die Frage kann so pauschal nicht beantwortet werden. Wann und wo ist Ihre Tochter geboren? Wo haben Sie Ihre Tochter erzogen (in Deutschland oder in Polen)?. Unter anderem sind diese und weitere Sachverhalte zu klären, um entscheiden zu können, in welchem Umfang Kindererziehungszeiten berücksichtigt werden können.
Wenden Sie sich bitte an Ihren Rentenversicherungsträger, dieser kann Ihnen den auf Sie zutreffenden Sachverhalt erklären.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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