Hallo Hausfrau,
Entgeltpunkte werden anhand des vorläufigen oder des endgültigen Durchschnittsentgelts berechnet.
Bei Zahlung von Beiträgen bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters werden Entgeltpunkt mit dem maßgeblichen vorläufigen Durchschnittsentgelt ermittelt (in der Regel ist das vorläufigen Durchschnittsentgelt zum Zahlungszeitpunkt maßgebend).
Entgeltpunkte aufgrund der Zahlung von freiwilligen Beiträgen werden in der Regel mit dem endgültigen Durchschnittsentgelt des Jahres berechnet, für welches diese Beiträge gezahlt wurden. Jedoch wird für das Kalenderjahr des Rentenbeginns und für das davor liegende Kalenderjahr das vorläufige Durchschnittsentgelt verwendet.
Das vorläufige Durchschnittsentgelt in 2026 beträgt 51.944 €.
Nun kommt es bei den freiwilligen Beiträgen darauf an, ob das endgültige Durchschnittsentgelt höher oder niedriger als das vorläufige Durchschnittsentgelt sein wird, was man zum aktuellen Zeitpunkt nicht sagen kann.
Ob Sie Beiträge im Juni oder Juli zahlen hat keinen Einfluss.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung