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EP - EURO - Rentenerhöhung

von klara4624.05.2007 | 15:50
2357 Ansichten
17 Antworten
Guten Tag, ich weiss, dass der EURO-Gegenwert (West) für für 2007 auf 29,488 festgelegt ist. 1)Kann es sein, dass er für 2008 niederiger ist? 2) Dann könnte es doch auch sein, dass man in 12/07 Rente beantragt, statt 01/08, wenn er niedriger wäre?(trotz Abschlag von 0,3% könnte das evtl. günstiger sein? Wann wird das bekannt gegeben? Wer legt den EUR-Gegenwert für das jeweilige Kalenderjahr fest? Zieht eine Rentenerhöhung auch eine Erhöhung EP-Wert nach sich? Oder sehe ich das alles ganz falsch?

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 25.05.2007 | 10:23

Hallo, klara46,

die sogenannten Entgeltpunkte (EP) sind entscheidend für die individuelle Rentenhöhe. Sie errechnen sich aus dem beitragspflichtigen Entgelt, ihrem Brutto-Verdienst. Dieser wird Jahr für Jahr im Rahmen der Rentenberechnung zu dem jeweiligen Durchschnittsentgelt aller Arbeitnehmer ins Verhältnis gesetzt. Dieser Wert wird als EP-Wert des entsprechenden Jahres bezeichnet. Genau ein EP ergibt sich, wenn das persönliche Jahresentgelt exakt dem durschnittlichen Entgelt aller entspricht. Ansonsten erwirtschaften Sie eben 1,xxxx oder 0,xxxx EP.

Zu den Durchschnitts-Entgelten aller Arbeitnehmer:

2005: 29.202,- €

2006: 29.304,- €

2007: 29.488,- €

Das Durchschnittsentgelt wird von der Bundesregierung auf der Grundlage der Angaben des Statistischen Bundesamtes durch Rechtsverordnung festgelegt. Gegen Ende eines Kalenderjahres wird das vorläufige Durchschnittsentgelt für das nächste Kalenderjahr und das endgültige Durchschnittsengelt für das vorangegangene Kalenderjahr bestimmt.

Ob der Wert für 2008 niedriger wird, bleibt somit abzuwarten.

