Guten Tag,
sofern Sie Übergangsgeld und Arbeitslosengeld I gleichzeitig erhalten und beide Leistungen der Rentenversicherungspflicht unterliegen, werden aus beiden Einnahmen Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung -max. bis zur Beitragsbemessungsgrenze- gezahlt. Dies steigert Ihren Rentenanspruch entsprechend.