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Experten-Antwort

Entgeltpunkte (Halbwaisenrente) sind gestiegen, warum?!

von Anika17.04.2016 | 17:47
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8 Antworten

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Hallo, seit April 2012 erhalte ich Halbwaisenrente. In meinem ersten Bescheid werden der Berechnung 95,5120 Entgeltpunkte zugrunde gelegt. (persönliche Entgeltpunkte 57,8401 / Zuschlag 37,6719) Nun habe ich mir grade nochmal meinen Bescheid aus dem Jahr 2015 angesehen und da ist mir aufgefallen, dass meine Entgeltpunkte auf 99,8591 gestiegen sind. (persönliche Entgeltpunkte 60,4782 / Zuschlag 39,3809) Grund dafür ist dass die "sonstigen rentenrechtlichen Zeiten" von 85 auf 109 Monate gestiegen sind. Ich verstehe das nicht so ganz, ich dachte die rentenrechtlichen Zeiten meines Vaters werden berücksichtigt, wie kommt es dazu dass diese gestiegen sind, das kann doch nicht sein?! Oder werden meine eigenen rentenrechtlichen Zeiten auch berücksichtigt? Ich habe das grade mal ausgerechnet, die 23 Monate die da addiert wurden sind genau die Monate, die ich seit Bezug der Halbwaisenrente selber gearbeitet habe. Ist das rechtens? Ich habe nur Angst dass da fälschlicherweise was addiert wurde was nicht hätte sein dürfen und ich zu viel Halbwaisenrente bezogen habe? Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Anika,

wie W*lfgang bereits geschrieben hat ist der neue Rentenbeginn maßgeblich für die Erhöhung der Entgeltpunkte aufgrund der Verlängerung der Zurechnungszeit.

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7 Antworten

Anikaam 17.04.2016 | 17:58
Zusatz: Bei der Bewertung beitragsfreier Zeiten wurden im 2012 Bescheid 81 Zurechnungszeit berechnet (1.05.2012 - 19.01.2019). Im 2015 Bescheid stehen dort 105 Monate (1.05.2012 - 19.01.2021) Sprich, die Zurechnungszeit ist gestiegen, nur warum?
Anikaam 17.04.2016 | 19:49
Ich habe grade nochmal etwas recherchiert und bin darauf gestoßen, dass die Zurechnungszeiten im Jahr 2014 bis auf das 62. Lebensjahr ausgedehnt wurden. (Quelle: http://www.rentenberater-telschow.de/wissenswertes/das-rentenpak… Hängt es damit zusammen, dass meine Entgeltpunkte im Vergleich zum Jahr 2012 gestiegen sind? (Sorry für die vielen Einschübe und Ergänzungen meinerseits.)
Anikaam 17.04.2016 | 20:05
Ich bin nun doch noch auf ein Problem gestoßen. Eigentlich gilt die Erhöhung der Zurechnungszeit nur für Renten, die ab dem 1.07.2014 beginnen. Ich beziehe jedoch schon seit 2012 Halbwaisenrente. Allerdings habe ich zwischen September 2014 und März 2015 keine Halbwaisenrente erhalten, da ich in der Zeit normal gearbeitet habe. Ab April 2015 erhielt ich dann wieder Halbwaisenrente, da ich dann ein Studium begann. Ist es richtig dass mir dann die höhere Zurechnungszeit gestattet wurde, da ich die Halbwaisenrente nicht durchgehend erhalten habe und im April 2015 neu beantragt habe?
Fritzam 18.04.2016 | 08:14
Fast 100 Entgeltpunkte ? Kaum zu glauben, aber es sei Ihnen gegönnt. Das wären ja mit dem heutigen aktuellen Rentenwert fast 3.000,-- EURO Rente für den Verstorbenen. Das sind aber totale Ausnahmen.
Anikaam 18.04.2016 | 09:15
Das liegt ja auch daran, dass man bei der Waisenrente einen Zuschlag erhält. Die 'normalen' Entgeltpunkte lagen 2012 bei 57. Ich habe nur lediglich fast 100 weil da nochmal ein ordentlicher Zuschlag von fast 40 Punkten draufkommt, den gibts aber nur für Waisenrenten.
senf-dazuam 18.04.2016 | 09:20
Nein, wie ganz oben schon zu lesen, sind es > 50 EP. Bei Waisenrenten wird noch ein Zuschlag hinzugefügt (s. § 78 SGB VI), dann aber kommt der Rentenartfaktor gem. § 67 SGB VI ins Spiel. Damit beträgt die Rente für Halbwaisen noch 10%, für Vollwaisen 20% des von Ihnen errechneten Wertes. Das relativiert die Sache doch ein wenig.
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