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Entlassungsbericht

von Sterni31.10.2008 | 12:28
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9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Damen und Herren, war zur Reha über den Rententräger und bin arbeitsunfähig entlassen worden. Heute bekamm ich von der Krankenkasse einen Brief. In diesem Brief werde ich darum gebeten, eine Einwilligungserklärung zu unterschreiben, damit sie den Entlassungsbericht bekommen. Bin ich dazu verpflichtet? Sie wollen die aktuellen Befundsberichte über meinen Krankheitsverlauf haben. Gruß Sterni

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Aufgrund des Sozialdatenschutzes darf eine Weiterleitung des Entlassberichtes durch die Deutsche Rentenversicherung an die zuständige Krankenkasse nur mit Ihrer Einwilligung erfolgen. Liegt Ihre Einwilligung vor, ist es zulässig, den vollständigen Entlassbericht an den medizinischen Dienst der Krankenkasse zu senden, an die Krankenkasse selber darf auch bei vorliegender Einwilligung nur die erste Seite des Entlassberichtes geschickt werden.

8 Antworten

Corlettoam 31.10.2008 | 13:11
Natürlich sind Sie nicht verpflichtet , der Krankenkasse den Rehaentlassbericht zukommen zu lassen. Niemand kann Sie dazu zwingen ! Allerdings , wenn Sie weiterhin Krankengeld der Krankenkasse haben wollen, müssen Sie sehr wohl der Krankenkasse den Entlassbericht zur Verfügung stellen. Tun Sie dies nicht, wird Ihnen kein Krankengeld mehr bezahlt ( wegen fehlender Mitwirkung ) Verstehe auch nicht, warum Sie ihrer Krankenkasse den Bericht nicht zukommen lassen wollen, da Sie doch arbeitsunfähig aus der Reha entlassen wurden und der Rehabericht damit für Sie doch nur zum Vorteil sein kann ( in Bezug auf weiteren KK-Geld Bezug ).
Billiam 31.10.2008 | 13:00
Wenn Sie dazu verpflichtet wären, bräuchte die Krankenkasse ja nicht Ihre Unterschrift. Die Krankenkasse geht der Bericht gar nichts an, die wollen Sie nur loswerden. Nur der MDK kann den Bericht mit Ihrem Einverständnis anfordern.
Corlettoam 31.10.2008 | 13:18
Natürlich sollten Sie v o r Weiterleitung an die Krankenkasse den Rehabericht erstmal selber in Händen haben und auf Richtigkeit prüfen. Ist dies jedoch der Fall, steht einer Weitergabe an die Krankenkasse doch nichts im Wege oder ?
neptunam 31.10.2008 | 14:49
Kann es nicht sein, die KK möchte sich ein Bild verschaffen, um Sie dann in einen Rentenantrag zu drängen? Ich meine sogar, in diesem Falle einer vergeblichen Reha können sie es auch durchsetzen. Wollen Sie in Rente?
Rosannaam 31.10.2008 | 15:52
Über Umwege wird die KK vielleicht versuchen, einen Versicherten zur Rentenantragstellung zu bewegen. AUFFORDERN darf sie jedoch nicht dazu.
neptunam 31.10.2008 | 17:06
Nun ist zwar die Reha nicht von der KK initiert worden und sie kann das Ergebnis (AU) nicht direkt in einen Rentenantrag ummünzen, aber Reha ist Reha und das Ergebnis liegt vor. Falls hier bereits länger AU vorliegt, wird die KK doch einen Weg finden. Es geht doch um Kosten und die sieht man nun mal lieber bei der anderen Institution.
Realistam 31.10.2008 | 17:06
Der MdK kann überhaupt nichts anfordern, höchstens bei der auftragserteilenden Krankenkasse! Wenn eine Krankenkasse den MdK mit der Begutachtung eines Versicherten beauftragt, dann darf DIESE serwohl, mit dem Einverständnis des Versicherten, Befundunterlagen anfordern und an den MdK weiterleiten. Von sich aus wird der MdK niemals tätig!
Unbekanntam 01.11.2008 | 00:56
Sterni, wieso stört es Sie, den Entlassungsbericht der Krankenkasse zu zeigen? Haben Sie denn was zu verbergen? Nehme an nicht. Wenn Sie es nicht unterschreiben, kann die Krankenkasse mangels Mitwirkung das Krankengeld versagen. Es geben hier im Forum Leute, deren Ziel es nur ist, sich gegen öffentliche Stellen Ihre Frust loszuwerden, weil sie selber mal schlechte Erfahrung gemacht haben.
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