Hallo Hannelore,
Menschen, die in der ehemaligen DDR in Kinder- und Jugendheimen untergebracht wurden, können nach Maßgabe des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes (StrRehaG) Anspruch auf Rehabilitierung und Entschädigung haben.
Die zuständigen Stellen können bundeslandbezogen unterschiedlich sein. So ist für Sachsen das Sächsische Staatsministerium der Justiz zuständig, in Thüringen ist dies das Thüringer Landesverwaltungsamt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung