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Experten-Antwort

Entgelt und Arbeitslosengeld gleichzeitig

von Nachgedacht23.02.2019 | 00:12
110 Ansichten
5 Antworten

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Bekomme seit meinem ausscheiden aus der Firma 70% meines Gehaltes, genannt Übergangsgeld bis zum Eintritt meiner Rente, noch ca 6 Jahre ausgezahlt. Aus diesem Entgelt werden auch rv Beiträge gezahlt. Gleichzeitig erhalte ich noch Arbeitslosengeld für 18 Monate, auch rv pflichtig . Wie wirkt sich das auf die Rente aus? Erhöht sich dadurch mein rentenanspruch?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag,

sofern Sie Übergangsgeld und Arbeitslosengeld I gleichzeitig erhalten und beide Leistungen der Rentenversicherungspflicht unterliegen, werden aus beiden Einnahmen Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung -max. bis zur Beitragsbemessungsgrenze- gezahlt. Dies steigert Ihren Rentenanspruch entsprechend.

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4 Antworten

Geantwortetam 23.02.2019 | 09:55
Wenn dem so ist, werden aus Gehalt und Arbeitslosengeld auch Rentenbeiträge gezahlt. Sie können das letztendlich auch bei der AfA erfragen, da diese für die Beitragszahlung in Ihrem „Sonderfall“ zuständig ist.
Geantwortetam 23.02.2019 | 01:54
Wenn aus dem Gehalt Beiträge gezahlt werden und die AfA zusätzlich Arbeitslosengeld zahlt (sind Sie sich da sicher?) werden auch Beiträge bis zur Beitragsbemessungsgrenze gezahlt, die auch die Höhe Ihrer Rente steigern.
Nachgedachtam 23.02.2019 | 06:38
Das Arbeitsamt hat diesen Fall ausgiebig geprüft. Beide Bezüge laufen gleichzeitig. Ist wohl eine Sonderkonstellation. Genauso wie bei Zeitsoldaten.
Geantwortetam 23.02.2019 | 09:56
Wenn dem so ist, werden aus Gehalt und Arbeitslosengeld auch Rentenbeiträge gezahlt. Sie können das letztendlich auch bei der AfA erfragen, da diese für die Beitragszahlung in Ihrem „Sonderfall“ zuständig ist.
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