Hallo User Paul,
Sie haben zunächst ein Anhörungsschreiben bekommen, aus dem hervorgeht, dass das Versorgungsamt Ihnen den GdB herabsetzen möchte. Wichtig für die Rentenbewilligung durch die Deutsche Rentenversicherung ist, dass im Zeitpunktdes gewünschten Rentenbeginns, hier August 2018, die Schwerbehinderteneigenschaft (GdB min. 50%) vorhanden sein muss.
Ob Sie die Ratschläge der anderen User annehmen, ist Ihre eigene Sache. Sollten Sie im Mai den Rentenantrag stellen, ob formlos oder formgerecht, ist Ihre Entscheidung.
Wenn Sie den Rentenantrag stellen, müssen Sie angeben, dass derzeit ein Verfahren beim Versorgungsamt anhängig sein Sollte Sich das Verfahren beim Versorgungsamt verzögern, verzögert sich auch die Bewilligung Ihrer gewünschten Altersrente für schwerbehinderte Menschen.
Falls Sie noch eine Beschäftigung ausüben, ist diese Überlegung bei der Beendigung Ihres Beschäftigungsverhältnisses einzuplanen. Gggfs. müssten Sie erst später Ihre Beschäftigung aufgeben. Hier ist ein Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber notwendig.
Eine verspätete oder keine Rentenzahlung ist bei Ihren finanziellen Planungen auf jeden Fall zu beachten.