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Experten-Antwort

Entzug Behindertenausweis und Rente

von Paul21.04.2018 | 18:13
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24 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, habe heute vom Versorgungsamt Post erhalten. Anhörungsverfahren da man den GDB von 60 auf 30 runtersetzten möchte da der Krebs geheilt ist. Bin jetzt total erschrocken da ich für August meine Altersrente für Behinderte mit Abzug geplant hatte. Habe auch schon einen Termin auf dem Rentenamt im Mai zur Beantragung. Falls es zum Entzug des Ausweises kommt gilt dann für mich die Schutzfrist und es würde mit der Rente klappen. Sage danke vorab für Antworten und wünsche ein schönes Wochenende. Gruß Paul

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo User Paul,

Sie haben zunächst ein Anhörungsschreiben bekommen, aus dem hervorgeht, dass das Versorgungsamt Ihnen den GdB herabsetzen möchte. Wichtig für die Rentenbewilligung durch die Deutsche Rentenversicherung ist, dass im Zeitpunktdes gewünschten Rentenbeginns, hier August 2018, die Schwerbehinderteneigenschaft (GdB min. 50%) vorhanden sein muss.

Ob Sie die Ratschläge der anderen User annehmen, ist Ihre eigene Sache. Sollten Sie im Mai den Rentenantrag stellen, ob formlos oder formgerecht, ist Ihre Entscheidung.

Wenn Sie den Rentenantrag stellen, müssen Sie angeben, dass derzeit ein Verfahren beim Versorgungsamt anhängig sein Sollte Sich das Verfahren beim Versorgungsamt verzögern, verzögert sich auch die Bewilligung Ihrer gewünschten Altersrente für schwerbehinderte Menschen.

Falls Sie noch eine Beschäftigung ausüben, ist diese Überlegung bei der Beendigung Ihres Beschäftigungsverhältnisses einzuplanen. Gggfs. müssten Sie erst später Ihre Beschäftigung aufgeben. Hier ist ein Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber notwendig.

Eine verspätete oder keine Rentenzahlung ist bei Ihren finanziellen Planungen auf jeden Fall zu beachten.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo User Paul,

sobald der Bescheid über die Absenkung rechtskräftig geworden ist (nach der vierwöchigen WS-Frist), beginnt die 3-monatige Schutzfrist. Sollte in dieser Schutzfrist der Rentenbeginn sein, so können Sie die Altersrente für schwerbehinderte Menschen in Anspruch nehmen.

