Hallo Birgit Seifert,
bitte wenden Sie sich mit Ihren Unterlagen an eine Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers und lassen Sie sich vor Ort die Berechnungen erläutern.
Der Rentenauskunft ist von diesem Monat.
Dann kann man Widerspruch einlegen.
Bevor mit einem Widerspruch ein Fass aufgemacht wird, vielleicht vorab die Sachbearbeitung anrufen. Telefonnummer müsste auf dem Bescheid stehen.Der Rentenauskunft ist von diesem Monat.Dann kann man Widerspruch einlegen.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.