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Experten-Antwort

Entgeltpunkte für DDR-Beschäftigungszeiten bei Wohnsitz am 18.05.1990 in den alten Bundesländern, Hochrechnung der Entgelte

von Karin24.03.2018 | 18:34
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5 Antworten

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Guten Abend, ich habe folgende Frage: Bis zum 31.12.1989 wurden Beschäftigungszeiten in der ehem. DDR zurückgelegt. Zum 01.01.1990 erfolgte ein Umzug in die alten Bundesländer und es worden dort weitere Beschäftigungszeiten zurückgelegt. Der Wohnsitz war am 18.05.1990 also im Altbundesgebiet. Damit müssten die DDR-Zeiten bis 1989 mit Entgeltpunkten und nicht mit Entgeltpunkten (Ost) bewertet werden. Bleibt es dennoch bei der Hochrechnung der DDR-Verdienste mit der Anlage 10 oder entfällt durch die Bewertung mit Entgeltpunkten diese Hochrechnung? Freundliche Grüße

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag Karin,

ja, Sie liegen mit Ihrer Einschätzung der Rechtslage richtig.

Einschlägig ist hier der § 256a Abs.1 SGB VI:

„Für Beitragszeiten im Beitrittsgebiet nach dem 8. Mai 1945 und vor dem 1. Januar 2025 werden Entgeltpunkte ermittelt, indem der mit den Werten der Anlage 10 vervielfältigte Verdienst (Beitragsbemessungsgrundlage) durch das Durchschnittsentgelt für dasselbe Kalenderjahr geteilt wird. …“

Die Frage, ob die sich daraus ergebenden Entgeltpunkte zusätzlich als Entgeltpunkte(Ost) gewertet werden, richtet sich für Zeiten im Beitrittsgebiet vor dem 19.5.1990 nach dem gewöhnlichen Aufenthalt am 18.05.1990 nach § 254d SGB VI

Lag der gewöhnliche Aufenthalt also am 18.05.1990 im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ohne das Beitrittsgebiet, ergeben sich aus den Zeiten im Beitrittsgebiet Entgeltpunkte und keine Entgeltpunkte (Ost).

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4 Antworten

Karin die Zweiteam 24.03.2018 | 19:53
Es gibt keine Hochrechnung nur bei der nächsten Bundestagswahl. Und die DDR gibt es nicht mehr. Wir sind die BRD= Bundesrepublik Deutschland. Alles klar Karin. VG Karin die Zweite
Fast_Kasperlam 24.03.2018 | 20:09
Guten Abend, ich habe folgende Frage: Bis zum 31.12.1989 wurden Beschäftigungszeiten in der ehem. DDR zurückgelegt. Zum 01.01.1990 erfolgte ein Umzug in die alten Bundesländer und es worden dort weitere Beschäftigungszeiten zurückgelegt. Der Wohnsitz war am 18.05.1990 also im Altbundesgebiet. Damit müssten die DDR-Zeiten bis 1989 mit Entgeltpunkten und nicht mit Entgeltpunkten (Ost) bewertet werden. Bleibt es dennoch bei der Hochrechnung der DDR-Verdienste mit der Anlage 10 oder entfällt durch die Bewertung mit Entgeltpunkten diese Hochrechnung? Freundliche Grüße
Es gibt keine Hochrechnung nur bei der nächsten Bundestagswahl. Und die DDR gibt es nicht mehr. Wir sind die BRD= Bundesrepublik Deutschland. Alles klar Karin. VG Karin die Zweite
Äußerst kluger Kommentar. Und witzig auch noch. Unheimlich. Sogar.
Jonnyam 24.03.2018 | 20:45
Es bleibt bei der Hochwertung. Aber die Rentenangleichung bringt nichts mehr, weil wegen des Wohnsitzes am 18.5.90 bereits für die Entgeltpunkte der aktuelle Rentenwert WEST maßgebend ist. Glückwunsch
Karinam 26.03.2018 | 13:26
Vielen Dank an Jonny und den Experten!
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