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Experten-Antwort

Entgeltpunkte Studium

von Anke25.01.2024 | 20:02
10060 Ansichten
11 Antworten

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Ich habe mein Medizinstudium von 1983 bis 1989 absolviert Sind hier die Entgeltpunkte ebenfalls entfallen ? Mitstudierende haben diese Beiträge schon erstattet bekommen. Gibt es eine Möglichkeit dies einzufordern? Liebe Grüße und besten Dank

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 26.01.2024 | 08:10

Hallo Anke,

 

seit 2009 werden Anrechnungszeiten wegen Hochschulausbildung nicht mehr bewertet, erhalten also keine Entgeltpunkte mehr. Da Sie während der Hochschulausbildung wahrscheinlich keine Beiträge gezahlt haben, ist auch keine Beitragserstattung für diese Zeiten möglich.

 

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

10 Antworten

SBam 25.01.2024 | 20:32
Ein Studium ist nur eine Anrechnungszeit- und keine Beitragszeit und erhält daher keine Entgeltpunkte.
Frankam 25.01.2024 | 20:46
Wurden denn während Ihres Studiums Rentenbeiträge geleistet? Falls keine geleistet wurden, kann es doch auch keine Erstattung geben. Ist doch logisch, oder?
Ankeam 25.01.2024 | 21:40
S Beitrag Barbara Früher wurden Studienzeiten nicht nur gezählt , sondern unter besonderen Bedingungen , zb Versorgungswerk Ärtze , von den gesetzlichen Rentenkassen ausgezahlt Meine Frage : ab welchem Jahr besteht der Anspruch nicht mehr ( habe Belege von Kommilitonen)
Gesetze ändern sich!am 25.01.2024 | 21:59
Seit 2009 erfahren Schulzeiten keine rentenerhöhende Bewertung mehr. Da ist nichts mehr zu machen. Hier können Sie es nachlesen akzeptieren oder sich sinnfrei ärgern! Das müssen also schon sehr alte Belege Ihrer Kommilitonen sein🫣! https://sozialversicherung-kompetent.de/rentenversicherung/leist…
Ankeam 25.01.2024 | 22:07
Okay Vielen Dank, das passt zusammen Die Belege sind von 2007 Und ärgern tue ich mich nicht ;))
Schade am 25.01.2024 | 22:30
In der gesetzlichen Rentenversicherung wurde für Studienzeiten noch nie Beiträge gezahlt. Und wer nichts einzahlt, kann auch nichts erstattet bekommen. Da haben Ihnen Kollegen eine gewaltigen Bären aufgebunden.
Icham 26.01.2024 | 07:18
Wusste gar nicht das die Aussiedler (Russen,Polen…) zuvor etwas eingezahlt haben und erhielten trotzdem eine Anzahl von Rentenpunkten gutgeschrieben und dementsprechend eine Rentenauszahlung.
Fliederam 26.01.2024 | 07:33
Jetzt werden hier aber Dinge miteinander vermischt, die nichts miteinander zu tun haben. Erstattung = zuvor gezahlte Beiträge werden in der gezahlten Höhe erstattet (bei diesen Studienzeiten kenne ich mich nicht aus). Wer also 1000 € Beiträge gezahlt hat, bekommt auch 1000 € wieder raus, hat dann aber keinen Rentenanspruch mehr. Beispiel: Wer 3 Jahre sozialversicherungspflichtig gearbeitet hat und dann verbeamtet wird, kann sich nach Verbeamtung auf Lebenszeit die selbst gezahlten Beiträge aus den 3 Jahren sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung erstatten lassen, da daraus eh kein Rentenanspruch hervorgeht. (Spät-)Aussiedler bekommen Zeiten angerechnet, die tatsächlich stattgefunden haben. Diese fließen in Form von Rentenpunkten in die Gesamtberechnung mit ein und führen zum Anspruchszeitpunkt zu einer Rentenauszahlung. Sie haben dann aber keinen Rentenanspruch mehr aus dem Land, aus dem sie gekommen sind.
Mahmoodiam 12.11.2024 | 16:13
1975-1976 Studienkolleg in Kiel 1977-1984. Medizinstudium an der CAU Kiel
Spätaussiedler am 11.02.2025 | 17:51
Ich weiß nicht welche Russe/ Pole Ihnen das erzählt hat, aber das stimmt nicht!! Mein Lehrer Diplom wurde zur 50% anerkannt.. Wie ist das möglich?? Habe auch nachgefragt. Antwort war: privat-Unterricht-ja, Schule - nicht.. nur mit neuer Ausbildung! Also noch mal 6 Jahre, statt ein wenig Unterstützung.. Nicht einmal als Erzieherin! In dem Fall, was für eine Wohltat, wurde mir 1 Jahr Berufspraktikum erlassen! Wow! Daher: 15 Jahre Bandarbeiterin ( Automobilindustrie) und 10 Jahre Sekretariat in der gleichen Firma. Soviel dazu...
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