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Experten-Antwort

Epilepsie Fahrverbot

von Ratlos08.01.2025 | 15:41
399 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag. Meine Frau hat einen wiederholten Anfall bekommen. Nun hat ihr der Neurologe ein 12 monatiges Fahrverbot ausgesprochen. Wie leben auf dem Land in einen Dorf, wo es keine öffentlichen Verkehrsmittel gibt. Wir haben 3 schulpflichtige Kinder, wechle bis dato durch meine Frau zur und von der Schule abgeholt wurden. Da unterschiedliche Klassen, wurden 3 bis 4 Fahrten am Tag absolviert. Nun stellt sich die Frage wie wir das nun bewältigen sollen. Geweige andere Aktivitäten wie Sport, Einkaufen Arztbesuche, da ich in der Woche bis Abends nicht da bin, sondern als Alleinverdiener auf der Arbeit. Besteht in diesem Fall die Möglichkeit Hilfe (finanziell, oder anders) durch die Pflegekasse oder wem auch immer zu beantragen?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 13.01.2025 | 09:28

Hallo Ratlos,

 

bei allem Verständnis für Ihre Situation können wir von der gesetzlichen Rentenversicherung in diesem Forum nicht weiterhelfen. Einzelne Nutzende haben aber in den Kommentaren Hinweise gegeben, die für Sie nützlich sein können.

5 Antworten

Problemam 08.01.2025 | 15:55
Das ist eine echt blöde Situation. Da aber jeder seinen Wohnsitz in Deutschland frei wählen kann, wird erwartet, dass man auch mit möglichen Konsequenzen alleine zurecht kommt. Für die Kinder können Sie bei der Gemeindeverwaltung nachfragen, ob ein Anrecht auf Schulbeförderung besteht. Hängt halt vom Alter und der Schulart ab. Ansonsten und insbesondere im Freizeitbereich können Sie wohl nur auf die Hilfe von Verwandten/Bekannten/anderer Eltern hoffen. Es wundert mich allerdings, dass es überhaupt keine öffentlichen Verkehrsmittel geben soll. Auch ich lebe aus dem Land. In unserer Region gibt es dann allerdings Konzepte wie Landbus, Anrufsammeltaxi oder ähnliches, die tatsächlich auch Häuser in Alleinlagen an das (spärliche) ÖVNP-Netz anschließen.
Mondkindam 08.01.2025 | 16:49
Das klären Sie mit der Pflegekasse, die Rentenversicherung ist dafür nicht zuständig.
Ratam 08.01.2025 | 18:24
Dann kauft doch Fahrräder für die Kinder.
Fliederam 09.01.2025 | 08:18
Vom Träger der Eingliederungshilfe weiß ich, dass Kfz-Hilfe dort nicht nur deswegen gezahlt wird, weil es keinen Bus/Zug gibt. Sprich: Wer nicht Auto fahren kann/darf, aber theoretisch den Bus nehmen kann, bekommt keine Unterstützung, nur weil der Bus nicht passend fährt. Die Krankenkasse könnte evt Taxifahrten zum Arzt übernehmen, aber ob die für Fahrten zur Schul/zum Einkaufen aufkommen, ist fraglich. Das wäre jedenfalls meine erste Anlaufstelle. Evt. ist da was im Rahmen der Haushaltshilfe machbar. Pflegekasse sehe ich erstmal nicht, wenn Ihre Frau keine Pflegestufe hat. Dann springt eher die Krankenkasse ein. Ansonsten würde ich empfehlen, Kontakt zur Deutschen Epilepsievereinigung aufzunehmen. Das Problem werden Sie und Ihre Frau ja nicht allein haben und dort hat man sicher bereits eine gewisse Erfahrung.
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