Sowohl in der aktiven als auch in der passiven Phase der Altersteilzeitarbeit werden Pflichtbeiträge vom Arbeitgeber in die gesetzliche Rentenversicherung einbezahlt.
Hinsichtlich der Zahlung evtl. Pflichtbeiträge aufgrund Pflegetätigkeit bitten wir Sie, sich an die zuständige Pflegekasse zu wenden.