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22 Antworten

W*lfgangam 21.04.2018 | 19:11
Hallo Paul, eine Anhörungsverfahren ist noch kein 'Entziehungsbescheid' mit dann Folge Verlust des GdB. Sie brauchen schlicht Zeit, um zum Zeitpunkt des Rentenbeginns noch den mind. Gdb50 zu haben. Das geht so: Lassen Sie die Frist für die Anhörung einfach verstreichen. Danach wird ein 'Bescheid' über die Feststellung des neuen GdB erfolgen - gegen den legen Sie Widerspruch ein (ohne Begründung *), zunächst zur Fristwahrung einfach so mit einem Satz 'Widerspruch') - und nicht gleich am ersten Tag, sondern gegen Ende der Monatsfrist !!! Das Widerspruchsverfahren sichert Ihnen den weiteren Bestand der Schwerbehinderteneigenschaft zu - und so langsam vergehen die Monate. Sie brauchen die Schwerbehinderteneigenschaft am 01.08.2018, was eine wirklich kurze Zeit in diesem Verfahren ist. Erst wenn ein rechtskräftiger Bescheid des Versorgungsamtes zur Entziehung/GdBu50 vorliegt, gelten Sie nachgehende im 'Entziehungsmonat' + 3 volle weitere Monate noch als GdB50+ ...auch für die Rentenversicherung. Wie gesagt, ist wirklich nur ein kurzer 'Überbrückungszeitraum' mit etwas Schriftwechsel - das 'Rentenamt' sollte diese Kenntnisse haben und Sie bis zur Altersrente für schwerbehinderte Menschen begleiten können. Gruß w. *) für die folgende Aufforderung zur Begründung können Sie noch Akteneinsicht verlangen und das Verfahren weiter in die Länge ziehen PS: Wenn Sie bisher immer noch Ihren Schwerbehindertenausweis haben – und der Rentenantrag wird ja in den nächsten Tagen/Mai aufgenommen/Kopie davon und fertig – kräht kein Hahn/DRV danach, was hintendran passiert ...formell/rechtssicher sollten Sie den oben vorgeschlagenen Weg allerdings gehen.
Hallo Paulam 21.04.2018 | 18:42
gelesen habe ich hier im Forum, dass es Schutzfristen für die Einreichung des Rentenbeitrages gibt. Per Einschreiben mit Rückantwortschein würde ich formlos den Antrag zur Rente stellen. Nicht erst mit dem Termin Mai und im Gespräch mit der DRV bekommen Sie so nichts schriftlich bestätigt. Machen Sie es sofort schriftlich per Einschreiben. Was nützt Ihnen nacher Ihre Aussage ? Nichts Es werden sicher vernünftigere Antworten kommen ? Grüsse Wie ist es möglich eine Heilung vom Krebs überhaupt festzustellen ? Tolle Sache ? Gute Besserung
Franz Josefam 21.04.2018 | 19:30
Zitat von W*lfgang anzeigenausblenden
W*lfgang schrieb

Hallo Paul,

eine Anhörungsverfahren ist noch kein 'Entziehungsbescheid' mit dann Folge Verlust des GdB.

Sie brauchen schlicht Zeit, um zum Zeitpunkt des Rentenbeginns noch den mind. Gdb50 zu haben. Das geht so:

Lassen Sie die Frist für die Anhörung einfach verstreichen. Danach wird ein 'Bescheid' über die Feststellung des neuen GdB erfolgen - gegen den legen Sie Widerspruch ein (ohne Begründung *), zunächst zur Fristwahrung einfach so mit einem Satz 'Widerspruch') - und nicht gleich am ersten Tag, sondern gegen Ende der Monatsfrist !!!

Das Widerspruchsverfahren sichert Ihnen den weiteren Bestand der Schwerbehinderteneigenschaft zu - und so langsam vergehen die Monate.

Sie brauchen die Schwerbehinderteneigenschaft am 01.08.2018, was eine wirklich kurze Zeit in diesem Verfahren ist. Erst wenn ein rechtskräftiger Bescheid des Versorgungsamtes zur Entziehung/GdBu50 vorliegt, gelten Sie nachgehende im 'Entziehungsmonat' + 3 volle weitere Monate noch als GdB50+ ...auch für die Rentenversicherung.

Wie gesagt, ist wirklich nur ein kurzer 'Überbrückungszeitraum' mit etwas Schriftwechsel - das 'Rentenamt' sollte diese Kenntnisse haben und Sie bis zur Altersrente für schwerbehinderte Menschen begleiten können.

Gruß

w.

*) für die folgende Aufforderung zur Begründung können Sie noch Akteneinsicht verlangen und das Verfahren weiter in die Länge ziehen

PS: Wenn Sie bisher immer noch Ihren Schwerbehindertenausweis haben – und der Rentenantrag wird ja in den nächsten Tagen/Mai aufgenommen/Kopie davon und fertig – kräht kein Hahn/DRV danach, was hintendran passiert ...formell/rechtssicher sollten Sie den oben vorgeschlagenen Weg allerdings gehen.

