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Experten-Antwort

Entzug einer unbefristeten vollen EMR

von hallo2509.08.2022 | 11:30
513 Ansichten
21 Antworten
Hallo zusasammen durch mehrere Krankheiten und OPs bekomme ich eine unbefristete volle EM Rente seit Feb 2020. Vor Beginn der REHA im April 2022 wurde diese in eine Dauerrente umgewandelt. Im Abschlussbericht der REHA Klinik steht mit mal, das ich wieder mehr als 6 Std. täglich arbeiten kann. Wie ist das möglich und wie stellen sie sich dieses vor, mit einem Rollator den ich wegen meiner Schwindelafälle dabei habe sowie pavk 4 erkrankung. Wegen der Bewilligung der Dauerrente( 61 Jhre alt) mußte ich meine Firma darüber nformieren und diese hat den Arbeitsvertrag logischer -weise gekündigt. Kann mir einer mal sagen ob die Rentenvericherung dieses wirklich machen wird? Danke

2 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 09.08.2022 | 11:53

Hallo hallo25,

Sie sollten erst mal die weitere Entwicklung abwarten, die Einschätzung der Reha-Klinik muss von den verantwortlichen Gutachterärzten der Rentenversicherung nicht zwingend geteilt werden.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Moderatoren-Antwortam 10.08.2022 | 08:26

Liebe Teilnehmende am Forum,

bitte beachten Sie die Netiquette und bleiben Sie sachbezogen und respektvoll im Umgang miteinander. Abwertende Bemerkungen, persönliche Angriffe und Beleidigungen – oder auch aggressive Reaktionen auf Provokationen – sind keine angemessene Form der Kommunikation und helfen nicht bei der Klärung einer Sachfrage. Daher werden solche Kommentare von uns konsequent entfernt. Dieser Thread wird hiermit geschlossen.

Allen einen schönen Tag und beste Grüße

Ihr Admin

19 Antworten

Q. am 09.08.2022 | 14:15
Als Erwerbsminderungsrentner sollte man Rehas meiden, wie die Pest!Auch wenn die KK der Kostenträger ist, am Ende folgt eine Sozialmedizinische Einschätzung. Zwar kann das vielleicht nichts mit den Erkrankungen zu tun haben, die der Rentengrund sind, weil man aus anderen Gründen zur Reha war, aber Sie sehen es ja selbst und es gibt immer die berühmten Pferde vor der Apotheke...
Daniam 09.08.2022 | 11:49
Nein, ich hatte die gleiche Situation Also zb du bist wegen Krebs oder Herz oder so in voller Erwerbsminderungsrente Und bekommst dann irgendwann ein neues Hüftgelenk oder so, dann geht die Reha über die Krankenkasse und dann findet diese Beurteilung gar nicht statt mit 3 oder 6 h Die DRV schnappt sich manchmal die Reha Anträge bei befristeter Erwerbsminderungsrente um noch mal eine Leistungsbeurteilung zu erhalten, aber nicht bei unbefristeter. Ich hatte schon 3 Rehas alle von der Krankenkasse bezahlt. Man macht auch diese Leistungsüberprüfungen gar nicht
Hallo 25am 09.08.2022 | 14:46
Danke für die Info denn man macht sich Sorgen, ich müsste mich dann zum erstenmal in meinen Leben arbeitslos melden
Valzuunam 09.08.2022 | 18:28
1. Die DRV macht weder Gewinne noch Verluste, Sie verwaltet bzw. „verteilt“ nur die Beiträge ihrer Mitglieder (zzgl. staatlicher Zuschüsse). 2. Eine einmal bewilligte Rente kann -neben anderen Voraussetzungen- nur dann entzogen werden, wenn sich der Gesundheitszustand nach der Bewilligung verbessert hat, nicht aber weil (andere) Ärzte die an sich gleichen Einschränkungen anders bewerten. Gilt natürlich nicht wenn bewusst getäuscht wurde o.ä. Deshalb: ja, die DRV darf das - aber die Hürden sind sehr hoch.
Abschlägeam 09.08.2022 | 17:25
Susi schrieb

Hallo @Experten-Antwort,

sicherlich muss die Einschätzung der Reha-Klinik von den verantwortlichen Gutachterärzten der Rentenversicherung nicht zwingend geteilt werden.

Aber warum sollte die DRV, Geld zum Fenster raus werfen, wenn @hallo25 wieder mehr als 6 Std. täglich arbeiten kann?

