Hallo fragender,
Ihre Frage ist trotz des tollen WM-Verlaufs nicht untergegangen. Wir kommen jetzt – wenn auch etwas verspätet – auf ihren Beitrag zurück.
Bei der Beantwortung der Frage muss man sich zunächst einmal bewusst machen, wie die Bruttoentgeltumwandlung in die Pensionskasse vom Staat gefördert wird. Die Förderung wirkt in steuerlichem und sozialversicherungsrechtlichem Sinne.
Steuerlich betrachtet bedeutet die Bruttoentgeltumwandlung unabhängig von der Tatsache, ob die BBG unter- oder überschritten wird, dass die steuerliche Bemessungsgrundlage sinkt und damit in der Folge auch der zu zahlende Betrag an Steuern. Der Steuerfreibetrag ist stets vom Bruttoarbeitsentgelt und nicht von dem auf die BBG begrenzten Arbeitsentgelt in Abzug zu bringen.
Sozialversicherungsrechtlich bedeutet die Existenz der Beitragsbemessungsgrenze ( 2010 = 66.000,- € jährlich / 5.500,- € monatlich ), dass Bruttoentgeltumwandlungen oberhalb der BBG nicht zu einer Reduzierung des Beitragsaufwandes führen. Folglich macht sich bei Einkünften oberhalb der BBG „nur“ die steuerliche Ersparnis bemerkbar.
Bei der Berechnung der Rente wird immer das sozialversicherungspflichtige Entgelt berücksichtigt. Dem Beitrag von dg ist beizupflichten. Der Wechsel zu einem anderen Arbeitgeber führt dazu, dass eine eventuell bestehende SV-Luft aus dem vorherigen Beschäftigungsverhältnis erlischt.
Für konkretere Informationen bitten wir die zuständige Einzugsstelle bei Ihrer Krankenkasse zu befragen.