16 Antworten

Mam 24.05.2007 | 16:49
Die 29488 sind nicht der EUR-Gegenwert (aktueller Rentenwert bis Juni 07 = 26,13), sondern der Durchschnittsverdienst aller Versicherten (29.488 EUR) ;-)
Bernhardam 24.05.2007 | 16:12
1) Ja, es kann grundsätzlich vorkommen, dass der allgemeine Rentenwert des Folgejahres niedriger ist, als der des aktuellen Jahres. Dadurch wird aber auch ein sogar nominales Absinken der Renten ausgelöst, was die Regierung aus politischen Gründen durch ein Sondergesetz und eine Änderung der "Rentenformel" verhindert hat (Einführung des Nachholfaktors). Unter den aktuellen wirtschaftlichen Bedingungen ist es von 2007 nach 2008 ausgeschlossen, denn Änderungen werden aufgrund der Zahlen des Vorjahres (derzeit schon Vergangenheit) errechnet. 2) Eine Änderung findet gesetzlich und traditionsgemäß nur am 1. Juli statt, und wird im Laufe des 1. Halbjahres bekannt gegeben. Gesetze können natürlich jederzeit vom Parlament geändert werden ... Wollen Sie wirklich eine genauere Antwort als "die Regierung", auf die Frage, wer den neuen AR festlegt? Eine Änderung des EP-Wertes bedeutet immer auch eine Änderung des Betrages aller Bruttorenten, EP-Wert und Rentenhöhe sind linear aneinander gekoppelt (Rentenformel im Gesetz). Höherer EP-Wert -> Rentenerhöhung. Niedrigerer EP-Wert -> Rentenkürzung. Alle bisherigen Rentenkürzungen wurden nicht durch Absenkung des EP-Wertes bewirkt. Dabei wird es zunächst höchstwahrscheinlich bleiben.
lotscheram 24.05.2007 | 17:27
Liebe User, Die Verwendung mehrerer Wortschöpfungen für eine gleiche Sache machen einen Begriff nicht unbedingt verständlicher. Einen EUR Gegenwert gibt es nicht, höchstens, wenn ich ihn ins Verhältnis zu einer anderen Währung setze. Der Begriff "EP-Wert" wird verwendet für das Resultat aus der Division eigene Verdienste eines Zeitraumes durch den Bundesdurchschnitt des jeweiligen Jahres und übrige sich aus Rechenvorschriften ermittelte Ergebnisse als "Entgeltpunkte". Rentenbeträge werden ermittelt aus der Multiplikation "Entgeltpunkte * "Rentenwert" * Rentenartfaktor. Rentenwerte ermitteln sich aus einer sehr komplizierten Formel, die mehr als eine halbe DIN A4 Seite einnimmt. Die Höhe dieses Wertes wird getrennt für das Beitrittsgebiet zZt 22,97€, ab 01.07.2007 23,09 €, und für die alten Bundesländer z.Zt. 26,13 €, ab 01.07.2007 26,27 € ermittelt. In einer Rente können beide Werte zur Anwendung kommen, immer in Abhängigkeit vom Sitz der Kasse, in die der Betrieb, in dem ich gerade arbeite, seine Beiträge für die Rente abführt. Renten werden für einen bestimmten Zeitraum in Ermangelung amtlicher Werte, mit einem als "vorläufig" geltenten Rentenwert berechnet, unabhängig davon, ob er sich als günstiger herausstellt oder gegenüber dem später "amtlich ermittelten", negative Wirkung hat. Renten werden deswegen nicht neu berechnet. Wie schon die anderen User dargelegt haben, die jeweils neu festzuzlegenden "Basiswerte", wozu der Bundesdurchschnitt, die BBG, der Umrechnungsfaktor, die Rentenwerte u.u.) zählen, gelten jeweils vom 01.07. des laufenden Jahres bis zum 30.06. des Folgejahres. Die angedachte Hinausschiebung des Rentenbeginns Januar 08 auf Dez. 07 oder umgekehrt, macht keinen Sinn. Gründe, warum man solche Überlegungen anstellen kann, liegen auf einer anderen Strecke. Beispielsweise gilt bis einschließlich Dez. 2008 eine Übergangsregelung, wonach je Monat späterem Rentenbeginn vorhandene berufliche Ausbildungszeiten, die keine Lehre sind und schulische Ausbildungszeiten, die keine Fachschule sind, geringer bewertet werden. Liegen viele solcher Monate vor, kann es Sinn machen, die Rente einen Monat oder auch mehrere Monate früher zu beginnnen, weil ich dadurch eine noch bessere Bewertung erfahre. Jusermeinung
Bernhardam 24.05.2007 | 21:02
