Hallo Elke R.,
dem Beitrag von „eos“ kann ich grundsätzlich zustimmen. Nachfolgend möchte ich die Antwort nochmals auf Ihre Ausgangsfrage reduzieren:
Die Entscheidung, dass „bei Antrag auf Weiterzahlung der Rente Besserung unwahrscheinlich ist“ bezieht sich auf die aktuelle Situation/Entscheidung. Dass eine "Besserung unwahrscheinlich“ soll zum Ausdruck bringen, dass aktuell nicht davon ausgegangen werden kann, dass sich Ihr Leistungsvermögen absehbar verbessern/erhöhen wird.