Gewöhnlich ist man Behörden gegenüber dazu VERPFLICHTET, Änderungen der Verhältnisse, die für die beantragte Leistung erheblich sein können, unverzüglich mitzuteilen. Deshalb ist dieser Tipp von @W*lfgang als Anstiftung zu einer kriminellen Handlung zu werten, im günstigsten Fall unseriös! Erstaunlich, was hier manchmal für seltsame Ratschläge von DRV-Mitarbeitern erteilt werden....
Fastrentneram 21.04.2018 | 20:46
Zitat von Franz Josef anzeigenausblenden
PS: Wenn Sie bisher immer noch Ihren Schwerbehindertenausweis haben – und der Rentenantrag wird ja in den nächsten Tagen/Mai aufgenommen/Kopie davon und fertig – kräht kein Hahn/DRV danach, was hintendran passiert ...formell/rechtssicher sollten Sie den oben vorgeschlagenen Weg allerdings gehen.
Gewöhnlich ist man Behörden gegenüber dazu VERPFLICHTET, Änderungen der Verhältnisse, die für die beantragte Leistung erheblich sein können, unverzüglich mitzuteilen. Deshalb ist dieser Tipp von @W*lfgang als Anstiftung zu einer kriminellen Handlung zu werten, im günstigsten Fall unseriös! Erstaunlich, was hier manchmal für seltsame Ratschläge von DRV-Mitarbeitern erteilt werden....
Auch wenn es Ihnen nicht in den Kram passt. Die von W*lfgang beschriebene Verfahrensweise ist korrekt, völlig legal und letztendlich im Sinne der Versicherten. Anstiftung zu einer „kriminellen“ Handlung? Lachhaft! Sind Sie sicher, dass Sie sich mit ihrem äußerst dürftigen Rentenwissen hier melden sollten? Sie laufen Gefahr, sich der Lächerlichkeit preis zu geben.
KSCam 21.04.2018 | 22:38
....und außerdem ist W*lfgang kein DRV Mitarbeiter.....
Versorgungsamtam 21.04.2018 | 23:44
Hallo, eine Planung im voraus ist immer schlecht. Wie gut das die Medizin heute alles möglich macht und Sie haben Ihren Krebs besiegt. Die AR für Schwerbehinderte ist doch sekundär. Mfg
Paulam 22.04.2018 | 10:21
Guten Morgen möchte mich bei allen für die Antworten bedanken. Also wenn ich alles richtig verstanden habe dürfte es ja klappen. LG Paul
Fastrentneram 22.04.2018 | 10:45
Schreiben Sie in den Anhörungsbogen des Versorgungsamtes einfach rein, dass Sie demnächst unter Vorlage Ihres noch vorhandenen Schwerbehindertenausweises einen Rentenantrag stellen werden und dass es der DRV danach egal sein wird, wenn die Schwerbehinderteneigenschaft noch vor dem offiziellen Rentenbeginn entzogen wird. Sicherheitshalber sollten Sie aber noch mal bei der DRV anfragen, ob das tatsächlich stimmt.
Nicht Schwerbehinderteram 22.04.2018 | 11:02
Erst einmal herzlichen Glückwunsch zur Genesung! Wer nicht (mehr) schwerbehindert ist, hat logischerweise auch keinen Anspruch auf eine vorgezogene Rente wegen Schwerbehinderung. Was ist daran so schwer zu verstehen? Die hier teilweise gegebenen Tipps lassen einem die Haare zu Berge stehen. Und sollte es tatsächlich keine Rolle spielen, wenn zum Zeitpunkt des Rentenbeginns keine Schwerbehinderung mehr vorliegt, dann gehört diese seltsame Regelung dringend auf den Prüfstand! Freundliche Grüße von jemandem, der noch nie schwerbehindert war und somit gar nicht erst auf die Idee kam, eine vorgezogene Rente wegen Schwerbehinderung zu beantragen!
Ernie & Bertam 22.04.2018 | 11:25
Zitat von W*lfgang anzeigenausblenden
W*lfgang schrieb

Hallo Paul,

eine Anhörungsverfahren ist noch kein 'Entziehungsbescheid' mit dann Folge Verlust des GdB.

