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Experten-Antwort

Entgeltpunkte während Bezug tlws. Erwerbsminderungsrente/vorgezogener Altersrente

von bechti10.11.2023 | 11:01
296 Ansichten
2 Antworten
Guten Tag zusammen, meien Frage: Ich beziehe seit 2011 eine tlws. EMR, habe in dieser Zeit bis zum Rentenbeginn jährlich 1,1 EP erwirtschaftet. Also es sind entsprechend Rentenbeiträge einbehalten worden, also knapp 10 EP. Seit 01.06.2020 beziehe ich eine vorgezogene Altersrente für schwerbehinderte Menschen, habe bis zum endgültigen Ausscheide dann weitere 3,85 EP erwirtschaftet, insgesamt also 13,85 EP. Wann kommen diese erorbenen bzw. einbehaltende Beiträge zur Auszahlung? Mit Beginn der reuglären Regelaltersrente? Immerhin sprechen wir von 520.- €/ monatlich, für die ich Beiträge gezahlt habe. Vielen Dank für die Mühen im Voraus. Bechti

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 10.11.2023 | 13:34

Hallo bechti,

 

grundsätzlich stellt sich der Ablauf der Rentenberechnungen wie folgt dar:

 

- Erwerbsminderungsrente: Berechnung der Entgeltpunkte aus allen rentenrechtlichen Zeiten bis zum Leistungsfall, zuzüglich der Zurechnungszeit.

 

- Anschließende Altersrente: Berechnung aus allen rentenrechtlichen Zeiten bis zum Beginn der Altersrente, Vergleich mit besitzgeschützten Entgeltpunkten aus der vorangegangenen Erwerbsminderungsrente (siehe auch Beitrag von „Abschläge vom 10.11.2023 | 11:23).

 

- Erreichen der Regelaltersgrenze: Die Altersrente bleibt grundsätzlich unverändert. Aus den nach dem Beginn der (vorgezogenen) Altersrente gezahlten Beiträgen wird jedoch ein Zuschlag an Entgeltpunkten berechnet und zur Altersrente hinzugerechnet.

 

Werden auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze weitere Beitragszeiten zurückgelegt (Verzicht auf die Versicherunsgfreiheit), so werden jeweils zum 01.07. des Folgejahres weitere Zuschläge an Entgeltpunkten für das jeweils vorangegangene Kalenderjahr ermittelt und zur Altersrente hinzugerechnet.

 

Ob die Berechnung Ihrer Rente zutreffend vorgenommen wurde und ob hier alle Beitragszeiten korrekt berücksichtigt wurden, kann ich im Rahmen dieses Forums allerdings nicht abschätzen. Sollten Sie Zweifel an der Richtigkeit des Rentenbescheids haben, können Sie sich gern von einer Auskunfts- und Beratungsstelle individuell unter Berücksichtigung der Daten aus Ihrem Versicherungskonto beraten lassen und ggf. eine Klärung veranlassen.


 

1 Antworten

Abschlägeam 10.11.2023 | 11:23
Da sehen Sie sich bitte noch einmal Ihren Rentenbescheid zur ursprünglichen EM-Rente und dann den für die SB-Rente genauer an. Als Sie da von der EM-Rente in SB-Rente 'umgewandelt' hatten, wurden die EP vor dem Eintritt der Erwerbsminderung bereits mit berücksichtigt. Und mit den Werten verglichen, die Sie während der EM-Rente noch hinzuverdient hatten. Da die EP, die (ursprünglich) für die EM-Rente verwendet wurden 'bestandsgeschützt' sind, war also Ihre SB-Rente 2020 mindestens doppelt so hoch wie Ihre damalige halbe EM-Rente. Denn weil Sie vorher ja vermutlich Vollzeit gearbeitet hatten, sind die EP in der 'Zurechnungszeit' meist wertvoller als das, was Sie dann mit einer Teilzeitbeschäftigung noch hinzu verdient haben. Aber das sollte wie gesagt aus dem Bescheid der SB-Rente erkennbar sein. Die ca.10 EP sind jedenfalls seit 2020 schon berücksichtigt. Und was Sie dann noch hinzuverdient haben (also die ca. 3,85 EP) wirkt sich dann erst bei Ihrer Regelaltersrente aus.
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