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Experten-Antwort

Entlassungsbericht Reha - Unstimmigkeiten

von Anja28.07.2025 | 13:52
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Guten Tag, ich habe meinen Entlassungsbericht der Reha erhalten. Darin sind mir zahlreiche Unstimmigkeiten aufgefallen. Dabei geht es um Aussagen zur Anamnese, die Dokumentation von nicht erbrachten Leistungen und fehlende Dokumentation. Im Ergebnis wird damit ein falsches Bild von meiner Leistungsfähigkeit vermittelt, das dann auch Einfluss auf meinen Antrag auf EMR haben wird. Im Wesentlichen geht es um folgende Punkte: 1. Die Angaben zum positiven Leistungsvermögen kann ich nicht teilen 2. Angaben zum negativen Leistungsvermögen fehlen gänzlich 3. Die Angaben in der Leistungsübersicht (KTL) weichen erheblich von meinen Therapieplänen ab. Im Bericht sind 67 Therapieeinheiten dokumentiert, ich habe aber nur an 37 Therapieeinheiten teilgenommen. 4. Mein bisheriger Krankheitsverlauf wurde nur unvollständig erfasst. 5. Es ist dokumentiert, dass eine MBOR der Stufe C durchgeführt wurde. Die Berufstherapie hat aber erst in der letzten Woche der Reha begonnen und eine Belastungserprobung über 3 Stunden konnte nicht durchgeführt werden. 6. Die Dokumentation des 6-Minuten Gehtest fehlt gänzlich. Ich habe mehrere Tage benötigt, das alles auseinander zu sortieren und in eine Stellungnahme zu packen. Jetzt überlege ich, wer der richtige Ansprechpartner ist, da die Dokumentation ja auch in meiner Patientenakte nicht korrekt sein dürfte. Vielen Dank vorab! Beste Grüße Anja

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Bitte senden Sie die Stellungnahme zu ihrem Entlassungsbericht direkt an ihren Rentenversicherungsträger. Dieser fordert dann eine Stellungnahme bei der Klinik an.

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7 Antworten

Fliederam 28.07.2025 | 13:59
Entweder wenden Sie sich erstmal direkt an die Klinik oder gehen über die DRV im Rahmen einer Beschwerde. Die DRV wird dann die Klinik einbeziehen.
Praxisam 28.07.2025 | 14:00
Schicken Sie die Gegendarstellung an Ihre RV mit Verweis auf den laufenden EMR-Antrag. Mehr können Sie nicht tun. Sollte der Antrag wegen des Reha-Berichts abgelehnt werden, können Sie Widerspruch gegen den Bescheid einlegen. Gegen den Reha-Bericht selbst ist ein Widerspruch nicht möglich, weil er kein Verwaltungsakt im Sinne des SGB X ist.
Weiters Vorgehenam 28.07.2025 | 14:17
Schicken Sie diese höfliche Stellungsnahme auf alle Fälle an die Rehaklinik mit der höflichen Bitte, den Entlassbericht anzupassen. Ich habe das damals gemacht und war damit weitgehend erfolgreich. Es wurde ein nezer Entlassbericht erstellt, in denen meine Punkte weitgehend berücksichtigt wurde. Klagen können Sie gegen einen Entlassbericht übrigens nicht, weil ds kein Rechtsakt ist. Weiterhin lassen Sie Ihre Stellungnahme natürlich auch der DRV zukommen, mit der Bitte um Hinzufügung zu Ihrer Akte bei der DRV (inklusive Rückbestätigung der DRV).
Frische Rentnerinam 28.07.2025 | 15:01
Liebe Anja, ich hatte eine sehr ähnliche Situation. Mein Bericht war durchweg falsch. Schreib eine ausführliche Stellungnahme dazu an die Rentenversicherung. Dazu erwähne es auch im EM Renten Antrag. Die Gutachterin hatte das Thema von sich aus angesprochen und war aufgrund von Diagnosen auch höchst irritiert über den Bericht, also die Rentenversicherung scheint sowas auch zu kennen. Mein Antrag ging problemlos durch in 6 Monaten. Natürlich ist jede Situation individuell aber der Reha Bericht alleine bringt es m.E. nicht zum kippen.
Ebensoam 28.07.2025 | 15:01
Diese Erfahrung mit dem Entlassbericht musste ich auch machen. Zusätzlich zu den von Ihnen erwähnten Dingen wurde noch förmlich nach Begründungen gesucht, warum man "Aggravation, Simulation und Diskrepanzen" festgestellt haben will. So wurde bei Aufnahme nach Hobbies genannt und ich gab an, dass ich unter Berücksichtigung meiner Belastbarkeit täglich Spaziergänge mache. Im Entlassbericht wurde dann benannt, dass der Rehabilitand gemerkt hat, dass Bewegung Streß abbaut. Insgesam hatte sich mein Gesundheitszustand in der Reha verschlechtert, dies wurde auch so dokumentiert. Auch bei mir wurden mehr Anwendungen genannt als beansprucht, eine MBOR hatte ich auch, was aber lediglich an einem Perspektivgespräch zur berfulichen Situation zu erkennen war. Ich war nach dem Grundsatz "Reha vor Rente" zur Reha, bekam aber seitens der Ärzte gesagt, dass ich für eine EMR zu jung bin. Ich habe dann eine Stellungnahme verfasst, mich an die Klinik gewandt, die bedauert hat, dass ich nicht zufrieden war- und nachdem von dort keine weitere Rückmeldung kam, meine Stellungnahme an die DRV gesandt
Huam 28.07.2025 | 15:01
Von allem anderen mal abgesehen, Sie schreiben:"Die Angaben zum positiven Leistungsvermögen kann ich nicht teilen". Auf dieser Schiene kann man nicht fahren. Das wäre das Gleiche, als würde man im Widerspruch formulieren, der Gutachter hat sich geirrt, ich sehe das anders. Vergessen Sie es! Sie können lediglich nicht beachtete, noch nicht berücksichtigte Befunde ins Feld führen. Wenn aber den Rehaärzten alle Befunde vorlagen, werden Sie an der Einschätzung Ihrer Leistungsfähigkeit nicht viel ändern können. Wenn natürlich noch Befunde existieren, die in die Einschätzung nicht mit eingeflossen sind, dann können Sie das Ganze natürlich monieren!
KSCam 28.07.2025 | 16:02
Wenn der Rehaarzt Ihr Leistungsvermögen positiv einschätzt, ist klar dass ein negatives Leistungsvermögen fehlt. Dass Sie das anders sehen ist verständlich - wird den Arzt aber nicht dazu veranlassen, dass er plötzlich umkippt und schreibt "ja wenn Anja denkt nicht mehr arbeiten zu können, sehe ich das auch so". Alles andere Besprechen Sie mit Ihren Ärzten, wenn die Ihren Rentenwunsch unterstützen, sollen die Ihnen helfen aufzulisten was am Rehabericht fachlich falsch ist. Das können Sie jederzeit in Ergänzung des EM Antrages einreichen. Ob die Frage 37 oder 67 Therapieeinheiten nun im Rentenverfahren wesentlich sind, wissen wir alle nicht........ Und wenn Sie die Klinik auf Fehler hinweisen wollenm steht Ihnen das ohnehin frei.
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