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Experten-Antwort

Entgeldpunkte für beitragsfreie Zeiten

von Mauerblümchen29.10.2024 | 18:52
348 Ansichten
7 Antworten
Hallo liebe Fachleute, ich bezog eine Teilweise EMR ab dem 01.05. 2015 in dem Bescheid waren in der Anlage persönliche Entgeldpunkte die Entgeldpunkte für beitragsfreie Zeiten mit +5,0180 ausgewiesen.Ab dem 01.07.2017 erhielt ich dann eine volle EMR in der Anlage zum Bescheid persönliche entgeldpunkte waren für Entgeldpunkte für beitragsfrei Zeiten der Wert +3,2361 ausgewiesen. Ab dem 01.06.24 bin ich nun in alternde und in der Anlage zum Bescheid persönliche Entgeldpunkte sind für Entgeldpunkte für beitragsfreie Zeiten jetzt nur noch 0,9676 Punkte ausgewiesen. Ich kann mir nicht erklären wie das nun zustande kam. Die beitragsfreie Zeiten haben sich doch nicht verringert Mutterschaft Schwangerschaft und Fachausbildung sind doch feststehende Zeiten die durchgemacht wurden. Was sehe ich falsch. im voraus vielen Dank für erläuternde Antworten.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 30.10.2024 | 09:00

Hallo Mauerblümchen,

 

die Entgeltpunkte für beitragsfreie Zeiten werden über die Gesamtleistungsbewertung ermittelt.

 

Der Gesamtleistungswert ist der Durchschnitt aus allen Entgeltpunkten, die während des belegungsfähigen Gesamtzeitraumes erzielt wurden.

 

Der belegungfähige Gesamtzeitraum beginnt mit dem ersten Beitrag zur Rentenversicherung bzw. mit dem 17. Geburtstag und endet mit Ablauf des Monats, in dem die Rentenzahlung beginnt.

 

Um den Gesamtleistungswert zu ermitteln, werden vom Gesamtleitsungszeitraum alle beitragsfreien Zeiten abgezogen. Die in den Beitragszeiten erzielten Entgeltpunkte werden durch die Summer der Monate mit Beitragszeiten und der Monate mit nicht belegten Zeiten geteilt. Der sich daraus ergebende Gesamtleistungswert wird mit den beitragsfreien Zeiten multipliziert. Hieraus ergeben sich damit die Entgeltpunkte für beitragsfreie Zeiten.

 

Nachdem bei Ihnen zweimal eine neue Rentenart (Wechsel von teilweiser in voller Erwerbsminderung und anschließend Wechsel in die Altersrente) festgestellt wurde, hat sich auch jedes mal der belegungsfähige Gesamtzeitraum geändert, so dass es zu einer unterschiedlicher Bewertung der beitragsfreien Zeiten kommen kann.

 

Für eine detailliertere Erläuterung können Sie sich an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger wenden.

6 Antworten

Mauerblümchenam 29.10.2024 | 18:54
sorry ! für den Schreibfehler es sollte Altersrente heißen
Au weiaam 29.10.2024 | 19:10
Das kann Ihnen in diesem anonymen Forum niemand sagen. Lassen Sie sich aufgrund Ihrer individuellen Situation beraten.
Falsche Baustelleam 29.10.2024 | 19:38
Die Details der ausführlichen Berechnungsgrundlagen ihrer diversen Renten kennt hier niemand in einem anonymen öffentlichen Forum. Und diese Berechnungen sind komplex. Deswegen ist Ihre Frage hier sinnlos. Wenden Sie sich an den zuständigen Rentenversicherungsträger, der auch über alle Unterlagen verfügt oder vereinbaren Sie direkt einen persönlichen Beratungstermin.
Feliam 30.10.2024 | 07:35
Es ist relativ einfach: die beitragsfreien Zeiten werden mit dem Durchschnitt aus allen Ihren gezahlten Beiträgen bewertet (vereinfacht gesagt). Bei jeder Berechnung (volle EM, Altersrente) kann sich dieser Durchschnitt durch z.B. geringere oder gar keine Beiträge mehr verringern. Dies können Sie selbst in den Berechnungen zum Rentenbescheid nachvollziehen. Ein Nachteil entsteht Ihnen dadurch nicht, da die Gesamtentgeltpunkte der vorher bezogenen Rente immer geschützt sind und bei der neuen Berechnung mindestens zugrunde gelegt werden müssen.
Mondkindam 30.10.2024 | 07:43
Beitragsfreie Zeiten erhalten den Durchschnittswert an Entgeltpunkten, der sich aus der Gesamtleistung an Beiträgen im belegungsfähigen Zeitraum ergibt. Bei jeder Ihrer Renten war der belegungsfähige Gesamtzeitraum ein anderer.
Mauerblümchenam 30.10.2024 | 10:48
vielen dank für die ausführliche Antwort. Der angebliche Experte hinter den Namen Falsche Baustelle sollte sich ein anderes Forum suchen!!!
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