Hallo Pazifist!
Der Rentenanspruch wird natürlich mittels eines Rentenbescheides festgestellt.
Wie Sie es bereits in Ihrem Beitrag andeuten: es ist immer das Recht anzuwenden, das zum Zeitpunkt des gewünschten Rentenbeginns gilt.
Das bedeutet daher natürlich auch, dass sich noch künftige (und heute evtl. noch nicht voraussagbare) Rechtsänderungen auf den Rentenbeginn (wie demnächst bei der Regelaltersrente) als auch auf die Rentenhöhe auswirken können bzw. könnten.
Allerdings nimmt die Wahrscheinlichkeit, von solchen Rechtsänderungen betroffen zu werden, mit steigendem Lebensalter ab. Wenn in der Vergangenheit beispielsweise Rechtsänderungen hinsichtlich des Renteneintrittsalters eingeführt wurden, erfolgte die Umstellung bisher immer stufenweise, wobei die "rentennahen" Jahrgänge zum Zeitpunkt des Erlasses des Gesetzes nicht von der Anhebung der Altersgrenzen betroffen waren und anschließende Jahrgänge in kleinen Schritten eine Anhebung in Kauf nehmen mussten bzw. in Kauf nehmen müssen.