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Experten-Antwort

Entlastungspaket

von Winterkind24.03.2022 | 15:51
128 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, weiß jemand, ob in dem Entlastungspaket auch Teilnehmer einer LTA Massnahme (2-jährige Umschulung über DRV) mit berücksichtigt sind? Es geht um die einmaligen Pauschalen sowie Erhöhung Kilometergeld. Habe leider dazu nichts im Internet gefunden.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Winterkind,

zum "Entlastungspaket" liegen uns noch keine weiteren Informationen vor.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

6 Antworten

Svenam 06.05.2022 | 08:47
Hallo, zwischenzeitlich ist das Entlastungspaket ja beschlossen worden. Werden wir als Umschüler berücksichtigt?
Bettyam 23.05.2022 | 20:52
Hallo, zwischenzeitlich ist das Entlastungspaket ja beschlossen worden. Wie sieht es aus für Menschen die Übergangsgeld erhalten? Das ist ja bei einigen Menschen, fast genauso wenig, wie bei Harz4!!! Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar! Herzliche Grüße
Schadeam 24.05.2022 | 16:37
Hauptaufgabe der DRV Mitarbeiter ist es sicherlich nicht "neue Gesetze zu durchstöbern" und herauszufinden wer irgendwo irgendwelche Entlastungen bekommt. Vor allem dann nicht wenn das Gefragte nichts mit Rente zu tun hat. Fragen Sie doch bitte "Ihren Bundestagsabgeordneten", vielleicht liest der für Sie das Paket durch und sucht Personenkreise raus, die eventuell nicht profitieren oder von den Machern des Gesetzes vielleicht vergessen wurden, z.B. den ÜG Bezieher? Vielleicht macht es ja auch der @Gender für Sie, dann hätte er einmal in seinem Leben eine konstruktive Antwort hier im Forum gegeben.
Schadeam 24.05.2022 | 20:24
Dass ich der richtige Ansprechpartner bin, ist doch lächerlich. Woher wissen Sie denn was genau mein Aufgabengebiet und meine Zuständigkeit bei der DRV ist? Es wird sich schon irgendwie klären ob ein ÜG Empfänger da was bekommt und von wem - aber sicher nicht hier im Forum und schon gar nicht heute oder morgen.....Das Anspruchsdenken mancher Menschen ist gewaltig, wenn alles was gerade erst als Gesetz beschlossen ist geklärt sein soll, am besten schon bevor die Vorschrift in Kraft ist.....aber was solls?
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