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Entgeltpunkte

von garten104.09.2008 | 15:16
1195 Ansichten
5 Antworten
Wenn ich bis jetzt 23,7 Entgeltpunkte habe für 31 Vers.-Jahre, wieviel Punkte kämen ca. noch in den nächsten vier Jahren dazu? Danke

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 04.09.2008 | 15:25

Entgeltpunkte errechnen sich aus dem beitragspflichtigen Entgelt - Ihrem Bruttoverdienst. Bei der Rentenberechnung wird Ihr Bruttoverdienst Jahr für Jahr zu dem jeweiligen Durchschnittsentgelt

aller Arbeitnehmer ins Verhältnis gesetzt. Dieser Wert wird als entgeltpunktwert des

entsprechenden Jahres bezeichnet. Damit ergibt

sich genau ein Entgeltpunkt, wenn Ihr persönliches

Jahresentgelt dem durchschnittlichen Entgelt aller Arbeitnehmer

entspricht. Liegt Ihr Entgelt höher, so erhalten Sie

mehr Entgeltpunkte. Liegt es allerdings darunter, so

erhalten Sie weniger als einen Entgeltpunkt

(zum Beispiel

0,9 Entgeltpunkte).

Das Durchschnittsentgelt

für das Jahr 2008 beträgt

30 084 Euro.

4 Antworten

Schadeam 04.09.2008 | 15:24
das hängt vom Verdienst ab! Verdienen Sie mntl 500 €, kommt viel weniger raus als bei einem Verdienst von mntl. 5000 €. Ein Tipp: vergleichen Sie die letzten paar Renteninformationen (da sollten Sie ja schon 4 oder 5 haben) - dann sehen Sie wie sich bisher bei Ihrem Verdienst von Jahr zu Jahr die Altersrente verändert hat. Und bei ähnlichem Verdienst wird es in etwa so weitergehen.
Schiko.am 04.09.2008 | 15:20
Dies wissen nur hellseher,hier von gibt es drei hier. Bleibt alles wie es war und ist könnte man es so sehen: 31 jahre : 23.7 : 31 = 0.7645 EP. x 31 23,7 EP als gegen- probe. Und 0,7645 x 35 jahre= 26,76 EP. MfG.
Klausam 04.09.2008 | 15:42
Das ist doch klar : 3,058 23,7 geteilt durch 31 = 0,7645 pro Jahr x 4 = siehe oben ! Fragen gibt es ...
Rosannaam 04.09.2008 | 16:50
Na ja, so klar ist das nicht... Man kann ja schließlich nicht einfach den Durchschnitt aus 31 Jahren nehmen. So wie es @Schade und der Experte erklärt haben, kommt es schon eher hin. Vielleicht ist @garten 1 ja auch arbeitslos, bezieht Entgeltersatzleistungen wie ALG I, ALG 2, Krankengeld. Dann stimmt die Rechnung schon nicht mehr.
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