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Experten-Antwort

Entlassungsbericht medizinische Reha

von keine Ahnung14.11.2012 | 14:03
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3 Antworten

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Hallo, ich war im vergangenen Monat zur stationären Reha wegen meiner Lungenkrankheit. Im Entlassungsbericht ist nun angekreuzt: letzte Tätigkeit = unter 3 Stunden (Leistungsfähigkeit aufgehoben), allgemeiner Arbeitsmarkt = über 6 Stunden arbeitsfähig In der ausführlichen Begründung aber hat der Arzt geschrieben, dass ich nur unter Vorbehalt auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeitsfähig bin. Der Blutdruck liegt im Durchschnitt (24 Stunden-Messung) bei 180/115 und das trotz wechselnder Medikamente schon mehrere Monate - nach ein paar Wochen hat sich mein Körper an die Medikamente gewöhnt und die Wirkung ist gleich null. Es sollte nach Meinung des Reha-Arztes erst der Blutdruck stabilisiert werden und die resistenten Medikamente ermittelt und ausgetauscht werden. Meine Frage ist nun: Gibt es da nicht einen Widerspruch? Arbeitsfähig über 6 Stunden unter Vorbehalt? Wer kann den voraus sagen, wann mein Blutdruck stabil sein wird?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Inwieweit die medizinischen Voraussetzungen für eine Rente wegen teilweiser oder wegen voller Erwerbsminderung vorliegen, kann an dieser Stelle im Forum nicht beantwortet werden.

Ob ein Leistungsvermögen ab sechs Stunden auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt vorliegt, wird letztlich der Arzt Ihres Rentenversicherungsträgers prüfen und der Referent/Jurist des Rentenversicherungsträgers entscheiden. Ob dabei der Reha-Entlassungsbericht die allein zu berücksichtigende med. Unterlage ist, kann hier im Forum nicht geprüft werden.

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2 Antworten

Jockelam 14.11.2012 | 14:32
Nein, das muss kein Widerspruch sein. Nach dem derzeitigen Stand sind Sie nicht vollschichtig einsetzbar, allerdings kann dieser Umstand - nach Meinung der Ärzte- in absehbarer Zukunft behoben werden. Damit liegt dann im Moment zwar eine Arbeitsunfähigkeit aber keine Erwerbsminderung vor.
Klaus-Peteram 14.11.2012 | 17:57
"Es sollte nach Meinung des Reha-Arztes erst der Blutdruck stabilisiert werden und die resistenten Medikamente ermittelt und ausgetauscht werden." Das ist absolut in Ordnung. So wird in so einem Fall immer verfahren. Andere Möglichkeiten bestehen da ja nicht. Ich sehe auch in den anderen Aussagen der Ärzte keinerlei Widerspruch. Die Einschätzung der Ärzte, das nach Regulierung des Blutdruckes wieder volle Erwerbsfähigkeit besteht ist doch auch nachvollziehbar. Was die med. Seite , also die Blutdruckeinstellung anbelangt, sollte dies ein erfahrener Internist machen oder Sie begeben sich dazu für einige Tage stationär ins Krankenhaus. Dort hat man noch ganz andere Möglichkeiten der Blutdruckeinstellung. Das die Einstellung des Blutdruckes oft länger dauert ist auch normal, aber letztlich wird diese fast immer erfolgreich sein. Bei mir hat die Bludruckeinstellung auch ca. 6 Monate gedauert. Insofern ist es eigentlich unmöglich nur wegen einem zu hohem Blutdruck eine EM-Rente zu bekommen.. Dieser lässt sich immer medikamentös soweit reguliren, das nachfolgend wieder eine vollständige Belastbarkeit gegeben ist.
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