Hallo Pitt,
wenn Sie im Jahr 2009 ein monatliches Entgelt von 400 Euro erzielen (jährlich 4800 Euro) werden Ihnen für dieses Jahr 0,1554 EP angerechnet.
Die 0,0383 EP (Wolfgang) errechnen sich lediglich aus dem Aufstockunsbetrag, den Sie selber leisten müssen.
Verzichten Sie auf die Versicherungsfreiheit bei Vorliegen einer geringfügigen Beschäftigung und leisten somit den Aufstockungsbetrag, errechnet sich bei einem Jahresverdienst von 4800 Euro eine monatliche Rentenanwartschaft von 4,13 Euro.
Ohne Aufstockungsbetrag erhöht sich Ihre Rente durch die geringfügigige Beschäftigung um monatlich 3,11 Euro (siehe auch Schiko).
Der große Vorteil beim Aufstocken einer geringfügigen Beschäftigung ist, dass Sie während dieser Zeit Pflichtbeitragszeiten erwerben, die in voller Höhe auf alle Wartezeiten angerechnet werden und Sie mit diesen Zeiten auch versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllen können.
Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass Sie Pflichtbeiträge "günstig" erwerben können. Bei einem Gesamtbeitrag von 79,60 Euro beträgt der Arbeitgeberanteil 60,00 Euro, währenddessen Sie nur 19,60 Euro leisten müssen.
Wie Schwarzwälder schon richtig gesagt hat, ist es in jedem Fall sinnvoll, sich vor dem Aufstocken der Rentenversicherungsbeiträge bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung entsprechend zu informieren.