Sie brauchen schlicht Zeit, um zum Zeitpunkt des Rentenbeginns noch den mind. Gdb50 zu haben. Das geht so:

Lassen Sie die Frist für die Anhörung einfach verstreichen. Danach wird ein 'Bescheid' über die Feststellung des neuen GdB erfolgen - gegen den legen Sie Widerspruch ein (ohne Begründung *), zunächst zur Fristwahrung einfach so mit einem Satz 'Widerspruch') - und nicht gleich am ersten Tag, sondern gegen Ende der Monatsfrist !!!

Das Widerspruchsverfahren sichert Ihnen den weiteren Bestand der Schwerbehinderteneigenschaft zu - und so langsam vergehen die Monate.

Sie brauchen die Schwerbehinderteneigenschaft am 01.08.2018, was eine wirklich kurze Zeit in diesem Verfahren ist. Erst wenn ein rechtskräftiger Bescheid des Versorgungsamtes zur Entziehung/GdBu50 vorliegt, gelten Sie nachgehende im 'Entziehungsmonat' + 3 volle weitere Monate noch als GdB50+ ...auch für die Rentenversicherung.

Wie gesagt, ist wirklich nur ein kurzer 'Überbrückungszeitraum' mit etwas Schriftwechsel - das 'Rentenamt' sollte diese Kenntnisse haben und Sie bis zur Altersrente für schwerbehinderte Menschen begleiten können.

Gruß

w.

*) für die folgende Aufforderung zur Begründung können Sie noch Akteneinsicht verlangen und das Verfahren weiter in die Länge ziehen

PS: Wenn Sie bisher immer noch Ihren Schwerbehindertenausweis haben – und der Rentenantrag wird ja in den nächsten Tagen/Mai aufgenommen/Kopie davon und fertig – kräht kein Hahn/DRV danach, was hintendran passiert ...formell/rechtssicher sollten Sie den oben vorgeschlagenen Weg allerdings gehen.

