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Experten-Antwort

Entlassung aus Reha - uns dann?

von Wuselwu19.01.2013 | 13:09
3356 Ansichten
9 Antworten
Hallo, mal eine Frage: Bin zur Zeit in einer psychosomatischen Reha, da ich eine chronische somatoforme Schmerzstörung habe. Nun wurde mir gesagt, dass die Entlassung auf: "Dauerhaft arbeitsunfähig unter 3 Stunden" lauten wird. Heißt ja so viel wie Rente, oder verstehe ich das falsch? Und kann die DRV diese trotz dieser Einschätzung der Reha-Klinik ablehnen? Ich habe bisher ausschließlich schlechte Erfahrungen mit der DRV gemacht (muß ich leider so schreiben!), dass ich mir nicht vorstellen kann, dass mal irgendwas reibungslos funktioniert.... Wer kennt sich aus und kann mir sagen, wie so ein Entlassungsbericht einer Klinik von der DRV bewertet wird? Achso: Bin über die DRV in dieser Klinik, falls das wichtig sein sollte. LG

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 21.01.2013 | 08:13

Hallo Wuselwu,

der Entlassungsbericht der Rehaklinik wird in die Beurteilung des Sozialmediziners beim Rentenversicherungsträger eingehen. Dabei werden aber natürlich auch alle sonst noch vorliegenden Untersuchungsergebnisse mit einbezogen. Es kann sogar im Zweifel noch einmal eine Begutachtung stattfinden.

Wie andere User ja bereits geschrieben haben, kommt es vor allem darauf an, wie Ihre Erwerbsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt einzuschätzen ist. Eine Arbeitsunfähigkeit in Ihrem derzeitigen Beruf reicht allein für eine Erwerbsminderungsrente nicht aus.

Insoweit ist es uns in diesem Forum nicht möglich, irgendeine Aussage zur Aussicht Ihres Rentenanspruches zu machen. Bitte warten Sie jetzt erst einmal das Ende der Reha ab und stellen Sie dann einen Antrag auf EM-Rente, sofern nicht der Rententräger bereits von sich aus auf Sie zu kommt...

8 Antworten

-/-am 19.01.2013 | 14:49
Der Entlassungsbericht ist die Einschätzung der Klinik. Alles andere wird sich weisen.
???am 19.01.2013 | 15:03
Wenn Sie entlassen sind, sollten Sie sich zuerst einmal Ihren Entlassungsbericht ansehen. Es soll schon vorgekommen sein, dass da anderes drinnen stand als erwartet wurde. Dann ist die nächste Frage für was Sie dauerhaft nicht mehr einsetzbar sind. Wenn es nur Ihre bisherige Tätigkeit betrifft, sollten Sie LTA beantragen. Nur wenn Sie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht mehr voll arbeiten können, steht überhaupt die Möglichkeit einer Rente im Raum. Falls tatsächlich jetzt eine Rente in Frage käme, müssen Sie nicht warten, bis die DRV sich bei Ihnen meldet. Sie können jederzeit von sich aus einen Rentenantrag stellen.
Armin Groteam 19.01.2013 | 17:24
"Dauerhaft arbeitsunfähig unter 3 Stunden" lauten wird " Hier stimmt etwas nicht. Denn eine Rehaklinik gibt Aussagen zur Erwerbsfähigkeit und keine wie oben genannt zur Arbeitsfähigkeit und schon gar nicht der Form.
Mananam 19.01.2013 | 16:20
Der Rehabericht wird an die DRV versendet. Ich habe damals mit gleicher Leistungseinschätzung einen Antrag auf EMR gestellt und auch mit DRV telefoniert. MIr wurde gesagt, dass in der Regel der Leistungseinschätzung Folge geleistet und EMR gewährt wird. Die Klinik hat doch laut DRV eine viel genauere Einschätzungsmöglichkeit als jeder andere Gutachter in 30 Minuten. Achten Sie aber auch darauf, dass dies auch wie angedeutet im Bericht stehen wird. Alles Gute!
Hans Klaasam 19.01.2013 | 17:13
Manan schrieb

Der Rehabericht wird an die DRV versendet.

Ich habe damals mit gleicher Leistungseinschätzung einen Antrag auf EMR gestellt und auch mit DRV telefoniert. MIr wurde gesagt, dass in der Regel der Leistungseinschätzung Folge geleistet und EMR gewährt wird. Die Klinik hat doch laut DRV eine viel genauere Einschätzungsmöglichkeit als jeder andere Gutachter in 30 Minuten. Achten Sie aber auch darauf, dass dies auch wie angedeutet im Bericht stehen wird. Alles Gute!

Das was ihnen in der Klinik gesagt wird und das was dann letztlich Bericht steht kann zweierlei sein. Vorsicht also beo solchen Aussagen !!! Außerdem ist die Rentenversicherung bei der Entscheidung wegwn einer EM-Rente N I C H T an das Ergebnis der Reha gebunden. Es kann auch durchaus keine Rente zuerkannt werden, obwohl dies seitens der Ärzte in der Reha im Bericht empfohlen wurde. Das ist sogar schon häufig vorgekommen. Der Rehaentlöass ist nur als eine Art Empfehlung zu verstehen und als sonst gar nichts. Also bis Sie keinen Rentenbescheid vorliegen haben haben Sie noch keine Rente... Auch hier sollte man das Fell des Bären nicht verteilen bevor er erlegt wurde !!!
stuosiam 20.01.2013 | 05:43
Hallo, also unter 3Std. für den letzten ausgeübten Beruf, und unter 3 Std. auf dem allg. Arbeitsmarkt dann wird wohl die DRV einer Emr. zustimmen. Wenn nicht dann Gutachten des med.Dienst der DRV anfordern und Widerspruch einlegen. Ist aber äußerst selten dass Rehaempfehlung nicht anerkannt wird, denn bei ev. Klage beim SG sieht es dann nicht so gut aus für DRV. Denn letztendlich steht Reha vor Rente und wenn Reha die Erwerbsfähigkeit nicht beheben kann dann wird lt. Sgb6 §116 umgewandelt.
Wuselwuam 20.01.2013 | 14:20
Peter Hermsdorf schrieb

Quatsch.

Hallo, also unter 3Std. für den letzten ausgeübten Beruf, und unter 3 Std. auf dem allg. Arbeitsmarkt dann wird wohl die DRV einer Emr. zustimmen. Wenn nicht dann Gutachten des med.Dienst der DRV anfordern und Widerspruch einlegen. Ist aber äußerst selten dass Rehaempfehlung nicht anerkannt wird, denn bei ev. Klage beim SG sieht es dann nicht so gut aus für DRV. Denn letztendlich steht Reha vor Rente und wenn Reha die Erwerbsfähigkeit nicht beheben kann dann wird lt. Sgb6 §116 umgewandelt.
Quatsch.
Danke für diese äußerst fundierte Antwort! .... manmanman.... Danke an alle anderen erstmal.
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