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Experten-Antwort

Entgeltpunkte für ausländische Beitragszeiten Ausländischen Beitrags- und Wohnzeiten

von Claudia28.02.2024 | 22:58
387 Ansichten
7 Antworten
Hallo, ich verstehe meine aktuelle Auskunft für besonders langjährige Versicherte nicht. Ich habe in 2022/23 genau 12 Monate versicherungspflichtig in Österreich gearbeitet. Ich habe dort in die Rentenkasse einbezahlt. Auf Rückfrage bei der zuständigen Stelle in Österreich sagte man mir, auf die Frage nach einem Rentenanspruch, das das alles von der deutschen Rentenversicherung geregelt wird. Damals vor Antritt der Stelle in Österreich erhielt ich vorab von der DRV die Auskunft das sich nach EU Recht der Rentenanspruch durch die Auslandszeit nicht verschlechtern dürfte. Normal in Deutschland hätte ich bei meinem Verdienst ca. 2 Rentenpunkte für die 12 Monate erhalten. Bei der Berechnung in meiner aktuellen Auskunft kommen aber nur 1,6 Punkte für die 12 Monate Ausland zustande, weil mit dem Durchschnittswert über ALLE deutschen Beitragszeiten gerechnet wird. Kann das richtig sein? Ich bin davon ausgegangen das ich evtl. dann noch nach 12 Monaten auch Anspruch in Österreich hätte, das wird aber von Österreich verneint und für die deutsche Berechnung habe ich damit einen Nachteil. Da beide Seiten mir keine Erklärung dazu geben können, weiß ich nicht wohin ich mich noch wenden kann. Jeder verweist immer auf den anderen. Vielleicht kennt sich jemand der Experten hier damit aus?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 29.02.2024 | 10:06

Hallo Claudia,

 

Informationen zu dieser Thematik finden Sie in der Broschüre "Meine Zeit in Österreich – Arbeit und Rente europaweit":

 

Homepage | Meine Zeit in Österreich – Arbeit und Rente europaweit | Deutsche Rentenversicherung (deutsche-rentenversicherung.de)

 

Für eine abschließende Klärung der Angelegenheit sollten Sie sich direkt an den jeweils zuständigen Rentenversicherungsträger wenden.

 

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

6 Antworten

gut überlegenam 29.02.2024 | 06:08
Sind denn die österreichischen Zeiten bereits mit in der Ihnen vorliegenden Rentenauskunft enthalten??? Ansonsten finden Sie in dieser Broschüre, wie sich die Zeiten nach Europarecht auswirken https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/… Und können anhand der Hinweise dort Ihre Rentenauskunft noch einmal prüfen. Wenn Sie aber für ein Jahr, in dem Sie in Deutschland gar nicht gearbeitet haben und hier also auch gar keine Beiträge bezahlt haben, dennoch 1,6 EP erhalten (anstatt 2 EP, wenn Sie hier Beiträge bezahlt hätten) dann haben Sie ja keinen Nachteil. Denn wenn diese Zeiten nicht mit berücksichtig werden würden, dann würden Sie für dieses eine Jahr Null EP bekommen. (Vorausgesetzt, die Zeiten sind der DRV schon bekannt und berücksichtigt s.o.) Dass Sie vermutlich mit nur einem Jahr Beitragszahlung in Österreich dort keinen eigenen Rentenanspruch haben (was dort zu klären wäre) kann aber nicht noch darüber hinaus zu Lasten der Deutschen Beitragszahler gehen. Es war ja Ihre Entscheidung, dass Sie im Ausland leben und arbeiten wollten. Wenn Sie also auch mit den Erklärungen in der Broschüre nicht weiter kommen, sollten Sie sich noch einmal an Ihre zuständige DRV wenden, dort liegen Ihre Unterlagen vor und es kann dort dann geprüft werden, ob alles berücksichtigt wurde.
Wo ist das Problem?am 29.02.2024 | 06:29
Verstehe Ihr Problem nicht. Sie bekommen 1,6 Entgeltpunkte auf Kosten der deutschen Beitragszahler, obwohl Sie für diesen Zeitraum keine Beiträge in die deutsche Rentenversicherung eingezahlt haben. Kein schlechter Deal.
Mehr, mehr, mehr!am 29.02.2024 | 10:37
Gier frisst Hirn!🤦‍♂️
Claudiaam 29.02.2024 | 11:09
Wo ist das Problem? schrieb

Verstehe Ihr Problem nicht. Sie bekommen 1,6 Entgeltpunkte auf Kosten der deutschen Beitragszahler, obwohl Sie für diesen Zeitraum keine Beiträge in die deutsche Rentenversicherung eingezahlt haben. Kein schlechter Deal.

Ich habe in Deutschland weiter einbezahlt, keine Sorge, Ihnen wurde nichts weg genommen und ich habe das System nicht erfunden in der EU, wenn man es hier für richtig hält 12 Monate in einem anderen EU Land einzahlen zu müssen und NiCHTS von dort zu erhalten und auch nicht den 1:1 Ausgleich in DE…..gut, Frage erledigt. Und die erwähnte Broschüre kenne ich auswendig.
Claudiaam 29.02.2024 | 11:13
Mehr, mehr, mehr! schrieb

Gier frisst Hirn!🤦‍♂️

und bei Ihnen gibts wohl nix zu fressen, erst denken, dann schreiben, ich habe meine 45 Jahre lange voll, von Gier ist wohl kaum die Rede
gut überlegenam 29.02.2024 | 13:32
Claudia schrieb

Ich habe in Deutschland weiter einbezahlt, keine Sorge, Ihnen wurde nichts weg genommen und ich habe das System nicht erfunden in der EU, wenn man es hier für richtig hält 12 Monate in einem anderen EU Land einzahlen zu müssen und NiCHTS von dort zu erhalten und auch nicht den 1:1 Ausgleich in DE…..gut, Frage erledigt. Und die erwähnte Broschüre kenne ich auswendig.

Wenn Sie für die selben 12 Monate in Deutschland (freiwillig ??) etwas einbezahlt haben, dann sollten Sie Ihr Anliegen auf jeden Fall mit der zuständigen DRV klären. Denn wenn Sie pflichtversichert arbeiten (auch im Ausland) dürfen Sie parallel gar keine freiwilligen Beiträge in D bezahlen und können sich diese erstatten lassen. https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemei…
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