Hallo bechti,
grundsätzlich stellt sich der Ablauf der Rentenberechnungen wie folgt dar:
- Erwerbsminderungsrente: Berechnung der Entgeltpunkte aus allen rentenrechtlichen Zeiten bis zum Leistungsfall, zuzüglich der Zurechnungszeit.
- Anschließende Altersrente: Berechnung aus allen rentenrechtlichen Zeiten bis zum Beginn der Altersrente, Vergleich mit besitzgeschützten Entgeltpunkten aus der vorangegangenen Erwerbsminderungsrente (siehe auch Beitrag von „Abschläge vom 10.11.2023 | 11:23).
- Erreichen der Regelaltersgrenze: Die Altersrente bleibt grundsätzlich unverändert. Aus den nach dem Beginn der (vorgezogenen) Altersrente gezahlten Beiträgen wird jedoch ein Zuschlag an Entgeltpunkten berechnet und zur Altersrente hinzugerechnet.
Werden auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze weitere Beitragszeiten zurückgelegt (Verzicht auf die Versicherunsgfreiheit), so werden jeweils zum 01.07. des Folgejahres weitere Zuschläge an Entgeltpunkten für das jeweils vorangegangene Kalenderjahr ermittelt und zur Altersrente hinzugerechnet.
Ob die Berechnung Ihrer Rente zutreffend vorgenommen wurde und ob hier alle Beitragszeiten korrekt berücksichtigt wurden, kann ich im Rahmen dieses Forums allerdings nicht abschätzen. Sollten Sie Zweifel an der Richtigkeit des Rentenbescheids haben, können Sie sich gern von einer Auskunfts- und Beratungsstelle individuell unter Berücksichtigung der Daten aus Ihrem Versicherungskonto beraten lassen und ggf. eine Klärung veranlassen.
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