommen kann.
Für eine detailliertere Erläuterung können Sie sich an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger wenden.
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