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Experten-Antwort

Entgeltpunkte - was zählt bei der Berechnung

von Lisa Taher26.05.2019 | 18:19
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3 Antworten

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Guten Tag! Ich beziehe volle EM-Rente nach zwei Schlaganfällen und habe 4 Kinder geboren und großgezogen, 2 vor und 2 nach der Wende. Meine Bescheide für EM-Rente vom November 2018 und März 2019 (Anpassung Mütterrente) machen sehr unterschiedliche Angaben zu meinen Entgeltpunkten. Bei der "Ermittlung von Entgeltpunkten" steht im Bescheid 11/2018: Summe aller Entgeltpunkt (Ost) = 51,3594 Im Bescheid 03/2019: Persönliche Entgeltpunkte (Ost) = 45,8126 Diese wurden auch der Berechnung der Rente zugrunde gelegt. Was ist nun richtig? Was gilt für die Berechnung? Im Bescheid 11/2018 steht immerhin: An Entgeltpunkten sind zu berücksichtigen: Summe aller Entgeltpunkte (Ost) 51,3594 Aber bei der Berechnung wurden 45,8126 angesetzt. Leider ist mir das erst jetzt aufgefallen. Bitte geben Sie mir Bescheid - vielen Dank!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Wie bereits ausgeführt, werden die ermittelten Entgeltpunkte um den Rentenabschlag vermindert. Das Ergebnis sind dann die persönlichen Entgeltpunkte.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Toddelam 26.05.2019 | 18:59
Das wird der Abschlag sein, vermutlich 10,8 Prozent.
DRVam 26.05.2019 | 19:07
Das passt genau. 10,8 % Abschlag. Lesen und vergleichen Sie Ihre Bescheide.
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