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Experten-Antwort

Entgeltpunkte

von Pitter20.09.2010 | 13:51
3825 Ansichten
7 Antworten

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Hallo Wo kann ich ich im Kontenverlauf sehen wieviel Entgeltpunkte auf dem Konte gutgeschrieben wurden. Denn wie kann ich sonst meinen Rentenbescheid überprüfen ? Ich habe meistens über Durchschnitt verdient.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die Entgeltpunkteberechnung können sie den Anlagen 3-6 der Rentenauskunft (nicht Renteninformation) entnehmen. Diese können Sie beim Renteversicherungsträger beantragen.

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6 Antworten

Schadeam 20.09.2010 | 14:08
In dem Sie eine Rentenauskunft mit Berechnungsanlagen verlangen. Aus dem Versicherungsverlauf ersehen Sie lediglich Ihre beitragspflichtigen Verdienste.
Pitteram 20.09.2010 | 15:46
Aber normalerweise brauche ich beides um die Rente zu überprüfen. Denn um die Rentenformel anzuwenden, werden mehrere Daten gebraucht. Es bringt mir also nichts wenn ich mein Jahreseinkommen nicht mit den mir gutgeschriebenen Entgeltpunkten vergleichen kann. Ich habe noch keinen Rentenbescheid, warte aber täglich darauf.
RFnam 20.09.2010 | 16:50
Aber beachten Sie, dass in der Anlage 3 nur die vollwertigen Beitragszeiten enthalten sind. Wenn Sie die Anlage 4 nachvollziehen wollen, werden Sie Schwierigkeiten haben, wenn im Versicherungsverlauf viele Anrechnungszeiten enthalten sind. Beschränken Sie sich darauf zu überprüfen, ob in der Anlage 2 (Versicherungsverlauf) alle rentenrechtlichen Zeiten enthalten sind. Die Berechnungen ab Anlage 3 erfolgen maschinell im Bruchteil einer Sekunde; mit der Hand kann das heutzutage kein Mensch, das würde auch bei einem ausgebildetem Fachmann je nach dem Versicherungsverlauf mindestens einen Tag dauern. Aber rechnen Sie ruhig, Rentner haben ja viel Zeit.
Agnesam 20.09.2010 | 17:04
Noch hat @Pitter ja keinen Rentenbescheid. Lassen wir ihm doch das Vergnügen selbst zu rechnen!! Agnes PS: Wenn Sie Excel zur Berechnung verwenden, nehmen Sie die Funktion "RUNDEN; 4"
Schwarzwälderam 20.09.2010 | 15:22
Zitat von Pitter anzeigenausblenden
Wie können Sie das denn anhand der Entgeltpunkte kontrollieren??? Wenn Sie überhaupt die Möglichkeit haben in der Rentenauskunft etwas nachzuvollziehen, dann doch nur über das Bruttoentgelt, aber doch nicht über die Entgeltpunkte...
Agnesam 20.09.2010 | 16:33
Zitat von Pitter anzeigenausblenden
Also wenn Sie unbedingt rechnen wollen: In der Anlage 1 zum SGB VI finden Sie die Durchnittsentgelte http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbvi/anlage_1_572.html Jetzt nehmen Sie Ihre eigenen Verdienste und teilen sie durch die entsprechenden Werte. Notwendig sind 5 Stellen nach dem Komma. Die fünfte Stelle wird zum aufrunden/abrunden benötigt. Viel Vergnügen Agnes
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