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Erbfall

von Heidi12.07.2008 | 08:53
1208 Ansichten
4 Antworten
Es ist ja bekannt das man bis 6 Wochen ein Erbe ablehnen kann. Aber wie gehe ich vor,wenn ich ablehnen will, da ich Angst habe das die Kosten höher sind wie das Erbe? Eine wichtige frage wenn man wenig Einkommen hat. Danke

4 Antworten

Mellyam 12.07.2008 | 10:42
Gehört ja nicht hier ins Rentenforum, aber will trotzdem was zu schreiben. Beim Amtsgericht vor Ort kostet das Ablehnen nichts. Hingehen, ausschlagen und fertig. Sollte man nicht vor Ort wohnen und nicht das Geld für eine Anreise haben, sollte man zum Notar gehen und das dort machen. Kosten ca 60 Euro. Ausschlagen sollte man dann, wenn man weiss, dass es sich um ein Negativerbe handelt und viele Schulden da sind! Das kann einen finanziell das Genick brechen.
Unbekanntam 12.07.2008 | 12:00
Heidi, wie kommst du auf die Idee hier im Forum diese Frage zu stellen? Deine Frage hat bei bestem Willen nichts mit Rente zu tun! www.123recht.net ist wohl geeigneter.
Realistam 12.07.2008 | 12:38
Alle Erben werden vom Nachlassgericht angeschrieben und auf die Möglichkeit der "Erbschaftsauschlagung" hingewiesen. Vorher kann und sollte man gar nichts unternehmen!
Schiko.,am 12.07.2008 | 14:30
Wenden sich sich am besten an das für sie zuständige nachlassgericht-in der regel untergebracht beim amtsgericht. Dort hilft man ihnen weiter und es ist keinesfalls so, dass man sie gerne hineinschlittern lässt. Das gericht ermittelt von amts wegen die nächsten erben, mit der aufforderung auf übersandten formular das nachlass- verzeichnis anzufertigen und einzureichen. Inzwischen haben ja die banken-soweit meldepflichtig -die gut- habenbeträge an das zuständige finanzamt gemeldet. Eine ausfertigung wird an das gericht weiterleitet und mit dem verzeichnis abgestimmt, auch mit wissentlich vorhandenen schulden. Verlangen sie als erbe oder miterbe einsicht und ziehen sie daraus die richtigen konsequenzen Auch hier ist Angstmache nicht der freund des guten. Mit freundlichen Grüßen.
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