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Experten-Antwort

Entgeltpunkte mit West-BBG berechnet und mit EP-Ost bewertet

von unklug07.07.2011 | 22:34
2286 Ansichten
2 Antworten

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ich habe ein paar Jahre in den neuen Ländern gearbeitet und dabei ein Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze West bezogen. Aus meiner Renteninformation geht nun klar hervor, dass die entsprechenden Entgeltpunkte durch Division der Beitragsbemessungsgrenze West durch das Durchschnittseinkommen West berechnet wurden. Die Rentenberechnung bewertet diese Punkte aber mit dem aktuellen Rentenwert Ost. Das erscheint mir inkonsequent. Entweder sind es Entgeltpunkte West und dann sollten sie auch mit dem Rentenwert West bewertet werden, oder es sind Entgeltpunkte Ost, dann sollten sie aber auch so berechnet werden wie Entgeltpunkte Ost. In beiden Fällen wäre mein Rentenanspruch höher. Durch die Anwendung des West-Entgeltpunktverfahrens auf Ost-Einkünfte gehen mir in der Summe immerhin 0,4 Entgeltpunkte verloren. Würde auf die Ost-Einkünfte der aktuelle Rentenwert West angewandt, wäre mein monatlicher Rentenanspruch um 55 Euro höher als berechnet. Liegt hier ein Fehler der Rentenversicherung vor, oder hat das der Gesetzgeber so festgelegt?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo unklug,

Sie haben sich Ihre Antwort ja im Prinzip schon selber gegeben.

Die Abweichungen ergeben sich dadurch, dass die aktuelle BBG Ost immer gebildet wird, indem die aktuelle BBG West durch den vorläufigen (!) Umrechnungsfaktor für Osteinkommen (Anlage 10 zum SGB VI) geteilt wird.

Die Beitragsbemessungsgrenzen müssen ja immer im laufenden Jahr schon angewendet werden, deshalb wird bei der Berechnung auf vorläufige Werte angestellt. Für die Umrechnungsfaktoren wird aber später noch ein endgültiger Betrag ermittelt (wenn man nämlich nach Abschluss des Jahres sehen kann, in welchem Verhältnis die Osteinkünfte zu den Westeinkünften in dem betreffenden Jahr standen). Diese endgültigen Umrechnungsfaktoren werden der Rentenberechnung zugrunde gelegt. Aber die BBG ändert sich eben nicht rückwirkend, dadurch ergeben sich dann gewisse Abweichungen.

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1 Antworten

unklugam 07.07.2011 | 23:07
eben grade hab ich's verstanden: Ost-Einkünfte werden bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze Ost mit den sogenannten Umrechnungsfaktoren für Beitragsbemessungsgrundlagen multipliziert und dann in Relation zum Durchschnittseinkommen West gesetzt. In meinem Fall ist das Produkt aus Beitragsbemessungsgrenze Ost und Umrechnungsfaktor stets höher als die Beitragsbemessungsgrenze West. In diesem Fall ist die Beitragsbemessungsgrenze West maßgeblich. Dadurch sieht es so aus als wären die Entgeltpunkte nach dem West-Verfahren berechnet worden. Ich hatte ursprünglich gedacht, Osteinkünfte würden zu einem fiktiven Ost-Durchschnittseinkommen in Relation gesetzt, das sich durch Division des West-Durchschnittseinkommens durch den Umrechnungsfaktor ergibt. Dividiert man die Beitragsbemessungsgrenze Ost durch dieses fiktive Durchschnittseinkommen Ost, ergeben sich höhere Entgeltpunktwerte als nach dem tatsächlich angewandten Verfahren. Das Problem kommt letztlich daher, dass die Umrechnungsfaktoren nicht exakt das Verhältnis von Beitragsbemessungsgrenze West zu Beitragsbemessungsgrenze Ost wiederspiegeln. Wäre dies der Fall, würden beide Vorgehensweisen zum gleichen Ergebnis führen.
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