Hallo Anke,
seit 2009 werden Anrechnungszeiten wegen Hochschulausbildung nicht mehr bewertet, erhalten also keine Entgeltpunkte mehr. Da Sie während der Hochschulausbildung wahrscheinlich keine Beiträge gezahlt haben, ist auch keine Beitragserstattung für diese Zeiten möglich.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung