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Experten-Antwort

Erbiite Hilfe bei völlige Verwirrtheit wg. Erwerbsminderungsrente

von Jochen03.10.2010 | 21:31
3286 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich hoffe in diesem Forum auf ein offenes Ohr und Antworten zu treffen. Zu meiner Peson: Ich bin männlich, 40 Jahre alt und leide von Geburt an Minderwuchs (<150cm) und diverse Fehlbildungen an Gelenken der unteren Gliedmaßen, Hand und Wirbelsäule. Teilweise bin ich bereits mit Prothesen ausgestattet. Ich habe mein Leben lang gearbeitet. Mit dem Alter bereiten mir meine Gelenke zunehmend Probleme und nach einem Arbeitstag im Büro bin ich kaum in der Lage, mein "normales" Leben lebensgerecht zu gestalten. Einkaufen ist eine Qual, Sport oder Freizeitaktivitäten sind mir kaum mehr möglich usw. Die tägliche Dosis von Schmerzmittel musste mittlerweile auch drastisch erhöht werden. Allerdings war ich sehr selten krank, meistens im Zusammenhang mit Operationen. Aber quälen tue ich mich jeden Tag. Seit ich beim schreiben per Hand oder der normalen PC-Bedienung auch Schmerzen im Handgelenk bekomme, habe ich Panik ins Büro zu gehen und denke immer häufiger an die Erwerbsminderungsrente. Ich sehe für mich keine Zukunft in der heutigen Arbeitswelt. Andererseits habe ich einen sehr guten Arbeitgeber und möchte das Arbeitsverhältnis nicht aufgeben, bevor ich mir der Genehmigung der EM-Rente sicher sein kann (soweit man es beeinflussen kann). Wie läuft die Beantragung in der Praxis ab? Sollte ich als Einstieg einfach mal eine Kur beantragen? Mein Arzt hatte mir das schon mal nahegelgt, denn schaden würde es mir sicher nicht. Wie hoch ist z.B. die Wahrscheinlichkeit in einem Fall wie meiner, dass bei einer erneuten Prüfung die EM-Rente abgelehnt wird? Eine Besserung kann bei mir eigentlich nicht eintreten. Ist es richtig, dass jede "Verlängerung" der EM-Rente quasi ein neuer Antrag ist? Würde der zu besteuerende Anteil auch jedes Mal steigern? Generell zu Abzügen: Die EM-Rente muss nur der Einkommenssteuer unterzogen werden, oder fällt auch noch z.B. KV an? Ich habe noch zahlreiche weitere Fragen bzw. Unsicherheiten, aber ich belasse es dabei erst einmal. Vorab herzlichen Dank! Jochen

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Jochen,

aus meiner Sicht wurden Ihre Fragen bereits umfassen beantwortet.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

1)

Renten der Rentenversicherung sind steuerpflichtiges Einkommen. Auch andere Renten- und Altersversorgungsbezüge sind steuerpflichtig; gegebenenfalls jedoch mit anderen steuerfreien Anteilen (Auskünfte hierzu erteilen die Finanzämter oder die Versicherungs-/ Versorgungsträger).

Das erste Rentenbezugsjahr bestimmt grundsätzlich den steuerpflichtigen Prozentsatz (z.B. Rentenbeginn 2010 Besteuerungsanteil 60 %). Der Rentenfreibetrag errechnet sich aus der Jahresbruttorente im Jahr nach Rentenbeginn und dem steuerpflichtigen Prozentsatz (Jahresbruttorente - steuerpflichtiger Anteil = Rentenfreibetrag).

Dieser individuelle Rentenfreibetrag bleibt auch bei steigender Rente (durch Rentenanpassungen) unverändert. Die steuerpflichtigen Einnahmen werden um den Rentenfreibetrag sowie um Werbungskosten, Sonderausgaben und weiteren Beträgen in Sonderfällen (z. B. Altersentlastungsbetrag) gemindert. Die festgestellte steuerliche Bemessungsgrundlage wird dem Grundfreibetrag (ab 2010 für Ledige 8.004 EUR, für Verheiratete 16.008 EUR) gegenübergestellt. Übersteigt das zu versteuernde Einkommen den Grundfreibetrag, sind von den übersteigenden Beträgen Steuern zu zahlen.