Ich glaube, dass die DRV eher anders rum, wenn die der Reha-Klinik z.B. arbeitsfähig täglich unter 3 Stunden feststellt, dem nicht folgt, um die Gewinne zu maximieren.

Und warum sollte die DRV nicht das dann notwendige Geld für eine berechtigte EM-Rente "zum Fenster rauswerfen", wenn das Gutachterteam im Gegensatz zur Klinik, von der wir hier alle (noch) nicht wissen, wer Kostenträger war noch welche der mehreren Krankheiten dort rehabilitiert werden sollte, zu dem Ergebnis kommt, das weiterhin alle vorliegenden Krankheiten zusammen weiterhin zu einer Leistungsfähigkeit unter drei Stunden täglich führt?? Hier dann die volle EM-Rente, die erst vor kurzem unbefristet zugesprochen wurde, zu widerrufen bedarf einer durchaus gründlichen Prüfung der Unterlagen, da dann die DRV die Rücknahme der Bewilligung 'rechtssicher' begründen müsste. 'Rechtssicher' im Sinne dass diese Rücknahme dann auch höchstmöglichen Bestand hätte im Widerspruchsverfahren und der dann folgenden möglichen Klage vor dem Sozialgericht. Und in so einem Fall käme dann durchaus auch in Betracht, dass zwar 'der Rücken', wegen dem Reha jetzt vielleicht gerade war (wir wissen es nicht...) die Rehaklinik veranlasste zu sagen 'mit Rücken' kann mehr als sechs Stunden gearbeitet werden. Aber das Gesamtbild der Erkrankungen eben etwas völlig anderes ergibt. Alleine schon PAVK 4 dürfte im Übrigen aufgrund der zu berücksichtigenden 'Wegefähigkeit' schon fast alleine ausreichen... Aber das entscheidet eben das Gutachterteam der DRV und nicht die Rehaklinik und weder ich noch andere User hier im Forum. Diskussionen über mögliche Gewinnmaximierung, an welcher Stelle auch immer, sind allerdings sicher wenig hilfreich für 'Hallo 25'. Und deshalb sollte 'Hallo 25' nun abwarten und sich nicht kirre machen lassen, denn es bleibt im 'Falle dass' der Weg Widerspruch bis hin zur Klage. Und in der Zwischenzeit würde zunächst trotz bezogener EM-Rente ein Anspruch auf ALGI bestehen, sofern vor der EM-Rente ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis bestand (und das ist ja hier lt. Angaben der Fall).
Saschaam 09.08.2022 | 16:26
Hallo Susi, von welchen Gewinnmaximierungen bei der DRV redest du denn? Du hast doch bestimmt Belege für deine Aussage. Gruß Sascha
Susiam 09.08.2022 | 17:55
Sascha schrieb

Hallo Susi,

von welchen Gewinnmaximierungen bei der DRV redest du denn? Du hast doch bestimmt Belege für deine Aussage.

Gruß Sascha

Hallo Sascha, ich rede von den 50% aller EMR-Anträge, die abgelehnt werden. Das maximiert die Gewinne.
Susiam 09.08.2022 | 15:37
Hallo @Experten-Antwort, sicherlich muss die Einschätzung der Reha-Klinik von den verantwortlichen Gutachterärzten der Rentenversicherung nicht zwingend geteilt werden. Aber warum sollte die DRV, Geld zum Fenster raus werfen, wenn @hallo25 wieder mehr als 6 Std. täglich arbeiten kann? Ich glaube, dass die DRV eher anders rum, wenn die der Reha-Klinik z.B. arbeitsfähig täglich unter 3 Stunden feststellt, dem nicht folgt, um die Gewinne zu maximieren.
Abschlägeam 09.08.2022 | 18:16
Susi schrieb

Hallo Sascha,

ich rede von den 50% aller EMR-Anträge, die abgelehnt werden. Das maximiert die Gewinne.

