Hallo dino46,
grundsätzlich erfolgt die Berechnung in dem der persönliche beitragspflichtige Verdienst eines Jahres (bis zur Beitragsbemessungsgrenze!) durch das Durchschnittsentgelt des gleichen Jahres geteilt wird.
Es gibt hierbei keine "festen" Grenzen für die Entgeltpunkte, die ergeben sich eben durch die Werte (BBG und Durchschnittsverdienst).
Zu beachten ist dabei, dass für das Jahr vor einem Rentenbeginn und für das Jahr des Rentenbeginns immer erst ein vorläufiges Durchschnittsentgelt festgelegt wird, das dann zu einem späteren Zeitpunkt durch das endgültige ersetzt wird (siehe Anlage 1 zum SGB VI). Die entsprechende Werte können Sie unter folgendem Link finden:
http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_15212/SharedDo…
(Anlage 1 – 2b)
Berechnung für 2007: 63.000,00 Euro : 29.488,00 Euro = 2,1365
Berechnung für 2006: 63.000,00 Euro : 29.304,00 Euro = 2,1499
Gruß