Hier ist doch alles gesagt. Von Mai bis August sind es gerade mal 3 Monate, da geht doch ganz normal ohne "Tricks". Alles legal. Den Ball flach halten, nicht viel reden oder fragen, und keine Eile für Auskünfte ans Versorgungsamt. Alles wird gut. Es ist ihr Recht die Rente für schwerbehinderte Menschen zu beanspruchen. Meine Ehefrau und ich beziehen die gleiche Rente. Wir haben genug gearbeitet und kein Jammern wegen der 10,8% Kürzung. Neider wird es immer und bei allem geben.
Karlsruheam 22.04.2018 | 11:33
Woher wollen Sie das Wissen? Und ist so schlimm, wenn man trotzdem ein DRV Mitarbeiter wäre! Mfg
KSCam 22.04.2018 | 11:47
Nein es ist nicht schlimm wenn man DRV Mitarbeiter ist. Aber der gute W*lfgang hat sich in der Vergangenheit schon eindeutig geäußert, dass er eben nicht bei der DRV arbeitet. Regelmäßige Leser des Forums wissen das, genauso wie die wissen, dass ich bei der DRV (BaWü) arbeite.
Karlsruheam 22.04.2018 | 13:58
Zitat von Winnie Schäfer anzeigenausblenden
Ich kenne Sie beide aus diesem Forum. Haben zusammen über 60 Jahre Berufserfahrung auf diesem Gebiet. Wollte nur sicherstellen, dass Sie sich nicht zufällig kennen.
Da liegen 495km dazwischen KSC und Wulfgang.
Hallo Winnie Schäfer, wie kommst du gerade auf 495 KM? Trotz der Entfernung, könnten sich die beiden kennen. Entweder privat oder vielleicht auf ein Fachlehrgang. Grüße P.S. Winnie Schäfer war doch mal Trainer beim KSC
Winnie Schäferam 22.04.2018 | 12:35
Nein es ist nicht schlimm wenn man DRV Mitarbeiter ist. Aber der gute W*lfgang hat sich in der Vergangenheit schon eindeutig geäußert, dass er eben nicht bei der DRV arbeitet. Regelmäßige Leser des Forums wissen das, genauso wie die wissen, dass ich bei der DRV (BaWü) arbeite.
Ich kenne Sie beide aus diesem Forum. Haben zusammen über 60 Jahre Berufserfahrung auf diesem Gebiet. Wollte nur sicherstellen, dass Sie sich nicht zufällig kennen.
Da liegen 495km dazwischen KSC und Wulfgang.
Karlsruheam 22.04.2018 | 12:22
Ich kenne Sie beide aus diesem Forum. Haben zusammen über 60 Jahre Berufserfahrung auf diesem Gebiet. Wollte nur sicherstellen, dass Sie sich nicht zufällig kennen.
Nicht Schwerbehinderteram 22.04.2018 | 16:09
Sie selbst haben doch angegeben, dass Ihr Versorgungsamt offenbar davon ausgeht, dass keine Schwerbehinderung im Sinne des Schwerbehindertengesetzes mehr vorliegt. Sollte sich das Versorgungsamt irren, dürfte es ein Leichtes sein, diesen Irrtum zu widerlegen. Das Schwerbehindertenrecht schreibt zum Beispiel vor, dass Verbesserungen des Gesundheitszustandes der zuständigen Behörde unverzüglich angezeigt werden müssen, auch wenn das eine Reduzierung des GdB bedeutet. Ein Wegfall der Schwerbehinderteneigenschaft darf der DRV aber angeblich folgenlos verschwiegen werden, wenn man eine vorgezogene Rente beansprucht, die eigentlich nur Schwerbehinderten zusteht? DAS verstehe wer will. Ich verstehe das jedenfalls nicht! Weiterhin gute Besserung!
Fortitude oneam 22.04.2018 | 17:47
Hallo Paul, bitte schauen Sie mal hier: https://www.vdk.de/deutschland/pages/teilhabe_und_behinderung/91… Auszug: So rät Bandtel Frauen und Männern, die kurz vor der Altersrente für Schwerbehinderte stehen, mit dem Antrag so lange zu warten, bis der Ruhestand begonnen hat. Umgekehrt sollten diejenigen, die ebenfalls diese Altersrente anstreben und denen eine Verringerung des GdB unter 50 droht, ein Verfahren so lange wie möglich hinauszögern. Denn hat die Rente erst einmal begonnen, ändert sich daran nichts mehr. Der User W*lfgang hat Ihnen bereits sehr gute Tipps mitgeteilt. Alles Gute. Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.
Paulam 23.04.2018 | 10:11
Hallo Experte, danke für Ihre Antwort. Habe noch eine Frage zur Schutzfrist. Sollte es zum Entzug des Ausweises kommen dann wäre ich in jedem Fall am 01.08. Nach meinem Kenntnisstand noch in der Schutzfrist und hätte somit Anspruch auf die Rente. Ist das richtig? Danke für Antwort vorab. Gruß Paul