Hallo Susi, von welchen Gewinnmaximierungen bei der DRV redest du denn? Du hast doch bestimmt Belege für deine Aussage. Gruß Sascha
Hallo Sascha, ich rede von den 50% aller EMR-Anträge, die abgelehnt werden. Das maximiert die Gewinne.
Eine EM-Rente, die von vornherein nicht bewilligt wird, weil entweder - die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllt waren oder - die gesundheitlichen Einschränkungen nicht zu einer Restleistungsfähigkeit von nur noch unter drei Stunden täglich geführt haben hat aber absolut NICHTS mit dem Widerruf einer bereits bewilligten, unbefristeten vollen EM-Rente zu tun. Und im Übrigen auch nichts mit Gewinnmaximierung, denn wenn die Voraussetzungen nicht erfüllt sind, dann gibt es nunmal keine EM-Rente. So will es der Gesetzgeber und die DRV führt nur diese Gesetze aus. *Wochenende war doch gerade.... sind Sie etwas verspätet dran??*
Abschlägeam 09.08.2022 | 19:38
von verwundert schrieb

Ihre ehemals kompetent freundlichen Antworten haben in letzter Zeit teilweise eine überhebliche rechthaberische Verwandlung bis hin zu frech arrogant erfahren.

Sie könnten mal etwas in sich kehren und Ihre in ** gesetzten Anmerkungen an unbescholtene User des Forums überdenken.

Bin wirklich arg verwundert, welche Verwandlung mit Ihnen gerade durchgeht.

Hallo Susi, *Wochenende war doch gerade.... sind Sie etwas verspätet dran??*
Ihre ehemals kompetent freundlichen Antworten haben in letzter Zeit teilweise eine überhebliche rechthaberische Verwandlung bis hin zu frech arrogant erfahren. Sie könnten mal etwas in sich kehren und Ihre in ** gesetzten Anmerkungen an unbescholtene User des Forums überdenken. Bin wirklich arg verwundert, welche Verwandlung mit Ihnen gerade durchgeht.
Ich nehme Ihre Kritik selbstverständlich zur Kenntnis. Jedoch nehmen die recht unsinnigen Diskussionen über Prozentanteile Gewährung/Nicht Gewährung einer EM-Rente, 26-Wochen krank etc. etc. insbesondere unter den üblichen Frauennamen, die mit S, A, T, C oder quer durchs ganze Alphabet gehen, derart und insbesondere an Wochenenden zu, dass es inzwischen auch mir schwer fällt, dies zu ignorieren. Denn wie ich weiter oben bereit schrieb, ist dies nicht zielführend für den eigentlichen Fragesteller 'Hallo25', der gerade darum bangt, ob seine unbefristet bewilligte EM-Rente nun plötzlich doch widerrufen werden kann. Dies als 'rechthaberisch' zu werten kann ich allerdings nicht zustimmen. Vielmehr wäre es einfach respektvoll von 'Susi' und 'Sascha' diese Neben-Diskussionen, die mit der Fragestellung nichts zu tun haben, hier im Sinne des Fragestellers zu unterlassen.
W°lfgangam 09.08.2022 | 21:05
Susi schrieb

Hallo Sascha,

ich rede von den 50% aller EMR-Anträge, die abgelehnt werden. Das maximiert die Gewinne.

...und die 50 % anstandslos bewilligten EMRT minimiert die Gewinne = 'Herr, schmeiß Hirn vom Himmel', um diese Logikumkehr für die niederen Säugetiere erklärbar zu machen ;-) Gruß w.
Achtelam 09.08.2022 | 21:26
Uniper schrieb

"Die DRV macht weder Gewinne noch Verluste"

"(zzgl. staatlicher Zuschüsse)"

WARUM erhält die DRV staatliche Zuschüsse, wenn Sie keine Verluste macht??

Wer keine Verluste macht, braucht keine staatlichen Zuschüsse!

1. Die DRV macht weder Gewinne noch Verluste, Sie verwaltet bzw. „verteilt“ nur die Beiträge ihrer Mitglieder (zzgl. staatlicher Zuschüsse).
"Die DRV macht weder Gewinne noch Verluste" "(zzgl. staatlicher Zuschüsse)" WARUM erhält die DRV staatliche Zuschüsse, wenn Sie keine Verluste macht?? Wer keine Verluste macht, braucht keine staatlichen Zuschüsse!
Beitragsmäßig, was Einzahlung und Auszahlung betrifft, ist die Rentenversicherung gar nicht so schlecht aufgestellt. Es sind mehr die Versicherungsfremden Leistungen, wie bspw. LTA oder Mütterrente, die da so negativ zu Buche schlagen.
Valzuun am 09.08.2022 | 21:14
Uniper schrieb

"Die DRV macht weder Gewinne noch Verluste"

"(zzgl. staatlicher Zuschüsse)"

WARUM erhält die DRV staatliche Zuschüsse, wenn Sie keine Verluste macht??

