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Experten-Antwort

Entgeltpunkte Mütterrente

von Birgit Seifert 18.08.2019 | 17:54
116 Ansichten
6 Antworten
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin Mutter von 4 Kindern, die alle vor 1992 geboren wurden. In meiner Rentenauskunft werden Entgeltpunkte für Kindererziehunszeiten mit 3,9984 angegeben. Stimmt diese Angabe? M. E. müssten es doch 10 Punkte sein. Können Sie mir da weiterhelfen?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 19.08.2019 | 11:40

Hallo Birgit Seifert,

bitte wenden Sie sich mit Ihren Unterlagen an eine Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers und lassen Sie sich vor Ort die Berechnungen erläutern.

5 Antworten

Rentenauskunftam 18.08.2019 | 18:15
Wahrscheinlich verfügen Sie über keinen aktuellen Versicherungsverlauf oder keine aktuelle Rentenauskunft. Das Problem lässt sich lösen, in dem Sie von Ihrem Rentenversicherungsträger eine aktuelle Rentenauskunft mit detaillierter Rentenberechnung anfordern. Sobald der Bescheid vorliegt, werden Sie dann nachvollziehen können, wie die Kindererziehungszeiten nach dem derzeit geltendem Rechtsstand bewertet werden.
Birgit Seifert am 18.08.2019 | 18:40
Der Rentenauskunft ist von diesem Monat.
Rentenauskunftam 18.08.2019 | 19:16
Birgit Seifert schrieb

Der Rentenauskunft ist von diesem Monat.

Dann kann man Widerspruch einlegen.
Rentenauskunftam 18.08.2019 | 19:28
Rentenauskunft schrieb

Dann kann man Widerspruch einlegen.

Der Rentenauskunft ist von diesem Monat.
Dann kann man Widerspruch einlegen.
Bevor mit einem Widerspruch ein Fass aufgemacht wird, vielleicht vorab die Sachbearbeitung anrufen. Telefonnummer müsste auf dem Bescheid stehen.
????am 18.08.2019 | 20:10
- Wenn Sie zeitglich gut verdient haben, kann das seine Richtigkeit haben. - Wenn die Kinder nicht jeweils für die vollen 2 1/2 Jahre anerkannt sind/bisher anerkannt wurden, kann das seine Richtigkeit haben - oder eine Kombination aus beiden - findet sich die Summe der Entgeltpunkte noch ein einer anderen Stelle bei den persönlichen Entgeltpunkten (Allgemeine Rentenversicherung, Allgemeine Rentenversicherung (Ost), knappschaftliche Rentenversicherung, knappschaftliche Rentenversicherung (Ost)) ? Lässt sich alles nicht aus Ihren Angaben endgültig klären. Suchen Sie daher eine Beratungsstelle auf.
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