Hallo Felix,
ich gehe davon aus, dass es sich hierbei nicht um eine "Entgeltumwandlung" im eigentlichen Sinne handelt. Was Sie beschreiben, sieht eher nach vermögenswirksamen Leistungen aus. Bei den vL handelt es sich um einen Betrag, der durch Ihren Arbeitgeber aus Ihrem Nettoeinkommen auf einen von Ihnen abgeschlossenen (Spar-)Vertrag gezahlt wird. Hierbei kann der Arbeitgeber Ihnen auch einen Zuschuss gewähren. Die Höhe des Zuschusses ist in der Regel durch den Tarifvertrag festgelegt. Leistungen aus einem solchen Vertrag sind in der Regel nicht sozialversicherungspflichtig, da von den Beiträgen bereits Sozialversicherungsbeiträge gezahlt wurden.
Zu der Frage der Umschichtung wenden Sie sich bitte an Ihren Anbieter.