Wer keine Verluste macht, braucht keine staatlichen Zuschüsse!

1. Die DRV macht weder Gewinne noch Verluste, Sie verwaltet bzw. „verteilt“ nur die Beiträge ihrer Mitglieder (zzgl. staatlicher Zuschüsse).
"Die DRV macht weder Gewinne noch Verluste" "(zzgl. staatlicher Zuschüsse)" WARUM erhält die DRV staatliche Zuschüsse, wenn Sie keine Verluste macht?? Wer keine Verluste macht, braucht keine staatlichen Zuschüsse!
Wikipedia://Kameralistik Wikipedia://Haushaltsplan Falls das nicht reicht mal über ein paar Semester VWL nachdenken. Die öffentliche Hand funktioniert nun mal anders als eine private Firma.
Strolcham 09.08.2022 | 22:19
Susi schrieb

Hallo Sascha,

ich rede von den 50% aller EMR-Anträge, die abgelehnt werden. Das maximiert die Gewinne.

Hallo Susi, von welchen Gewinnmaximierungen bei der DRV redest du denn? Du hast doch bestimmt Belege für deine Aussage. Gruß Sascha
Hallo Sascha, ich rede von den 50% aller EMR-Anträge, die abgelehnt werden. Das maximiert die Gewinne.
Dann vergessen Sie den Anteil nicht, der bei den gewährten Erwerbsminderungsrenten zu Unrecht gewährt wurde. Und jetzt Sie Schlaubergerin? Polemik allein reicht hier nicht aus.
FMam 10.08.2022 | 00:32
Strolch schrieb

Hallo Susi,

von welchen Gewinnmaximierungen bei der DRV redest du denn? Du hast doch bestimmt Belege für deine Aussage.

Gruß Sascha[/quote]

Hallo Sascha,

ich rede von den 50% aller EMR-Anträge, die abgelehnt werden. Das maximiert die Gewinne.[/quote]

Dann vergessen Sie den Anteil nicht, der bei den gewährten Erwerbsminderungsrenten zu Unrecht gewährt wurde. Und jetzt Sie Schlaubergerin? Polemik allein reicht hier nicht aus.

Hallo Sascha, ich rede von den 50% aller EMR-Anträge, die abgelehnt werden. Das maximiert die Gewinne.
Dann vergessen Sie den Anteil nicht, der bei den gewährten Erwerbsminderungsrenten zu Unrecht gewährt wurde. Und jetzt Sie Schlaubergerin?
Das minimiert natürlich die Gewinne. Was sonst Herr Oberschlauberger?
Kalleam 10.08.2022 | 07:49
Tztz……………und schon hat die Gesprächsentwicklung nichts mehr mit der eigentlichen Fragestellung zu tun……schade! Mit freundlichen Grüßen der Kalle
Strolcham 10.08.2022 | 08:01
FM schrieb

Hallo Sascha,

ich rede von den 50% aller EMR-Anträge, die abgelehnt werden. Das maximiert die Gewinne.[/quote]

Dann vergessen Sie den Anteil nicht, der bei den gewährten Erwerbsminderungsrenten zu Unrecht gewährt wurde. Und jetzt Sie Schlaubergerin? [/quote]

Das minimiert natürlich die Gewinne. Was sonst Herr Oberschlauberger?

Hallo Susi, von welchen Gewinnmaximierungen bei der DRV redest du denn? Du hast doch bestimmt Belege für deine Aussage. Gruß Sascha
Hallo Sascha, ich rede von den 50% aller EMR-Anträge, die abgelehnt werden. Das maximiert die Gewinne.
Dann vergessen Sie den Anteil nicht, der bei den gewährten Erwerbsminderungsrenten zu Unrecht gewährt wurde. Und jetzt Sie Schlaubergerin?
Das minimiert natürlich die Gewinne. Was sonst Herr Oberschlauberger?
Da hilft es auch nicht, wenn man sich immer wieder unter neuen Namen meldet, das Gesamtsystem Rentenversicherung, wie Sie, aber nicht versteht oder verstehen will. Sie können natürlich gern bei Ihrer Polemik bleiben, letztendlich interessiert es eh niemandem und ändern werden Sie auch nichts. Von daher bleiben Sie ruhig bei Ihrer Gewinn- und Verlustthese. Ernst nehmen wird Sie damit niemand.
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