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Experten-Antwort

Entgeltpunkte

von Hausfrau07.05.2026 | 09:55
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8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Mein Mann ist Alleinverdiener. Ich bin aktuell Hausfrau. Wir möchten für meine Rente 10000 Euro investieren. Nach Rücksprache mit der Rentenkasse könnten wir Abschläge ausgleichen oder freiwillig für 2026 einzahlen. Was uns nicht klar ist. Bei welcher Option bekommen wir mehr Entgeltpunkte für unsere 10000 Euro? Nachdem das geklärt ist werden wir das Geld überweisen. Noch eine abschließende Frage. Macht es einen Unterschied ob wir im Juni oder Juli überweisen?? Danke für eure Hilfe

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Hausfrau,

Entgeltpunkte werden anhand des vorläufigen oder des endgültigen Durchschnittsentgelts berechnet.

 

Bei Zahlung von Beiträgen bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters werden Entgeltpunkt mit dem maßgeblichen vorläufigen Durchschnittsentgelt ermittelt (in der Regel ist das vorläufigen Durchschnittsentgelt zum Zahlungszeitpunkt maßgebend).

 

Entgeltpunkte aufgrund der Zahlung von freiwilligen Beiträgen werden in der Regel mit dem endgültigen Durchschnittsentgelt des Jahres berechnet, für welches diese Beiträge gezahlt wurden. Jedoch wird für das Kalenderjahr des Rentenbeginns und für das davor liegende Kalenderjahr das vorläufige Durchschnittsentgelt verwendet.

Das vorläufige Durchschnittsentgelt in 2026 beträgt 51.944 €.

Nun kommt es bei den freiwilligen Beiträgen darauf an, ob das endgültige Durchschnittsentgelt höher oder niedriger als das vorläufige Durchschnittsentgelt sein wird, was man zum aktuellen Zeitpunkt nicht sagen kann.

 

Ob Sie Beiträge im Juni oder Juli zahlen hat keinen Einfluss.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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7 Antworten

Schadeam 07.05.2026 | 10:18
Das ist relativ egal, Sie erhöhen mit dieser Summe die spätere Bruttorente um etwa 50€. Juni oder Juli ist auch egal. Sie können auch bis Dezember warten und die Kohle bis dahin noch zinsgünstig anlegen, bei 2% wäre der Zinsgewinn bis Dezember nochmal etwa 100€
Kurtam 07.05.2026 | 11:17
Steckt das Geld lieber in einen Aktionfonds. Dann musst du ja uralt werden um das mit 50 € wieder herauszuholen
Kann man machen, muss man aber nichtam 07.05.2026 | 11:31
Kommt drauf an, ob Sie überhaupt bis zum Erreichen des geplanten Rentenalters mindestens 35 Jahre rentenrechtliche Wartezeit erreichen können. Denn nur dann darf man überhaupt eine Ausgleichszahlung für einen vorgezogenen Rentenbeginn einzahlen. Das wäre mit dem Formular V0210 zu beantragen. Freiwillige Einzahlungen kann man machen, wenn man in Deutschland wohnt und nicht gleichzeitig Pflichtbeiträge gezahlt werden. Auch das muss bei der DRV beantragt werden. Das ist nur sinnvoll, wenn man bis zum Rentebeginn mindestens 5 Jahre rentenrechtliche Wartezeit beisammen hat. Ob sich die Einzahlungen dann finanziell lohnen, hängt vor allem davon ab, wie alt man wird. Man muss dafür jedenfalls deutlich älter als 80 Jahre alt werden. Ein Entgeltpunkt kostet für ein gegebenes Jahr einen festen Euro-Wert, der sich i.d.R. jedes Jahr erhöht. Deswegen ist es eagl, wann und wie Sie den Betrag für das Jahr 2026 einzahlen.
Klugpuperam 07.05.2026 | 11:36
Wenn Sie einzahlen wollen, dann im Dezember. (Geld vorher auf dem Tagesgeldkonto lassen.) Beim Ausgleich von Abschlägen (Auskunft aus 2026) bringen bei maximalem Abschlag 10.000 EUR insgesamt 0,8860 Entgeltpunkte. Bei freiwilligen Beiträgen kann man die Entgeltpunkte noch nicht berechnen (es sei denn, die Rente beginnt spätestens 2027), da das endgültige Durchschnittsentgelt für 2026 noch nicht feststeht. Mit dem vorläufigen gerechnet ergäben sich 1,0350 Entgeltpunkte aus 10.000 EUR.
Au weiaam 07.05.2026 | 13:19
Für den Ausgleich von Abschlägen müssen Sie mindestens 50 Jahre alt sein.
Tinaam 08.05.2026 | 07:56
Wenn Sie die Wahl haben zwischen der freiwilligen Beitragszahlung und der Sonderzahlung zum Ausgleich der Rentenminderung, ist die freiwillige Beitragszahlung vorzuziehen. (freiwillige Beiträge können sich auf die Gesamtleistungsbewertung auswirken und zählen außerdem für die Wartzeiten mit. Für die Sonderzahlung gilt das nicht) Wobei das in der Regel bei der Rentenberechnung nur einen minimalen Unterschied macht.
hmmam 08.05.2026 | 09:46
Entweder freiwillige Versicherung oder Ausgleich beantragen oder beides gleichzeitig. Einen Ausgleich können sie ggf. später zusätzlich machen, die freiwillige Versicherung geht nur für das aktuelle Jahr, bzw. bis zum 31.3. des Folgejahres. Für den Ausgleich gelten die im Bescheid genannten Bedingungen für 3 Monate bis zur ersten Einzahlung. Möglicherweise bringt auch eine freiwillige Versicherung mehr Spielraum (auszugleichende Rentenpunkte) für einen späteren Ausgleich. Beachten sie auch eine mögliche steuerliche Optimierung durch Aufteilung der Einzahlung über mehrere Jahre.
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