Befindet sich der Firmensitz in den alten Bundesländern und erfolgt die Entlohnung von dort, werden West-Entgeltpunkte bei der Rentenberechnung berücksichtigt. Der Wohnort des Arbeitnehmers ist dabei unerheblich.
Ist der Firmensitz in den neuen Bundesländern und erfolgt die Entlohnung von dort, werden Ost-Entgeltpunkte berücksichtigt.