Hallo Hannelore,
Menschen, die in der ehemaligen DDR in Kinder- und Jugendheimen untergebracht wurden, können nach Maßgabe des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes (StrRehaG) Anspruch auf Rehabilitierung und Entschädigung haben.
Die zuständigen Stellen können bundeslandbezogen unterschiedlich sein. So ist für Sachsen das Sächsische Staatsministerium der Justiz zuständig, in Thüringen ist dies das Thüringer Landesverwaltungsamt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Allein nur Heimkind gewesen zu sein, begründet noch nichts,es müssen Verfehlungen vorliegen. https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/213600?page=1#:~:text=F%C3%BCr%20jeden%20angefangenen%20Kalendermonat%20der,wirtschaftlichen%20Lage%20besonders%20beeintr%C3%A4chtigt%20sind.
Wie kann ich auf enschigug von dar DDR Kinder Heime stellen darunter möchte Ich von sogligs mein Kustdorf am Kinder Heime über all wo ich mischstellt wurde
Hallo Hannelore,
Menschen, die in der ehemaligen DDR in Kinder- und Jugendheimen untergebracht wurden, können nach Maßgabe des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes (StrRehaG) Anspruch auf Rehabilitierung und Entschädigung haben.
Die zuständigen Stellen können bundeslandbezogen unterschiedlich sein. So ist für Sachsen das Sächsische Staatsministerium der Justiz zuständig, in Thüringen ist dies das Thüringer Landesverwaltungsamt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Kann ich für aufen half im Durchgangsheim auch endschadig werden
Kann ich einen Antrag auf Entschädigung stellen war als Kind im kinderheim altengottern und Jugendhaus Halle
meine email: k-dg@hotmail.de
war Spezial kinder heim altengottern durchgangheim Erfurt und jugenhaus Halle
Hallo Hannelore,
Menschen, die in der ehemaligen DDR in Kinder- und Jugendheimen untergebracht wurden, können nach Maßgabe des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes (StrRehaG) Anspruch auf Rehabilitierung und Entschädigung haben.
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Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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