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Experten-Antwort

Entgeltpunkte

von Mike01.11.2014 | 12:43
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9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo Zusammen, eine Frage an die Experten. Ich werde zum 1.7.2015 in die Rente gehen. (Jahrgang 1951). Meine Frage: ist es möglich "freiwillig" Einzahlungen vorzunehmen, sodass die "höchstmögliche Entgeltpunkte" für 2015 erreicht werden? so wie es aussieht, wird Beitrag für die "höchstmögliche Entgeltpunkte" für die Dauer bis 30.6.15 sowieso entrichtet. Was bleibt - und dafür ist die Sonderzahlung gedacht - ist die Restzeit bis 12.2015. Danke für Ihre Empfehlungen. Gruss Mike

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Mike,

ich kann mich grundsätzlich Matze72 und Jonny anschließen.

Die Zahlung von zusätzlichen freiwilligen Beiträgen ist für folgende Zeiträume nicht möglich:

- Zeiten der Ausübung einer versicherungspflichtigen Beschäftigung (= bei Ihnen bis zum 30.6.15)

- Zeiten des Bezugs einer Altersrente (= bei Ihnen ab dem 1.7.15)

Die Zahlung zusätzlicher Rentenversicherungsbeiträge wäre ggf. nur möglich, wenn Sie eine Altersrente mit Abschlag beziehen würden. Dann könnten Sie den Abschlag nach § 187a Sozialgesetzbuch Sechstes Buch durch eine Beitragzahlung ausgleichen. Hierüber sollten Sie sich aber vorab beraten lassen.

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8 Antworten

Matze72am 01.11.2014 | 13:28
Zwei Dinge, die ggf. auf Ihren Fall zutreffen: Die Zahlung von freiwilligen Beiträgen in die RV ist NICHT möglich, wenn - Sie in einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis stehen - eine Altersrente zugebilligt wurde. http://raa.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Gt.do?f=G… Sofern Sie danach noch immer berechtigt sein sollten Beiträge zahlen DÜRFEN; der monatliche Höchstbeitrag liegt derzeit bei 1.096,20 Euro. Dieser Wert entspricht der BBG, nur mit dem Unterschied, dass Sie hier allein die Beiträge entrichten und nicht wie bei einer Beschäftigten die Beiträge je zur Hälfte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern getragen werden.
W*lfgangam 01.11.2014 | 13:27
Hallo Mike, verschieben Sie den Rentenbeginn auf den 01.01.2016 und Sie können die 'fehlenden' 6 Monate in 2015 noch mit freiwilligen Beiträgen bis zur BBG auffüllen ;-) Was nicht geht, das geht nicht! Wenn das Jahr nicht abgeschlossen werden kann, können Entgelte und Sonderzahlungen auch nur bis Monat vor Rentenbeginn im Rahmen der/hier 'halben' Jahres-BBG berücksichtigt werden. Wenn Sie die höchstmöglichen Entgeltpunkte anstreben, stellt sich natürlich auch die Frage, warum Sie dann nicht wenigstens bis zur Regelaltersgrenze (65 + 5) 'durchhalten' wollen? Gruß w.
Jonnyam 01.11.2014 | 14:54
Hallo Mike, wann sind Sie denn in 1951 geboren? Haben Sie schon die 45 Jahre für die abschlagsfreie Altersrente erfüllt? Falls nicht, besteht die Möglichkeit, die "Abschläge" von zwischen 2,1 und 6,9 % durch Einzahlung freiwilliger Beiträge nach § 187a SGB VI auszugleichen. meint jedenfalls Jonny
Mikeam 01.11.2014 | 13:49
verbindlichen Dank für die schnelle Antwort - um Ihre Frage zu beantworten. Ich würde ja gerne bis zum Beginn der Regelaltersgrenze arbeiten - jedoch mein Betrieb plant auch den "älteren, hochverdienenden Angestellten" zu kündigen - Betriebsbedingt versteht sich. Dadurch, dass ich eh "rentennah" bin falle ich aus dem "Sozialplan" heraus.... ja, so sind sie die Arbeitgeber...
Matze72am 01.11.2014 | 15:49
der monatliche Höchstbeitrag liegt derzeit bei 1.096,20 Euro.
Hallo Matze72, nehmen Sie mal bitte die Beitragstafel 2013 von der Pinnwand
Hallo Mike, beim monatlichen Höchstbeitrag schwelgte meine Kleinhirn noch im Jahr 2013 - mittlerweile 1.124,55 EUR. Nehmen Sie sich für die Werte den Link von W*lfgang zur Hand. Für alle anderen ggf. aufkommenden Fragen zur FwRV können Sie auch diese Broschüre zur Hilfe nehmen. http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_…
Jonnyam 01.11.2014 | 19:16
Hallo Matze 72 und W*lfgang, der Höchstbeitrag für 2015 dürfte je nach Beitragssatz (18,6 % bzw. 18,9 %) wohl mit der BBG von monatlich 6050,00 € in 2015 bei 1125,30 bzw. 1143,45 € liegen meint jedenfalls Jonny
Alfredam 10.03.2015 | 22:17
Hallo zusammen, ich bin Ostrenner und warte wie auch viele andere Ostrentner auf die Angleichung der Ost - an die Westrenten. Im Einigungsvertrag war vereinbart worden, dass die Angleichung innerhalb der nächsten 10 Jahre - also bis 2000 erfolgen soll. das wurde nicht erfüllt. Im Koalizionsvertrag der letzten Regierung war das Jahr 2010 für die Angleichung vorge- sehen worden. Auch das wurde nicht erfüllt. Wartet man seitens der Regierung darauf, bis ein grosser Teil der Rentber wegstirbt? Leider haben wir Ostrentner keine Lobby im Bundestag oder in anderen Gremien, die sich für die Interessen der Ostrenner einsetzen. Müssen wir alten Leute auf die Strasse ge- hen , um unsere Interessen durchzusetzen. Die Gewerkschaften kümmern sich auch nicht darum. Es wäre schön. einmal andere Meinungen zu diesem Thema zu lesen bzw. zu hören Gruß, Alfred
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