Hallo, Oliver,
natürlich haben auch Sie als Vater die Möglichkeit, die Erziehungszeiten auf Ihr Rentenkonto übertragen zu bekommen. Dazu ist Voraussetzung, dass Sie Ihr Kind überwiegend erzogen haben. Zur letztendlichen Anerkennung ist ein Formantrag (V0800) erforderlich. Diesen erhält man auf den Internetseiten der Deutschen Rentenversicherung. Von Vorteil ist ein Besuch bei einer der bundesweiten Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung. Dort hilft man nicht nur beim Ausfüllen der Anträge, sondern gibt auch noch weitere Hinweise zum Stichwort "überwiegende Erziehung".
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