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Experten-Antwort

Erbengemeinschaft

von Kassia11.07.2019 | 16:32
188 Ansichten
4 Antworten

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Ich beziehe eine volle Erwerbsminderungsrente. Vor kurzem ist meine Mutter gestorben und wir Kinder erben alle unseren Pflichtteil. Ich weiß jetzt schon, dass eine Erbschaft die Rentenzahlung nicht beeinflusst. Meine Geschwister möchten nun mit dem Geld eine Erbengemeinschaft bilden und meinen Vater beim Haus- oder Wohnungskauf unterstützen. Aus steuerlichen Gründen muss diese Erbengemeinschaft Gewinn abwerfen. Mein Vater zahlt also dafür Zinsen. Ich würde also Einnahmen haben. Hätte das einen Einfluss auf die Rentenzahlung?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Kassia, ich schließe mit der Antwort von „W*lfgang“ an. Einkünfte aus Kapitalerträgen stellen keine anrechenbare Einkünfte bezüglich der gewährten Erwerbsminderungsrente dar und gefährden diese somit nicht!

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3 Antworten

J.F.K.am 11.07.2019 | 17:17
Man kann keine "Erbengemeinschaft" bilden, man ist höchstens Mitglied einer Erbengemeinschaft, wenn man erbberechtigt ist. Und das entscheidet einzig und allein der erblasser bzw. der Gesetzgeber. Siehe auch dort: https://de.wikipedia.org/wiki/Erbengemeinschaft
W°lfgangam 11.07.2019 | 20:33
Hallo Kassia, bei der EM-Rente werden Einkünfte aus einer abhängigen Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit zu berücksichtigen sein - dabei geht es um die 'Ausübung' eine Beschäftigung/Tätigkeit, die Einfluss auf Ihre bisher festgestellte berufliche Einschränkung nehmen könnte – ist die festgestellte EM neu zu beurteilen/die kann ja wieder ... Kapitalerträge in der von Ihnen genannten Weise gehören nicht dazu/kein Einfluss auf die EM-Rente - das interessiert ggf. nur Ihre Krankenkasse + das Finanzamt. Nebenbei: Ein Einkommen bis zu 6.300 E im Jahr ist auf eine EM-Rente anrechnungsfrei. Wenn Sie auf Nr.-Sicher gehen wollen, stellen Sie diese Frage Ihrer DRV - ein Forum/Antworten hier, sichert Ihnen keine rechtsverbindliche Antwort. Gruß w.
Kassiaam 12.07.2019 | 19:04
Danke für die hilfreichen Antworten! Herzliche Grüße!
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