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Experten-Antwort

Entscheidungsvorlage

von Elke R.17.05.2017 | 08:54
1396 Ansichten
2 Antworten

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Seit Nov. 2015 bekomme ich eine befristete Arbeitsmarktrente, die jetzt um drei Jahre verlängert wurde. Ich wurde Ende Juni 1962 geboren. Nach Rücksprache meiner Sachbearbeiterin bei der DRV wurde mir eine Kopie der Entscheidungsvorlage übersendet. Der bearbeitende Jurist hat angekreuzt, das bei Antrag auf Weiterzahlung der Rente Besserung unwahrscheinlich ist. Ist das auf die jetzige Weitergewährung bezogen, oder bei Antrag der Weiterzahlung ab 2020? Und was bedeutet das genau "Besserung unwahrscheinlich" Danke für die Antworten im Voraus

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Elke R.,

dem Beitrag von „eos“ kann ich grundsätzlich zustimmen. Nachfolgend möchte ich die Antwort nochmals auf Ihre Ausgangsfrage reduzieren:

Die Entscheidung, dass „bei Antrag auf Weiterzahlung der Rente Besserung unwahrscheinlich ist“ bezieht sich auf die aktuelle Situation/Entscheidung. Dass eine "Besserung unwahrscheinlich“ soll zum Ausdruck bringen, dass aktuell nicht davon ausgegangen werden kann, dass sich Ihr Leistungsvermögen absehbar verbessern/erhöhen wird.

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1 Antworten

eosam 17.05.2017 | 09:40
Eine Entscheidung für das Jahr 2020 kann nicht in 2017 getroffen werden. Wie denn auch? 'Besserung unwahrscheinlich' heißt, dass es nicht wahrscheinlich ist, dass sich Ihr jetziges Leistungsvermögen verbessern wird. Es heißt genau das, was es heißt. Da Sie geschrieben haben, dass Sie eine Arbeitsmarktrente beziehen, beruht das dauerhaft eingeschränkte Leistungsvermögen auf eine täglich Arbeitszeit von 3 bis 6 Stunden. Das heißt, dass es als unwahrscheinlich angesehen wird, dass Sie zukünftig mehr als 6 Stunden arbeiten können. Dieses Urteil kann aber auch revidiert werden (einfach in der Forumsuche mal nach 'Entziehung' suchen). Und weil Sie derzeit kein Beschäftigungsverhältnis inne habe UND der Arbeitsmarkt bei Ihnen als verschlossen gilt, erhalten Sie, obwohl auf Dauer 'nur' teilweise erwerbsgemindert sind, die Rente wegen voller Erwerbsminderung. Diese ist bei 'Arbeitsmarktrente' aber immer befristet, weil man nicht vorhersehen kann, wie der Arbeitsmarkt sich entwickeln wird. Die nächste Üebrprüfung erfolgt dann (spätestens) 2020. P.S.: Mir erschließt sich nicht ganz der Grund, warum Sie die Entscheidungsvorlage erhalten haben. Es steht doch auch alles im Bescheid was Sie wissen müssen. Ein Mehrwert ergibt sich mir hier nicht. Warum haben Sie den nicht die Sachbearbeiterin angerufen, die Ihnen das auch geschickt hat um Ihre abschließenden Fragen zu klären?
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