Ein EP, also ein Entgeltpunkt in der gesetzlichen Rentenversicherung, hat zweifellos einen Wert, weil es dafür als geldwerte Gegenleistung eine Rentenanwartschaft gibt. Üblicherweise wird der Wert von Sachen und Rechten durch eine Preisangabe beziffert, und üblicherweise bedient man sich bei Preisangaben einer Währung, daher ist in Deutschland die Verwendung des Euro durchaus angemessen. Der Preis für einen EP oder wie die Fragestellerin es formuliert hat, der EP-Wert, kann genau angegeben werden, da es keine Preisbildung am Markt gibt, sondern eine einheitliche staatliche Vorgabe, und dieser Preis ändert sich von Jahr zu Jahr, und ist ansonsten nur noch vom Bundesland abhängig (Ost / West). Die Verwendung des vorläufigen amtlichen Durchschnittseinkommens des laufenden Jahres multipliziert mit dem Beitragssatz der gesetzlichen Rentenversicherung liefert folglich die beste zum aktuellen Zeitpunkt mögliche Angabe für den Wert eines Entgeltpunktes, denn das ist einfach der Preis, der genaue Betrag, den dieser EP kostet. Auch die gestellten Fragen können beantwortet werden, denn es kann aufgrund der schon vorliegenden Daten ausgeschlossen werden, dass dieser Wert 2008 geringer ist als 2007. Ist doch eigentlich ganz einfach, und es wird keine "sehr komplizierte Formel" benötigt, die "mehr als eine halbe DIN A 4 Seite einnimmt."
lotscheram 25.05.2007 | 09:30
Hallo Bernhard, Ihre Aussage: "Ein EP, also ein Entgeltpunkt in der gesetzlichen Rentenversicherung, hat zweifellos einen Wert, weil es dafür als geldwerte Gegenleistung eine Rentenanwartschaft gibt." Die Darstellung ist äußerst interessant. Ich habe bisher 22,1724 EP. Wie hoch ist nach Ihrer Darstellung meine daraus als geldwerte Gegenleistung enstandene Rentenanwartschaft als Zahl Jahre und Monate? Können Sie mir die Berechnung hier beispielhaft demonstrieren? Ist bestimmt auch für andere User noch interessant. lotscher
Knut Rassmussenam 25.05.2007 | 10:49
lotscher meint sicherlich die Bestimmung des aktuellen Rentewertes. Alos §§ 68 und 255 ff. SGB VI. Und das ist wirklich seitenfüllend. Und uninteressant, dann wen das falsche Ergebnis rauskommt.... siehe Nullrunde letztes Jahr...
Schiko.am 25.05.2007 | 13:55
Es ist schon erstaunlich welche aktionen sie ausgelöst haben.. Auch die idee, rentenbezug ab dezember 2007 oder januar 2008 ? Wird für dezember noch beitrag verrechnet müssen es zwangs- läuf mehr rente sein. Greife den letzten satz"Rentenerhöhung und EP." auf. Wie bei mir üblich, auch hier wieder ein rechenbeispiel. Dies selbst erlebt ist immer schwindelfrei. Nach 46 aktiven und 2 jahren vorruhestand war es ab 1.10.1996 mit 63 jahren soweit. EP. lebenslang 65.8232 und 23,86 ( umgerechnet) für 1 EP. ergab 1.570,67 €. bruttorente. Bis 30.6.2007 65.8232 und 26,13 für 1 EP.= 1.719.96 €. Bruttorente. Ab 1.07. 2007 65,8232 und 26,27 für 1 EP.= 1.729,18 €. Gegenprobe/grundrechenart: 1.719,96 + 0,54 % = 9,28 somi = 1.729,24 €. Sind wohl rundungsdifferenzen im spiel. Soviel mir bekannt, nach der formelberechnung zum einkommen der werktätigen wäre ja die erhöhung sogar höher ausgefallen. Durch berücksichtigung von nachhaltigkeitsfaktor sowie riester- fakor verblieben nur noch 0,54% und fast nichts, berücksichtigt man die höhere krankenversicherung. Für die heuschrecken,dies ist weder gejammert oder gejubelt, dient nur als beispiel.
lotscheram 25.05.2007 | 14:47
Bitte um Nachsicht, Klara46. Bernhard ist der Ansprechpartner, der sich dazu noch nicht geäußert hat.
lotscheram 25.05.2007 | 14:52
Hallo Schiko, Deine Darstellung "...(umgerechnet) für 1 EP ergab..." ist nicht korrekt. Die 23,86 sind nichts umgerechnetes, sondern der vorgegebene amtliche oder vorläufige Rentenwert, mit dem die Summe Entgeltpunkte multipliziert werden, um daraus die Bruttorente zu ermitteln. Er gilt für alle Renten aus den alten Bundesländern, die damals zu diesem Zeitpunkt berechnet wurden und als statistischer Wert natürlich auch heute noch. Meinung von lotscher
lotscheram 25.05.2007 | 14:38
Hallo Knut Rassmussen, die Bestimmung des aktuellen Rentenwertes meine ich nicht, sondern die Rentenanwartschaftszeit, die klara46 aus der geldwerten Gegenleistung für einen EP errechnen kann. Leider hat sich klara46 dazu noch nicht wieder geäußert.