Franz Josefam 23.04.2018 | 13:55
Die Antwort lautet:
Suchen Sie sich für Ihre unqualifizierten Antworten einen eigenen Nicknamen oder sind Sie dazu nicht fähig?
WAS war denn an der "Experten-Antwort" unqualifiziert? Vergleichen Sie mal die vollständige "Experten-Antwort" mit den "Tipps" Ihres Busenfreundes *W*lfgang. Der hatte nämlich vergessen zu erwähnen, dass eine VERPFLICHTUNG dazu besteht, die DRV über die beabsichtigte GdB-Aberkennung zu informieren. Stattdessn hat er den Fragesteller zu Falschaussagen angestiftet. (Das vorsätzliche Verschweigen wesentlicher Tatsachen, wie z.B. die drohende GdB-Reduzierung, nennen Staatsanwälte und Richter WIE?) Aber wie Ihre unqualifizierten Reaktionen erkennen lassen, haben Sie weder die "Tricksereien" des Users W*lfgang noch die "Experten-Antwort" richtig verstanden.
Fastrentneram 23.04.2018 | 16:24
Zitat von Franz Josef anzeigenausblenden
Hallo Experte, danke für Ihre Antwort. Habe noch eine Frage zur Schutzfrist. Sollte es zum Entzug des Ausweises kommen dann wäre ich in jedem Fall am 01.08. Nach meinem Kenntnisstand noch in der Schutzfrist und hätte somit Anspruch auf die Rente. Ist das richtig?
Die Antwort lautet:
Suchen Sie sich für Ihre unqualifizierten Antworten einen eigenen Nicknamen oder sind Sie dazu nicht fähig?
WAS war denn an der "Experten-Antwort" unqualifiziert? Vergleichen Sie mal die vollständige "Experten-Antwort" mit den "Tipps" Ihres Busenfreundes *W*lfgang. Der hatte nämlich vergessen zu erwähnen, dass eine VERPFLICHTUNG dazu besteht, die DRV über die beabsichtigte GdB-Aberkennung zu informieren. Stattdessn hat er den Fragesteller zu Falschaussagen angestiftet. (Das vorsätzliche Verschweigen wesentlicher Tatsachen, wie z.B. die drohende GdB-Reduzierung, nennen Staatsanwälte und Richter WIE?) Aber wie Ihre unqualifizierten Reaktionen erkennen lassen, haben Sie weder die "Tricksereien" des Users W*lfgang noch die "Experten-Antwort" richtig verstanden.
Sie können schreiben was Sie wollen, es bleibt überflüssig und unqualifiziert. Die Altersrente für Schwerbehinderte zum 01.08.18 wird gezahlt und wenn es Sie noch so ärgert. Nur das allein ist für die Versicherte relevant!
W*lfgangam 23.04.2018 | 20:30
Zitat von Franz Josef anzeigenausblenden
Hallo Experte, danke für Ihre Antwort. Habe noch eine Frage zur Schutzfrist. Sollte es zum Entzug des Ausweises kommen dann wäre ich in jedem Fall am 01.08. Nach meinem Kenntnisstand noch in der Schutzfrist und hätte somit Anspruch auf die Rente. Ist das richtig?
Die Antwort lautet:
Suchen Sie sich für Ihre unqualifizierten Antworten einen eigenen Nicknamen oder sind Sie dazu nicht fähig?
WAS war denn an der "Experten-Antwort" unqualifiziert? Vergleichen Sie mal die vollständige "Experten-Antwort" mit den "Tipps" Ihres Busenfreundes *W*lfgang. Der hatte nämlich vergessen zu erwähnen, dass eine VERPFLICHTUNG dazu besteht, die DRV über die beabsichtigte GdB-Aberkennung zu informieren. Stattdessn hat er den Fragesteller zu Falschaussagen angestiftet. (Das vorsätzliche Verschweigen wesentlicher Tatsachen, wie z.B. die drohende GdB-Reduzierung, nennen Staatsanwälte und Richter WIE?) Aber wie Ihre unqualifizierten Reaktionen erkennen lassen, haben Sie weder die "Tricksereien" des Users W*lfgang noch die "Experten-Antwort" richtig verstanden.
Hallo Franz Josef, ich sag es mal schlicht so: Sie sind in dieser Sachfrage einfach zu doof, um da mitreden zu können! > die DRV über die beabsichtigte GdB-Aberkennung zu informieren. Eine bloße 'Absicht', den bestehenden Zustand zu ändern, hat welche Rechtsfolgen? Das weiter auszuführen, übersteigt Ihren Horizont ...meine erste Antwort war bereits zielführend und rechtssicher. Die Experten-Antwort ist halbgar ...wer von einer 4-wöchigen WS-Frist spricht, ist für michbereits 'disqualifiziert'/muss zuschauen und sitzt den nächsten Monat auf der Bank – Zähneputzen und ab ins Bett ;-) Gruß w.
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