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Experten-Antwort

Entgelt / Kontenklärung

von Ute K.10.03.2015 | 12:23
1055 Ansichten
5 Antworten
Geehrtes Forum, ich habe gerade Post vom Rentenversicherungsträger erhalten, wonach ich meinen Versicherungsverlauf überprüfen soll. Hierbei ist mir aufgefallen, dass meine Beschäftigungszeit von 2011 bis 2013 fehlt. Die "Bescheinigungen zur Sozialversicherung" der einzelnen Jahre liegen mir auch vor. Jahresentgelt jeweils ca. 10.000 bis 15.000 EUR Jetzt ist mir aber aufgefallen, dass dort in der Abrechnung steht "Beitragsgruppe - RV: 3 = 1/2 Beitrag zur RV". Was beudetet das? Wird nur die Hälfte des Einkommen anerkannt? Oder ist es gar nichts wert, weil ich gehört habe, dass normalerweise der Arbeitgeber die Entgelte dem Rentenversicherungsträger meldet und dies hier (bewusst oder unbewusst) nicht erfolgt ist.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 10.03.2015 | 12:42

Wenn die Beiträge von 2011 bis 2013 fehlen, dann führen Sie eine Kontenklärung in der nächsten Auskunft- und Beratungsstelle durch und bringen die Nachweise mit.

Sie können auch einen Onlineantrag V100 unter folgender Internetadresse stellen:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/5_Services/04_formulare_und_antraege/06_gesamt/V_formulare_node.html

4 Antworten

=//=am 10.03.2015 | 13:43
Ergänzung zum obigen Beitrag: Ich vermute, dass Ihr monatliches Bruttoentgelt bis 2012 unter 800 EUR und ab 2013 unter 850 EUR lag. Sollte es so sein, handelte es sich um einen MIDI-Job und Ihr Arbeitgeber hat verminderte Beiträge zur Sozialversicherung gezahlt. Das nennt sich "Gleitzone". Die Beiträge werden nach dem Gleitzonenrechner gezahlt. Legen Sie die Nachweise der DRV vor und beantragen Sie eine Rentenauskunft mit Berechnungsanlagen. Daraus können Sie dann ersehen, wie die Zeiten berechnet werden.
=//=am 10.03.2015 | 16:21
=//= schrieb

Meine Frage bezieht sich natürlich auf die Anfrage von @Ute K.

Meine Frage bezieht sich natürlich auf die Anfrage von @Ute K.
=//=am 10.03.2015 | 16:19
Wenn eine Altersrente als Vollrente bezogen wird, ist dies ja zutreffend. Aber beziehen Sie denn eine solche Altersrente? Davon hatten Sie nichts erwähnt. Wenn nicht, stimmt die Beitragsabführung auch nicht. Seltsam....
Gigiam 10.03.2015 | 16:01
Die Vermutung ist leider nicht zutreffend. Der Beitragsgruppenschlüssel für die RV ="3" bedeutet das für den Arbeitnehmer keine RV-Beiträge zu zahlen sind, der Arbeitgeber aber den halben Beitrag zu zahlen hat. Dies kommt insbesondere dann vor wenn der Arbeitnehmer bereits eine Vollrente wegen Alters bezieht. Wurden denn nach den Gehaltsabrechnungen RV-Beiträge vom Arbeitnehmer einbehalten? Eine Rentenauskunft hilft hier nicht weiter wenn die Daten nicht im Konto vorhanden sind. Gigi
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