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Experten-Antwort

Entgeltpunkte bei mehr als 4 h Arbeitszeit

von Inti07.02.2020 | 16:47
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In Deutschland werden bei dem Erwerb der gesetzlichen Rentenansprüche Entgeltpunkte im Verhältnis zum verdienten Entgelt erworben. Das heißt, eine Person, die in Vollzeit genau so viel verdient, wie der Durchschnittsbeitragszahler, erhält bei Vollzeitarbeit einen Entgeltpunkt pro Jahr, bei 50%iger Teilzeit einen halben Entgeltpunkt pro Jahr. Allerdings werden dabei vollwertige Wartezeiten erworben. Gibt es nur 1 Entgeltpunkt und 0,5 Entgeltpunkt? Was ist bei 3/4 Tätigkeit?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Inti,

bei der Rentenberechnung ist nicht entscheidend, ob in Voll- oder Teilzeit gearbeitet wurde/wird, sondern wie hoch das beitragspflichtige Arbeitsentgelt des jeweiligen Arbeitsjahres war/ist. In Abhängigkeit davon werden die Entgeltpunkte ermittelt. Entspricht das Arbeitsentgelt dem Durchschnittsbruttoverdienst (z. B. für 2019 vorl. Wert = 38.901,00 Euro), gibt es 1,0000 Entgeltpunkte, bei einem geringerem Verdienst gibt es entsprechend weniger, bei einem höheren Verdienst entsprechend mehr (maximal bis rund 2 Entgeltpunkte). Bei Überschreiten der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der RV wird nur der Verdienst bis zur BBG beitragspflichtig berücksichtigt und für die Berechnung der Entgeltpunkte herangezogen.

Richtig ist, wie senf-dazu anmerkte, werden die Entgeltpunkte generell auf vier Stellen nach dem Komma errechnet. Richtig ist auch, dass bereits geringe Entgeltpunkte aufgrund eines versicherungspflichtigen Minijobs zu Wartezeiten führen.

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6 Antworten

KSCam 07.02.2020 | 16:58
Wären dann 0,75 Punkte
W°lfgangam 07.02.2020 | 20:15
...'vollwertige' Wartezeiten/Mindestversicherungszeiten werden auch bei einem 'Minijob' erworben - sofern der versicherungspflichtig ist - und seien es dabei nur 0,05 EP, sofern für den wenigstens die 175-EUR-Bemessungsgrundlage maßgebend ist. Gruß w.
senf-dazuam 10.02.2020 | 09:49
Hallo inti! Entgeltpunkte werden auf vier Nachkommastellen berechnet. Im Extremfall wann also für einen Zeitraum 0,0001 EP anfallen. Monate werden aber immer als ganze Monate erfasst. Auch eine rv-pflichtige Tätigkeit, die z.B. am Monatsersten endet, deckt dann auch den gerade begonnenen Monat als Pflichtbeitragszeit ab.
Intiam 10.02.2020 | 15:40
Danke für die ausführliche Antwort.
Max-Ham 12.02.2020 | 22:03
nur der Form halber, *Durchschnitsbruttoverdienst* ist falsch. Richtig muss es heißen: *Durchschnittsentgelt Rentenversicherung*, was wiederum jährlich durch Rechtsverordnung festgelegt wird und mit dem Bruttodurchschnittsverdienst´nur marginal etwas zu tun hat. Dieser liegt nämlich etwa 10% niedriger, je nach Einbeziehung Beamte, Minijobs usw. D.h. eigentlich wird der AN hier schon durch überhöhten Wert um ca. 10% Rente betrogen.
Max-Ham 12.02.2020 | 22:12
Beispw. betrugen die durchschnittlichen Bruttolöhne und -gehälter (Inland) je Arbeitnehmer in Deutschland lt. VGRdL 2018 = 35.229 Euro RV will für 1 Entgeltpunkt (Durchschnittsentgelt RV) aber 2018 = 38.212 Euro
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