Hallo Ewetz,
wenn Sie als Arbeitnehmer von einer Firma, deren Sitz in Deutschland ist im Rahmen der Ausstrahlung im Ausland arbeiten (China und Indonesien), so gehören Sie zum unmittelbar geförderten Personenkreis der Riesterrente.
Sie müssen Ihren Mindesteigenbeitrag bezahlen (4% vom Vorjahreseinkommen)und die Zulage beantragen.