Endet die sechswöchige Entgeltfortzahlung vor Beginn der Reha, zahlt zunächst die Krankenkasse Krankengeld. Mit Aufnahme des Heilverfahrens berechnet die Deutsche Rentenversicherung Ihr Übergangsgeld. Dafür schickt die Krankenkasse die notwendigen Berechnungsunterlagen, die schon für die Krankengeldberechnung verwendet wurden an die Rentenversicherung. Endet der Anspruch auf Entgeltfortzahlung mit oder nach Beginn der Reha, berechnet die Deutsche Rentenversicherung das Übergangsgeld direkt aus den Entgeltdaten des Arbeitgebers. Es ist deshalb wichtig, dass Sie die mit Bescheidserteilung an Sie gesandten Formulare von Ihrem Arbeitgeber ausfüllen lassen. Eine Zuzahlung ist während des Bezugs von Übergangsgeld nicht zu leisten. Sollten Sie während der Reha noch Entgeltfortzahlung erhalten, können Sie sich von der Zuzahlung auf Antrag befreien lassen, wenn Ihr Entgelt bestimmte Grenzwerte nicht überschreitet. Den notwendigen Antrag und die Tabelle mit den jeweiligen Grenzbeträgen für das Entgelt finden Sie bei den zum Bewilligungsbescheid mitgesandten Unterlagen.
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