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Entgeltpunkte für beitragsgeminderte Ausbildung über 3 Jahre

von Chris06.04.2010 | 20:32
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14 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Damen u. Herren, ich habe eine Frage zu meiner Entgeltpunktberechnung für berufliche Ausbildung, mir wurde in der Rentenauskunft nur für meine 3-Jährige Ausbildungszeit ohne Abschluss wurden mir von 1965 - 1968 zusätzliche Entgeltpunkte neben Pflichtbeitragszeit angerechnet, allerdings ür meine Umschulung als Energiegeräteelektroniker1973 -1976 wurden mir keine zusätzlichen Entgeltpunkte wegen berufliche Ausbildung neben Pflichtbeitragszeit gewährt, diese wurden nur gekennzeichnet mit Pflichtbeitragszeit berufliche Ausbildung. Meine Frage, was kann ich tun, dass diese 3 Jahre noch zusätzlich rentenrechtlich bewertet werden, da ich hier auch eine beitragsgeminderte Zeit hatte, denn ich hatte ja keinen Abschluss. Für Euren Rat, sage ich jetzt schon danke. Viele Grüße Chris

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 07.04.2010 | 10:09

Da es an dieser Stelle recht schierig ist, die Rentenberechnung hinsichtlich der in der Ihnen vorliegenden Berechnung nachzuvollziehen, rate ich Ihnen zu einem persönlichen Beratungsgespräch bei der Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers, damit der dortige Mitarbeiter die Unterlagen in Augenschein nehmen kann.

