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Entgeltumwandlung

von BAV16.02.2011 | 15:18
2161 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, jemand verdient 5000 EUR. Er hat eine Entgeltumwandlung von 100 EUR monatlich nach § 3 Nr. 63 EStG. Wie hoch ist das Brutto für die Unfallversicherung? 4900 EUR oder 3612,50 EUR? Danke

5 Antworten

RFnam 16.02.2011 | 16:35
Der Rentenversicherung werden die 4.900,00 EUR gemeldet. Die Experten und Spezialisten der gesetzlichen Rentenversicherung kennen sich mit den Vertragsbedingungen Ihrer offenbar privaten Unfallversicherung nicht aus. Da müssen Sie die Versicherungsgesellschaft fragen.
BAVam 16.02.2011 | 16:38
Es handelt sich nicht um einen privaten Vertrag, sondern es geht um das BG-Brutto der Berufsgenossenschaft.
RFnam 16.02.2011 | 18:37
Welche Daten die Berufsgenossenschaft im Falle eines Falles bei der Berechnung einer Unfallrente heranzieht und wie die Berechnung erfolgt, entzieht sich der Kenntnis der Mitarbeiter der DRV. Vielleicht kann ein anderer User weiterhelfen. Auch der diensthabende Experte dürfte Ihnen antworten: "Fragen Sie bitte die Berufsgenossenschaft."
-am 17.02.2011 | 08:13
Bitte teilen Sie uns mit, für welche Berufsgenossenschaft die Beiträge abgeführt werden sollen. Des weiteren bitten wir Sie um Mitteilung, wie Sie den Wert 3612,50 EUR ermittelt haben.
-am 17.02.2011 | 08:50
Die Beitragsbessungsgrenze für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung im Jahr 2011 in Höhe von 3712,50 Euro gilt nur für die KV und PV. Für die Berechnung der Beiträge für die gesetzliche UV ist daher vom vollen Bruttoentgelt von 5000 Euro auszugehen.
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