2)

Von der Brutto-Erwerbsminderungsrente werden Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen. Für die gesetzliche Krankenversicherung trägt der Rentenversicherungsträger die Hälfte des Beitrags, der sich aus der Anwendung des um 0,9 Beitragssatzpunkte verminderten allgemeinen Beitragssatzes ergibt. Den Beitrag zur Pflegeversicherung tragen Sie allein (0,975 % /für Kinderlose 1,225 %).

Von Ihrer Betriebsrente werden sicher auch Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung und Pflegeversicherung einbehalten. Wie hoch hier allerdings Ihr Beitragsanteil ist, müssen Sie beim zuständigen Träger erfragen (z.B. VBL voller Beitragssatz vom Versorgungsempfänger zu tragen).

3)

Neben einer vollen EM-Rente können Sie 400 EUR hinzuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird. Wenn Sie eine teilweise EM-Rente beziehen, wird die Hinzuverdienstgrenze individuell auf der Grundlage Ihre Beiträge der letzten 3 Kalenderjahre ermittelt. Sie beträgt im Jahr 2010 mindestens 881,48 EUR (781,98 EUR im Beitrittsgebiet).

4)

Bezüglich Ihrer Fragen zur Erwerbsminderung wird Ihnen die Broschüre „Erwerbsminderungsrente: das Netz für alle Fälle“ hoffentlich weiterhelfen:

http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_15162/SharedDocs/de/Inhalt/04__Formulare__Publikationen/02__info__broschueren/03__rente/erwerbsminderungsrente__das__netz__fuer__alle__faelle.html

