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Entgeltpunkte - Berechnung

von dino4616.01.2007 | 08:33
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3 Antworten

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Guten Tag, ich lese, dass für 2007 für 29.488 EUR: 1 Entgeltpunkt erworben wird. Daraus schließe ich, dass z.B. für 58.976 EUR entsprechend 2 EP gewährt werden usw, evtl. auch Teile von EP. Gilt das nur bis zur jeweils geltenden Beitragsbemessungsgrenze ? Was ist die höchste Anzahl EP, die man erwerben kann pro Jahr?

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Entgeltpunkte werden ermittelt, indem die Beitragsbemessungsgrundlage (begrenzt auf die Beitragsbemessungsgrenze) durch das Durchschnittsentgelt für dasselbe Kalenderjahr geteilt wird. Einen festen Höchstwert an Entgeltpunkten gibt es daher nicht, dieser kann in jedem Jahr unterschiedlich hoch sein.

2 Antworten

Selina IIam 16.01.2007 | 10:34
Für 2006 beträgt das Durchschnittsentgelt 29488 €. Die Beitragsbemessungsgrenze lag bei 63000 €. Demnach: 63000 : 29488 = 2,1365 EP maximal möglich.
Edeam 16.01.2007 | 13:12
Hallo dino46, grundsätzlich erfolgt die Berechnung in dem der persönliche beitragspflichtige Verdienst eines Jahres (bis zur Beitragsbemessungsgrenze!) durch das Durchschnittsentgelt des gleichen Jahres geteilt wird. Es gibt hierbei keine "festen" Grenzen für die Entgeltpunkte, die ergeben sich eben durch die Werte (BBG und Durchschnittsverdienst). Zu beachten ist dabei, dass für das Jahr vor einem Rentenbeginn und für das Jahr des Rentenbeginns immer erst ein vorläufiges Durchschnittsentgelt festgelegt wird, das dann zu einem späteren Zeitpunkt durch das endgültige ersetzt wird (siehe Anlage 1 zum SGB VI). Die entsprechende Werte können Sie unter folgendem Link finden: http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_15212/SharedDo… (Anlage 1 – 2b) Berechnung für 2007: 63.000,00 Euro : 29.488,00 Euro = 2,1365 Berechnung für 2006: 63.000,00 Euro : 29.304,00 Euro = 2,1499 Gruß
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