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Entgeltpunkte Ost / West

von Elisabeth Schwarz06.09.2007 | 09:20
2236 Ansichten
2 Antworten

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Sehr geehrte Damen und Herren, unser Firmensitz ist in Bayern. Wir haben keine Niederlassung in den neuen Bundesländern. Einer unserer Außendienstmitarbeiter wohnt in den neuen Bundesländern; sein Einsatzgebiet ist sowohl in den neuen aber auch in den alten Bundesländern. Bis zum Jahr 1992 war er bei einer anderen Firma (Firmensitz = Ostdeutschland) nur in den neuen Bundesländern beschäftigt. Wie efolgt die Zuteilung der Entgeltpunkte West / Ost? Unser Mitarbeiter hat hierzu schon widersprüchliche Auskünfte erhalten. Mit freundlichen Grüßen E. Schwarz

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Befindet sich der Firmensitz in den alten Bundesländern und erfolgt die Entlohnung von dort, werden West-Entgeltpunkte bei der Rentenberechnung berücksichtigt. Der Wohnort des Arbeitnehmers ist dabei unerheblich.

Ist der Firmensitz in den neuen Bundesländern und erfolgt die Entlohnung von dort, werden Ost-Entgeltpunkte berücksichtigt.

1 Antworten

Haseam 06.09.2007 | 10:27
Bis 1992 erhält Ihr Mitarbeiter für seine Beitragszeiten im Beitrittsgebiet EP Ost, so er nicht bis zum 18.05.1990 seinen Wohnsitz in den Alten Länder begründet hat. Für die Tätigkeit in Ihrer Firma EP.
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