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7 Antworten

Klemensam 03.10.2010 | 22:47
Viele Wege fürn nach Rom wie es so schön heißt. Welcher Weg letztlich für Sie der Richtige ist können aber nur Sie selbst entscheiden. Ob erst eine Reha angetreten werden sollte oder nicht, ist ebenfalls alleine ihre Entscheidung. In der Reha würden natürlich dann schon die Weichen hinsichtlich einer möglichen oder nicht möglichen EM-Rente gestellt. Dort erfolgt eine sozial-medizinische Prognose hinsichtlich ihrer Erwerbsfähigkeit. Wird ihnen dort eine EM attestiert, wird sich die RV im Normalfall dem anschließen und ihnen eine EM-Rente gewähren. Bei Verneinung einer Erwerbsminderung im Rehabericht werden Sie auch keine EM-Rente bekommen... Sie können aber auch gleich einen EM-Antrag stellen und dann abwarten was die RV veranlassen wird. Auch hier wäre dann z.b. die " Anordnung " einer Rehamassanhme durchaus denkbar oder auch eine Begutachtung bei einem Facharzt. In jedem Falle werden erst einmal bei ihren behandelnden Ärzten alle med. Unterlagen und ein Befundbericht angefordert um sich ein erstes Bild über ihre Erkrankungen zu machen. Einen Antrag auf EM-Rente können Sie immer stellen - auch aus einem Arbeitsverhältnis heraus. Eine aktuelle oder vorhergehende Krankschreibung ist dazu nicht notwendig. Auch müssen in der Vergangenheit keine nennenswerten oder längere Krankschreibungen vorgelegen haben. Bei der Prüfung der EM-Rente wird immer nur auf den jetzt aktuellen Gesundheitszustand und vor allem der Prognose für die Zukunft abgestellt und nicht auf das was mal früher war... Den Arbeitgeber würde ich natürlich erst mal nicht von der Antragstellung informieren, da man ja nicht wissen kann wie das Verfahren dann letztlich ausgeht. Sollte die EM-Rente dann genehmigt werden ist immer noch Zeit dafür den AG entsprechend zu informieren.. Wie die Chancen sind , das Sie in ihrem Einzelfall eine EM-Rente lässt sich nicht beurteilen. Das würde in den Bereich der Wahrsagerei und Glaskugelleserei fallen und absolut unserös sein. Sicher ist nur , wenn Sie keinen EM-Antrag stellen werden Sie auch keine EM-Rente bekommen... Sollte ihnen die EM-Rente genehmigt werden, wird dann beim Verlängerungsantrag völlig neu ihr dann aktueller Gesundheitszustand überprüft und dies könnte entweder zur weiteren Verlängerung oder eben auch zur Aberkennung der EM-Rente führen. Was die Abzüge auf eine EM-Rente betrifft, so schauen Sie einfach in ihre letzte Renteninfo die Sie von ihrer RV bekommen haben. Dort ist die Brutto EM-Rente aufgeführt von der dann nur noch die Beiträge für die Kranken - und Pflgeversicherung abgehen. Die EM-Rente versteuern müssen Sie nur dann , wenn Sie ihren persönlichen Steuerfreibetrag überschreiten. Der steuerliche Anteil der EM-Rente bleibt lebenslang gleich, wobei der Beginn des Jahres in dem die Rente beginnt für diesen auschlaggebend ist.
Jochenam 04.10.2010 | 12:07
Vielen Dank für die bisherigen umfassenden und verständlichen Antworten. Ich bin sehr dankbar dafür. Trotzdem möchte ich noch einmal nachhaken: Zur Besteuerung... persönlicher Freibetrag - darunter verstehe ich z.B. den Freibetrag für Schwerbehinderung, der mein zu versteuerndes Einkommen mindert. Das zu versteuernde Einkommen errechnet sich also aus der Summe der EM-Rente zzgl. evtl. anderer Einkommen (z.B. Betriebsrente) abzgl. Werbungskostenpauschale abzgl. pers. Freibeträge multipliziert mit Faktor für Verrentungsjahr (60% in 2010). Habe ich das richtig verstanden? KV und Pflegevers. werden vom Brutto errechnet (für EM- und Betriebsrente)? Finanziell glaube ich zwar einigermaßen gut gestellt zu sein, ein kleiner Hinzuverdienst dann und wann wäre aber vielleicht doch erforderlich. Hierzu habe ich leider auch nichts definitives gefunden. Mal ist von 1/7 der EM-Rente die Rede, dann von 400 Euro oder nicht mehr als das letzte Netto-Gehalt. Was ist denn nun richtig? Noch eine Frage bzgl. der Arbeitsfähigkeit. Wird bei der Begutachtung berücksichtigt, dass jeder Mensch auch nach seiner täglichen Erwerbstätigkeit noch Aufgaben zu erfüllen hat? Das ist das, was ich eingangs mit "lebensgerechte" Gestaltung meinte. Ich habe heute noch die Kraft einen Arbeitstag zu überstehen, aber danach ist mit mir nichts mehr anzufangen, was für mich persönlich sehr unbefriedigend und belastend ist. Ich bin seit meiner Kindheit gewohnt, mit meinen Problemen zu leben und das beste daraus zu machen. Wie viele chronisch Kranke jammere ich nie und auf die Frage wie es mir geht, blende ich die angeborenen Dinge aus und sage "gut". Sollte ich das hinsichtlich der bevorstehenden Prozesse besser ändern und wahrheitsgemäß antworten? Die Frage geht mehr an Betroffene, die das schon hinter sich haben. Konnten sie sich mit ihrer Umwelt besser auseinandersetzen, wenn die Probleme offen artikuliert werden? Vorab noch einmal besten Dank! Jochen
