Hallo Wuselwu,
der Entlassungsbericht der Rehaklinik wird in die Beurteilung des Sozialmediziners beim Rentenversicherungsträger eingehen. Dabei werden aber natürlich auch alle sonst noch vorliegenden Untersuchungsergebnisse mit einbezogen. Es kann sogar im Zweifel noch einmal eine Begutachtung stattfinden.
Wie andere User ja bereits geschrieben haben, kommt es vor allem darauf an, wie Ihre Erwerbsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt einzuschätzen ist. Eine Arbeitsunfähigkeit in Ihrem derzeitigen Beruf reicht allein für eine Erwerbsminderungsrente nicht aus.
Insoweit ist es uns in diesem Forum nicht möglich, irgendeine Aussage zur Aussicht Ihres Rentenanspruches zu machen. Bitte warten Sie jetzt erst einmal das Ende der Reha ab und stellen Sie dann einen Antrag auf EM-Rente, sofern nicht der Rententräger bereits von sich aus auf Sie zu kommt...
Der Rehabericht wird an die DRV versendet.
Ich habe damals mit gleicher Leistungseinschätzung einen Antrag auf EMR gestellt und auch mit DRV telefoniert. MIr wurde gesagt, dass in der Regel der Leistungseinschätzung Folge geleistet und EMR gewährt wird. Die Klinik hat doch laut DRV eine viel genauere Einschätzungsmöglichkeit als jeder andere Gutachter in 30 Minuten. Achten Sie aber auch darauf, dass dies auch wie angedeutet im Bericht stehen wird. Alles Gute!
Quatsch.
Danke für diese äußerst fundierte Antwort! .... manmanman.... Danke an alle anderen erstmal.Hallo, also unter 3Std. für den letzten ausgeübten Beruf, und unter 3 Std. auf dem allg. Arbeitsmarkt dann wird wohl die DRV einer Emr. zustimmen. Wenn nicht dann Gutachten des med.Dienst der DRV anfordern und Widerspruch einlegen. Ist aber äußerst selten dass Rehaempfehlung nicht anerkannt wird, denn bei ev. Klage beim SG sieht es dann nicht so gut aus für DRV. Denn letztendlich steht Reha vor Rente und wenn Reha die Erwerbsfähigkeit nicht beheben kann dann wird lt. Sgb6 §116 umgewandelt.Quatsch.
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