13 Antworten

LSam 06.04.2010 | 23:23
User Chris, als Zeiten beruflicher Ausbildung werden zunächst immer die ersten 36 Monate einer beruflichen Tätigkeit, unabhängig von Lehre, längstens aber nur bis zur Vollendung des 25. Lbj. berücksichtigt. . Es spielt dabei auch keine Rolle, ob man die Lehre abgebrochen oder ohne Abschluss abgeschlossen hat. . Wenn es sich aber um eine Lehrzeit handelte, bleibt sie als beitragsgemindert im Versicherungskonto und erfährt gegebenfalls bei Rentenbeginn noch eine zsätzliche Bewertung. . Ob nun aber auch die Umschulung als Lehre zu berücksichtigen ist hängt davon ab, in welchem zeitlichen Verhältnis die Umschulung zur tatsähclichen Arbeitszeit gestanden hat. . Wenn es sich dabei um eine Umschulung als Arbeitsamtsmaßnahme handelte, ist die Zeit als Arbeitlsoigkeit beitragsgemindert erfaßt worden, weil Alg höher bewertet wird. . Mehr als 36 Monate dürfen aber insgesamt nicht erfasst werden, wobei Fachschule und Arbeitsamtsschulungen, auch wenn sie als Alg angerechnet werden, mit einbezogen werden. . Wenn es sich um eine Rentenauskunft von vor 2006 handelte, ist möglicherweise noch die bis 2004 geltende Rechtslage herangezogen worden. . In einer neueren Rentenauskunft dürften die Monate beruflicher Ausbildung, die keine Lehre waren, nicht als beitragsgemindert erscheinen, wenn Rentenbeginn nach 2008 liegt.
B´sonam 07.04.2010 | 07:40
"User Chris, als Zeiten beruflicher Ausbildung werden zunächst immer die ersten 36 Monate einer beruflichen Tätigkeit, unabhängig von Lehre, längstens aber nur bis zur Vollendung des 25. Lbj. berücksichtigt." Bitte Rechtsstand DRINGEND aktualisieren, das gilt seit geraumer Zeit (genauer gesagt seit 01/2005) so nicht mehr... Es werden nur noch tatsächliche Ausbildungszeiten auch als solche gewertet.
Oh oh oham 07.04.2010 | 07:46
..und dabei hat LS doch ein super sensationelles, ganz tolles Rentenprogramm geschrieben. Aber bei den Auskünften die er hier immer gibt, ist das nur zum lachen. Aber man muss einfach nur überzeugt von sich sein. Dann kann man aus Sche...Gold machen
B´sonam 07.04.2010 | 08:49
Ich arbeite nicht mit Akten, aber egal... Na gut, dann steig ich jetzt auch mal tiefer ein : Die Regelung in § 71 Abs. 3 ist mir wohl bekannt, um die geht es aber in der Ausgangsfrage leider nicht. Es wird mit keinem Wort über die Gesamtleistungsbewertung gesprochen, sondern AUSSCHLIESSLICH über Entgeltpunkte für Ausbildungszeiten. Schön, dass gerade sie das "Ausleben von Fachkompetenz in Foren" ansprechen, gerade sie, der einen für die Ausgangsfrage völlig irrelevanten § ins Gespräch bringt, nur weil da "weiter Infos zur BAB stehen"... Wenn sie so beraten, dann möchte ich kein Ratsuchender sein...
Berateram 07.04.2010 | 08:37
Auch halbe Wahrheiten ergeben noch keine richtige Auskunft. Schlagen Sie doch mal in´s Gesetzbuch unter §71 Abs. 3 SGB VI. Da finden sie noch weitere Infos zur BAB. Guter Rat an alle die ihre Fachkompetenz in Foren ausleben müssen: bleiben Sie bei Ihren Akten in der Rate und überlassen Sie das Beraten denen, die dies schon ein paar Jahre machen!
B-Rateram 07.04.2010 | 09:14
...war bestimmt ein privater Rentenberater, die strotzen ja nur so von Inkompetenz.
Genauam 07.04.2010 | 09:18
wenn nicht, würde ich um jede Auskunfts-und Beratungsstelle der DRV einen Bogen machen. Schön, dass die DRV so tolle MA hat.
B-Rateram 07.04.2010 | 09:22
...da brauchen sie sich keine Sorgen machen.Dieses selbstloben und und diese geballte Inkompetenz, sowie die absolute Unkenntnis der Gesetze finden sie ausschliesslich bei privaten Rentenberatern. ( hier im Forum finden sich ja eingie gute Beispiele, lesen sie mal..ist durchaus amüsant, also wenn man nicht selbst ein Opfer dieser dubiosen Klientel geworden ist, und viel Geld für nichts bezahlen musste)
B´sonam 07.04.2010 | 10:45
"...ich habe eine Frage zu meiner Entgeltpunktberechnung für berufliche Ausbildung..." --> So geht der Ausgangsbeitrag los. "User Chris, als Zeiten beruflicher Ausbildung werden zunächst immer die ersten 36 Monate einer beruflichen Tätigkeit, unabhängig von Lehre, längstens aber nur bis zur Vollendung des 25. Lbj. berücksichtigt." --> So beginnt ihre Antwort. Und das stimmt nun mal nicht, egal wie sie sich winden, ihre Antwort ist nicht richtig. Die fiktive Berufsausbildung des § 54 gibt es halt mal seit 2005 (bzw. seit 2009) nicht mehr. Ihr Hinweis auf die Anlagen 2,3 und 4 hat mit der Ausgangsfrage (siehe hierzu meinen Hinweis an "Berater") nichts zu tun... Klar werden die ersten 3 Jahre bei der Gesamtleistungsbewertung einer BAB gleichgestellt, aber mehr Entgeltpunkte (so wie es bei einer tatsächlichen BAB ist) gibt es deswegen für diese 3 Jahre nicht. Insofern werden diese 3 Jahre auch nicht als "Berufsausbildung berücksichtig", sie GELTEN nur bei der Gesamtleistungsbewertung als Zeiten einer Berufsausbildung... In einer Fachrechtsklausur hätten sie mit Ihrer Antwort leider keiner Punkte erhalten :-(
Oh oh oham 07.04.2010 | 10:34
nicht andere... nur die, die sich so gern selber feiern.weil sie so toll sind!!!!
LSam 07.04.2010 | 10:03
es gibt keinen Grund, das der Rechtsstand dringend aktualisiert werden muss, wie sie schreiben. . Ich habe geschrieben, dass längstens bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres die ersten 36 Mon. als "Zeiten berufliche Ausbildung unabhängig von Lehre "berücksichtigt" werden. . Das ist nach wie vor so. . Liegt aber der Rentenbeginn nach 2008 und darauf habe ich aufmerksam gemacht, erfolgt dafür keine eigenständige Bewertung mehr, trotzdem werden die Monate als "berufliche Ausbildung berücksichtigt. . Diese Monate, auch wenn es keine Lehre war, werden nur in Anlage 4 als " Monate beruflicher Ausbildung" kenntlich gemacht, im Versicherungsverlauf Anlage 2 und auch in der Anlage 3 erfolgt keine gesonderte Kennzeichnung. . Eine Renteninformation liefert dafür nicht die erforderlichen Angaben, da muss man sich eine Rentenauskunft erstellen lassen. . User "Oh oh oh" versteht zwar davon offenbar nichts, ihm geht es nur darum, andere durch diskreditierende Aussagen in Verruf zu bringen. . Doch was solls, auch damit muss man leben lernen.
FH-Dozentam 07.04.2010 | 11:20
Ich gebe für den 71er 10 Fleißpunkte.
Oh oh oham 07.04.2010 | 13:23
Hoffentlich ist das selbstgeschriebene Rentenprogramm nicht auch so voller Fehler, wie die Beiträge von LS, oder Lotsche? Aber wie kann einer, der sich so schlecht im Rentenrecht auskennt, ein Programm schreiben, das sooo unfassbar gut ist. Find ich irgendwie komisch. Das ist so wie der Englischdolmetscher, der kein Wort Englisch spricht.
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