Klemensam 04.10.2010 | 16:13
Hier alles zur Besteuerung der Renten : http://www.bundesfinanzministerium.de/DE/Buergerinnen__und__Buer… KV- und Pflegeversicherung werden ( wie beim Arbeitnehmereinkommen ) natürlich auch bei einer EM-Rente vom Brutto berechnet ! Bei einer vollen EM-Rente können Sie monatlich nur bis zu 400Euro dazu verdienen. Bei einer teilweisen EM-Rente entsprechend den im Rentenbescheid angegeben Beträgen, die individuell entsprechend ihrem Erwerbseinkommen dann berechnet werden. http://www.rententips.de/rententips/grv/em/07.php Arbeits - und ERWERBSfähigkeit sind 2 völlig verschiedene Dinge. Sie sollten sich im Net mal einlesen was die Unterschiede da sind. Wer Arbeitsunfähig ist , ist noch lange nicht auch bereits Erwerbsunfähig ! Bei der Begutachtung im Rahmen der EM-Rente wird nur auf die reine Erwerbsfähigkeit abgestellt und nicht auf das (Privat)- Leben oder sonst etwas , was Sie noch zusätzlich bewerkstelligen müssen oder Sie belastet. Das Sie den Arbeitstag noch " überstehen " ist entscheidend. Wenn Sie danach tod müde ins Bett fallen , interessiert das leider niemanden. Hauptsache Sie sind am nächsten Morgen wieder fit für die Arbeit. Natürlich wird sich dieser Proress der " Auszehrung " auf Dauer dann auch auf ihre Leistungsfähigkeit im Beruf niederschlagen und irgendwann werden Sie ihre Arbeit dann auch nicht nicht mehr schaffen. Die EM-Rente deckt im Prinzip also ihre Arbeits/Erwerbskraft ab und nicht ihre privaten Freitzeitaktivitäten - um es mal etwas überspitzt zu formulieren.. Gegenüber ihren behandelnden Ärzten, der RV , einem Gutachter oder auch den Rehaärzten sollten Sie unbedingt die Wahrheit sagen und ihre gesamte gesundheitliche Problematik schonunglos und vollständig offenlegen. Nur dann werden Sie auch gerecht beurteilt werden und haben die Chance auch eine EM-Rente zu bekommen. Wie Sie sich aber gegenüber ihrem AG, Arbeitskollegen, Freuden und der eigenen Familie verhalten , ist aber eine ganz andere Sache und alleine ihre Entscheidung.
Jochenam 07.10.2010 | 21:29
Nochmals herzlichen Dank, hat mir sehr geholfen! Herzliche Grüße Jochen
Matthisam 17.10.2010 | 02:06
Schau mal im Rentenlexikon von httw://www.infoportal-rente.de das scheint noch im Aufbau zu sein. Aber das Lex hat mir ganz gut bei meinem Problem weiter geholfen. Ich wünsche Dir von Herzen alles Gute. Meine Frau hat das ganz Thema mit EMR auch gerade hinter sich gebracht... toi toi toi
-_-am 03.10.2010 | 23:00
Sofern Ihnen eine befristete Rente gewährt wird, ist jeder Antrag auf Weiterzahlung der Zeitrente sozusagen ein Neuantrag. Die Wahrscheinlichkeit der Weiterzahlung läge jedoch in Ihrem Fall selbst für mich als medizinischen Laien auf der Hand, so dass Sie diese Perspektive nicht besonders beunruhigen sollte. Möglicherweise wird Ihnen aber eine unbefristete Rente gewährt, weil eine Besserung auszuschließen ist. Nein, maßgeblich ist der ursprüngliche Rentenbeginn. Sofern eine Pflichtversicherung in der Krankenversicherung der Rentner besteht, unterliegt die Rente dem Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung und damit dem Abzug eines Eigenanteils zur Krankenversicherung. Der Pflichtbeitrag zur Pflegekasse ist in voller Höhe vom Leistungsberechtigten zu zahlen. Diese Beträge werden von der Rente unmittelbar einbehalten und abgeführt. Sie dürfen sich auch auf die von Guidos Kopfgeldminister bereits angedrohten Zusatzbeiträge schon einmal einrichten, die derzeit beim Versicherten persönlich erhoben werden.
Matthisam 17.10.2010 | 02:09
also die seite sieht für mich noch seeeehr nackt aus....
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