Schiko.am 25.05.2007 | 15:47
Aber lothar, im jahre 1996 gab es noch die gute alte DM. Im jahre des herrn mit 46,67 : 1.95583 ergibt 23,86 euro. Viele frauen rechnen doch auch noch so wenn sie einkaufen In solchen fällen muß man erst äpfel zu birnen machen weil es halt ab 2002 nur mehr birnen gibt. Schöne grüße aus der oberpfalz.
Bernhardam 25.05.2007 | 15:20
Was Sie unter geldwerter Gegenleistung verstehen, ist der Barwert einer Rentenanwartschaft, um diesen berechnen zu können, wäre aber zumindest noch die Angabe von Geschlecht, Geburtsjahrgang und Zinssatz erforderlich (einfachste Näherung nach DAV Tafeln mit Rechnungszins und Altersverschiebung, ohne Kosten). Wie man dabei vorgeht, habe ich schon früher in zahlreichen Beiträgen hier im Forum erläutert, es sind dazu versicherungsmathematische Grundkenntnisse erforderlich (Suchfunktion benutzen). Der Barwert der mit einem Entgeltpunkt erworbenen Rentenanwartschaft ist aber nicht der hier gefragte EP-Wert, der Barwert liegt wahrscheinlich erheblich unterhalb des EP-Wertes. Das liegt nicht etwa nur an mangelnder Leistungsfähigkeit der gesetzlichen Rentenversicherung bzw. der Finanzierung im Umlageverfahren, sondern auch an mitversicherten Zusatzleistungen, die wiederum sehr unterschiedlich zum Wert beitragen (z.B. hat für eine unverheiratete Person die mitversicherte Hinterbliebenenversorgung den Barwert Null, obwohl dafür etwa 1/5 aller Beiträge aufgewendet werden). Der EP-Wert ist weit einfacher zu berechnen, es ist einfach der Preis eines Entgeltpunktes, und dazu multipliziert man das vorläufige amtliche Durchschnittseinkommen mit dem Beitragssatz. Ebenso wie sich der Wert einer Aktie in einem Depot ändern kann, wenn der Kurs schwankt, ändert sich auch der Wert eines Entgeltpunktes mit Durchschnitteinkommen und Beitragssatz. Und ebenso wie es bei der Bewertung einer Aktie keine Rolle spielt, wie hoch der Kaufkurs war, ist es für den Wert eines Entgeltpunktes irrelevant, wieviel Beiträge dafür tatsächlich aufgewendet wurden. Und es spielt auch keine Rolle, dass man sich weder die aufgewendeten Beiträge noch den aktuellen Wert seiner Entgeltpunkte auszahlen lassen kann (fehlende Fungibilität), denn man könnte auch nicht alle Aktien eines Unternehmens zum aktuellen Kurs verkaufen (Kurseinbruch). Der aktuelle Wert einer Sache oder eines Rechts in Euro ist der Preis, den man jetzt aufwenden muss bzw. müsste, um diese(s) zu erwerben. So einfach ist das, bei Häusern, Autos, Aktien, Lebens- und Rentenversicherungen und auch den Entgeltpunkten der gesetzlichen Rentenversicherung. Nur wenn es einen funktionierenden Markt gäbe, käme hinzu, dass der Barwert der entsprechenden Rentenanwartschaft und der Wert eines Entgeltpunkts gleich wären (abgesehen von Transaktionskosten).
lotscheram 25.05.2007 | 15:56
Schiko, sorry, an diesen Zusammenhang der (Umrechnung) habe ich dabei nicht gedacht.
lotscheram 25.05.2007 | 16:40
Hallo Bernhard, da mich die Berechnung sehr interessiert, hier die noch geforderten Angaben. Geburtsjahr 1963, Geschlecht "M", Zinsatz 2,6%. Wenn die Berechnung zu kompliziert ist, brauchen Sie es hier nicht darzustellenes, würde mir reichen, wenn Sie mir sagen können, wieviel Jahre und Monate ich aus den genannten EP als Rentenanwart erworben habe.
lotscheram 25.05.2007 | 19:49
Hallo Bernhard, ich bin bemüht Ihre Darlegungen zu verstehen, muss aber gestehen, es ist so einfach nicht. Sie schreiben u.a. im Beitrag vom 25.05.07 15,20h "Der EP-Wert ist weit einfacher zu berechnen, es ist einfach der Preis eines Entgeltpunktes, und dazu multipliziert man das vorläufige amtliche Durchschnittseinkommen mit dem Beitragssatz." Bitte berechnen Sie doch mal den Wert für nur einen "1" EP (Entgeltpunkt) auf der Grundlage ihrer vorstehend gemachten Aussage. Wäre Ihnen sehr dankbar.
klara46am 28.05.2007 | 17:11
Lieber Schiko, Ihr Beitrag war nach dem Experten der brauchbarste. Habe gelernt: Es gibt keine dummen Fragen...
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