Ihre-Vorsorge Logo
Zurück

Erbitte von Rassmussen Auskunft zum Rentenniveau.

von Schießl Konrad18.09.2012 | 23:21
1969 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Inzwischen ist ja bestätigt, Rassmussen ist bei der BvA oder einer LvA. Kenne Sie aus früheren Antworten, die immer korrekt waren, Sie warfen mir auch Alter und Verwirrung nicht vor. Können Sie mir bitte sagen, wie das Netto Rentenniveau berechnet wird, habe ja schon öfters dargestellt, das gilt nur für einen Eckrentner. Das Bruttoniveau ist mir klar, beispielgebend das Jahr 2010, da inzwischen endgültig. Und so steht es im Büchlein"Rentenversicherung in Zahlen 2012" Brutto: 14688 Rente: 31144 Verdienst= 47.16% Niveau. Netto: 13232 Rente : 25632 Netto = 51,62 % Nettoniveau für 2010. Ziehe ich von 14688 7,90/1,95% Kr.PflVers. 9,85% ab komme ich auf 13.241,23 statt 13232 wie oben dargestellt. Bei der Bruttoberechnung von 31144 ergeben sich 25632 Netto vor Steuern, somit Differenz 5512,--. Von 31144 9,85% ab- gezogen ergibt 3067,68 statt 5512 Euro. Wie erklären sich die Differenzen? Herzlichen Dank im voraus.

4 Antworten

Knut Rassmussenam 19.09.2012 | 08:54
Mit statistischen Eckwerten beschäftige ich mich nicht so sehr, ich muss also passen. Eventuell werden Sie hier fündig: a) forschung.deutsche-rentenversicherung.de - dort unter Statistiken b) im Rentenversicherungsbericht der Bundesregierung http://www.bmas.de/DE/Themen/Rente/Rentenversicherungsbericht/in…
DarkKnight RVam 19.09.2012 | 15:29
Hallo Schießl, warum interessiert das eigentlich.... Dieses ganz Gequatsche von Brutto-/Netteniveau irritiert mehr, als das es hilft!
Schießl Konradam 19.09.2012 | 16:20
Wollte keinen Kommentar, sondern wissen, was vom Durchschnittsbrutto 31144 abgezogen wird um 25632 Netto vor Steuern zu erhalten das mit 51,6% Niveau genannt wird.
miaam 20.09.2012 | 09:15
Ich kenne mich damit auch nicht wirklich aus. Aber: Die Definition steht in § 154 Abs. 3 SGB VI. Das Durchschnittsentgelt vor Steuern ist danach nicht nur um den durchschnittlichen Arbeitnehmersozialbeitrag, sondern auch um den durchschnittlichen Aufwand zur zusätzlichen Altersvorsorge zu vermindern. Sicher wird sich die von Ihnen genannte Differenz dadurch erklären - näheres finden Sie vielleicht im Rentenversicherungsbericht...
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
11 Minuten

Wer sein eigener Chef wird, muss vieles planen und organisieren – auch die Altersvorsorge. Für manche Berufsgruppen ist die gesetzliche Rentenversicherung Pflicht, für andere freiwillige Option. Ein Überblick über die verschiedenen Vorsorge-Varianten.

Time
7 Minuten

Der 99,99-Prozent-Trick bei der Pflege durch Angehörige, die Altersrente beziehen, soll auslaufen. Warum sich für pflegende Angehörige der Aufschub des Rentenantrags lohnen kann.

Time
7 Minuten

Ein diabetischer Schock oder die Ohnmacht nach dem Bürokaffee: Was wie eine Privatsache wirkt, kann mitunter einen dienstlichen Hintergrund haben. Diese Urteile zeigen die wichtigsten Regeln und mögliche Ausnahmen.

Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026